Beschlussvorlage - 2013/BV/4457
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalbereichsverordnung Historischer Ortskern Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.07.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Beteiligt:
- Rechtsamt; Bauamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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13.08.2013
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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22.08.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.08.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.09.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV
§ 5 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Rat der Stadt Rostock Nr. 77/8/84 vom 19.04.1984
Sachverhalt:
In Warnemünde befinden sich die Denkmalbereiche Am Strom, Alexandrinenstraße und Georginenstraße, die am 19. April 1984 durch Beschluss des Rats der Stadt 77/8/84 festgelegt wurden und durch den Einigungsvertrag weiterhin gelten. Diese und der neu hinzugekommene Bereich Am Leuchtturm wurden durch Veröffentlichung im städtischen Anzeiger vom 20.05.1994 durch den Oberbürgermeister neu verordnet.
Die einzelnen Verordnungen sind nun in einer neuen Verordnung zusammengefasst worden.
Form und Inhalt wurden an die Veränderungen des Denkmalschutzgesetzes und die zwischenzeitliche Rechtssprechung angepasst. Der Schutzumfang ist dabei unverändert, die äußeren Grenzen des Bereiches sind beibehalten worden, sie wurden nur an die aktuellen Grundstücksgrenzen angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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387,2 kB
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