Beschlussvorlage - 2011/BV/2040
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.04.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Rechnungsprüfungsamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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05.05.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 0573/07-BV
Mehreinnahmen ab 2012 für 12 Monate 35.000,00 EUR
vom 01.02.2012 bis 31.01.2013 mit Fälligkeiten 15.02.2012 und 15.10.2012
aus Anl. 5 HHST 01.3310.1112 Unterrichtsentgelt 34.293,00 EUR
aus Anl. 6 HHST 01.3310.1103 Leihinstrumente 807,25 EUR
35.100,25 EUR gerundet 35.000,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen 2011 für 6 Monate 17.500,00 EUR
vom 01.08.2011 bis 31.01.2012 mit Fälligkeit 15.10.2011
Sachverhalt:
Die letzte Erhöhung der Entgelte für den Musikschulunterricht erfolgte vor vier Jahren zum 01.08.2007.
Aufgrund der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2018 der Hansestadt Rostock ist zur Verbesserung der Einnahmesituation zum ab 2011 eine Entgeltordnungserhöhung vorgesehen. Die Entgelterhöhung ab 1. August ist als Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung bei den Sachausgaben und an die gestiegenen Personalausgaben notwendig.
Insgesamt ergibt sich bei den Unterrichtsentgelten eine Entgelterhöhung von 6,23 % und bei den Mietinstrumenten von 5,1 %.
Bei der Neufestsetzung der Entgelte wurden die Ergebnisse aus der Kosten-Leistungs-Rechnung und Vergleichszahlen der Entgelte von Musikschulen aus der Region zugrunde gelegt.
Wesentliche Änderungen bei den Unterrichtsentgelten
- Entgelterhöhung für Schüler, Auszubildende, Studenten alle Positionen um 5 %
- mit der Ausnahme im Fach Elementare Musikpädagogik (EMP)
u.a. Musikalische Früherziehung und Zwergenmusik hier um 20 %
- den bisher unterschiedlichen Abstand zwischen den Entgelten von Schülern
und Erwachsenen bei den zutreffenden Entgeltpositionen vereinheitlicht auf 20 %.
Bei den Berechnungen wurden die Monatsbeträge der Unterrichtsentgelte auf 0,50 EUR auf- bzw. abgerundet. Bei den Instrumentenmieten wurde nach der 5-prozentigen Erhöhung auf den nächsten 0,25 EUR - Betrag gerundet, so dass der Jahresbetrag auch als Quartals- und Monatsbetrag praktikabel ist.
Die bisherige Struktur der Entgeltordnung hat sich grundlegend bewährt. Der soziale Faktor wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock im § 2 Ermäßigung bzw. Befreiung vom Unterrichtsentgelt aus sozialen Gründen und im § 3 Familienermä- ßigung berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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77,5 kB
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25 kB
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3
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60 kB
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37,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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85 kB
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6
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(wie Dokument)
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45 kB
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7
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(wie Dokument)
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0
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