Beschlussvorlage - 2015/BV/1229
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung und Verlängerung des Angebots für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen und die Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt fürdie Jahre 2015 und 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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18.11.2015
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.12.2015
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Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung und Verlängerung des Angebots an Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, für die Jahre 2016 und 2017.Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll rückwirkend ab dem Wintersemester 2015/2016 (Stichtag 01.10.2015) an Studierende ausgezahlt werden, die erstmals in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz anmelden.
- Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Jahr 2015 in Höhe von 75.000 EUR für das Produktkonto 12202.54190020/74190020 - Zuwendungen an Studierende wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 75.000 EUR durch das Produktkonto 12204.56290111/76290111 – Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten/Sicherheitskonzept Großveranstaltungen.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 2.900 EUR wird innerhalb des Deckungskreises 5321/7321 des Teilhaushaltes 32 abgedeckt
- Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Jahr 2016 in Höhe von 100.000 EUR für das Produktkonto 12202.54190020/74190020 – Zuwendungen an Studierende wird erteilt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 100.000 EUR durch das Produktkonto 61201.57511010/77511010 – Zinsaufwendungen/Auszahlungen und sonstige Finanzaufwendungen/Auszahlungen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs.2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009
- Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010
- Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011
- Nr. 2013/BV/5139 vom 22.11.2013
- Nr. 2014/BV/0484 vom 08.12.2014
Sachverhalt:
Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus an die Studierenden im Jahr 2016/ 2017 ist die Herbeiführung einer Entscheidung über die erhöhte Zuwendung. Die Zielvereinbarung soll rückwirkend ab dem Wintersemester 2015/ 2016 (Stichtag 01.10.2015) in Kraft treten. Sie ist dem Oberbürgermeister und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität
Rostock sowie dem Rektor der Universität Rostock noch in diesem Jahr zur Unterzeichnung vorzulegen.
Am 07.10.2009 beschloss die Bürgerschaft die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 100 EUR für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen. Das Angebot für die Studierenden wurde durch die vorgenannten Beschlüsse bis zum 31.12.2015 verlängert. Die Zielvereinbarung läuft zu diesem Zeitpunkt aus und soll durch eine neue Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung ersetzt werden.
Die Anmeldung der Studierenden mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung ist rückläufig.
Zeitraum | Anzahl der Studenten, die sich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung angemeldet haben |
2011 | 2240 |
2012 | 1969 |
2013 | 1900 |
2014 | 1786 |
2015 (Stand 25.9.15) | 442 |
Mit der Erhöhung der Zuwendung auf 150 EUR soll der Anreiz für Studierende erhöht werden, sich in der Hansestadt Rostock mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anzumelden.
Diesbezüglich hat es mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität, dem Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und dem Stadtamt Gespräche gegeben, um eine neue Zielvereinbarung und Aktionen zur Mobilisierung der Bereitschaft der Studierenden zur Hauptwohnsitznahme in der Hansestadt Rostock zu besprechen.
Das Stadtamt wird z.B. erstmals am Campustag die Anmeldungen der Studenten direkt vor Ort anbieten.
Die Hansestadt Rostock ist daran interessiert, dass sich die Studierenden nach den melderechtlichen Vorschriften anmelden, denn jede/jeder Studierende, der seine Haupt- bzw. alleinige Wohnung neu in der Hansestadt Rostock anmeldet, erhöht die Finanzzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches nach FAG M-V.
Die Finanzzuweisungen sind im besonderen Maße davon abhängig, wie hoch die Einwohnerzahl zum Berechnungsstichtag im Dezember ist.
Der Ansatz für die Auszahlung an Studierende 2015 beträgt 200.000 EUR und stellt sich bei der erhöhten Auszahlung ab 01.10.2015 wie folgt dar.
in EUR
Studenten | Betrag | Mittel | |
442 | 100 | 44.200 | per 25.09.2015 |
1558 | 150 | 233.700 |
|
2000 |
| 277.900 | per 31.12.2015 |
Darstellung der finanziellen Auswirkungen
in EUR
Haushalts- jahr | Finanzielle Zuweisung für die Studierenden | Auswirkung im Jahr | Auswirkung auf die Einnahmen aus dem Finanzausgleich | Finanzielle Auswirkungen pro Jahr gesamt | FAG-Zuweisung je Einwohner |
2015 |
200.000 +77.900 277.900
|
2017
|
1.238.100 |
960.200 |
619,05 |
2016 |
300.000 |
2018 |
1.223.860 |
923.860
|
611,93 |
2017 |
300.000 |
2019 |
1.223.860 |
923.860
|
611,93 |
Die Schlüssel- und Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich sind von der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Einwohner abhängig. Eine erhöhte Einwohnerzahl führt um zwei Jahre zeitversetzt zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich für 2015 berechnen sich daher auf der Grundlage der Studierendenzahl von 2013 (1.900); für 2016 auf der Grundlage der Studierenden von 2014 (1.786).
Für das Jahr 2017 sind die Anmeldungen aus 2015 maßgebend. Bisher haben sich in 2015 442 Studenten mit Hauptwohnung angemeldet. Wird die Anmeldung von 2000 Studierenden in 2015 noch erreicht, würde sich der Finanzausgleich um 1.238.100 EUR im Jahr 2017 erhöhen und liegt nach Abzug der Aufwendungen (2015: 277.900 EUR) noch immer um 960.200 EUR höher.
Für die Jahre 2016 und 2017 wird pro Jahr weiterhin mit 2000 Studierenden, die sich mit Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz in der Hansestadt Rostock anmelden, gerechnet.
Für die weitere Begründung siehe Ergänzungsblatt Nr. 1 (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 32
Produkt: 12202 Bezeichnung: Einwohner- und Meldewesen
Teilhaushalt: 90
Produkt: 61103 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12202.54190020/74190020 61103.41110000/61110000 |
| 277.900 |
| 277.900 |
2016 | 12202.54190020/74190020 61103.41110000/61110000 |
| 300.000 |
| 300.000 |
2017 | 12202.54190020/74190020 61103.41110000/61110000 | 1.238.100 | 300.000 | 1.238.100 | 300.000 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,4 kB
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