Beschlussvorlage - 2013/BV/4490
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.05.2013
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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15.05.2013
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.05.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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21.05.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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22.05.2013
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●
Erledigt
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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23.05.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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23.05.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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28.05.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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28.05.2013
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.05.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.05.2013
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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04.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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04.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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04.06.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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05.06.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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05.06.2013
| |||
●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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06.06.2013
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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06.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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06.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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06.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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12.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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12.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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13.06.2013
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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18.06.2013
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Der Entwurf des Haushaltsplans 2013 mit dem Arbeitsstand 29.01.2013 wurde unter Einbeziehung mehrerer Änderungsanträge am 30.01.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen. Durch den Widerspruch des Oberbürgermeisters war auf der Bürgerschaftssitzung am 06.03.2013 erneut über den Haushaltsplan 2013 zu entscheiden. Die Bürgerschaft hat auf dieser Sitzung erneut Änderungsanträge eingebracht und über diese entschieden, den geänderten Haushaltsplan 2013 jedoch nicht beschlossen. Damit ist ein neuer Beschluss über den Haushaltsplan 2013 herbeizuführen.
- Abweichungen des zweiten Planentwurfes 2013 (2. PE 2013) gegenüber dem Plan des Jahres 2012
Im Ergebnis der eingearbeiteten Änderungen ergeben sich zum Haushaltsplan 2012 die folgenden Abweichungen zu den Erträgen und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen:
2.1 Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
-1 in Mio. EUR –
Ergebnishaushalt | Plan 2012
| 2. PE 2013 Stand 22.04.2013 | Abweichung |
Erträge | 503,8 | 525,2 | 21,4 |
davon Sonderposten | 14,1 | 16,3 |
|
Aufwendungen | 516,0 | 525,2 | 9,2 |
davon Abschreibungen | 32,5 | 34,9 |
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Jahresergebnis | ./. 12,2 | 0 | 12,2 |
Das Jahresergebnis 2012 ist noch nicht bekannt.
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2013 wird der Haushaltsausgleich ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage geplant.
2.2 Finanzhaushalt
- in Mio. EUR -
| Plan 2012
| 2. PE 2013 Stand 04.04.2013 | Abweichung |
Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 478,6 | 500,4 | 21,8 |
Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit | 478,6 | 491,8 | 13,2 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | 0,0 | 8,6 | 8,6 |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 92,2 | 54,2 | ./. 38,0 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 109,8 | 67,7 | ./. 42,1 |
Saldo Investitionstätigkeit | ./. 17,6 | ./. 13,5 | ./. 4,1 |
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Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen | 17,6 | 13,5 | ./. 4,1 |
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten | 5,9 | 7,4 | 1,5 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen | 12,5 | 6,1 | ./. 6,2 |
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Saldo der durchlaufenden Gelder | ./. 0,4 | ./. 1,2 | 0,8 |
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 5,5 | 0 | ./. 5,5 |
Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr:
- in Mio. EUR -
Ergebnishaushalt 2013 | Finanzhaushalt 2013 | |||
| Ertrag | Aufwand | Einzahlung | Auszahlung |
Grundsteuer B | + 1,6 |
| + 1,6 |
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Gewerbesteuer nach Ertrag | + 1,8 |
| + 1,8 |
|
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer | + 3,8 |
| + 4,3 |
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Schlüsselzuweisung vom Land | + 2,6 |
| + 2,6 |
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Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke | + 7,0 |
| + 7,0 |
|
Erträge der sozialen Sicherung | + 2,5 |
| + 2,5 |
|
Ersatz von Leistungen in Einrichtungen | + 1,6 |
| + 1,6 |
|
Kostenbeteiligungen und –erstattungen im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen | + 1,0 |
| + 1,0 |
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Kostenerstattungen und Umlagen | ./. 3,0 |
| ./. 3,0 |
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Sonstige laufende Erträge | ./. 3,3 |
| . /. 3,3 |
|
Zins und sonstige Finanzerträge | + 7,1 |
| + 7,1 |
|
Personalaufwendungen |
| + 1,4 |
| + 1,4 |
Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen |
| + 4,2 |
| + 4,2 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
| + 2,4 |
| + 2,4 |
Aufwendungen für Abschreibungen |
| + 2,3 |
|
|
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
| + 1,8 |
| + 1,8 |
Kostenbeteilungen und –erstattungen nach SGB II |
| ./. 0,5 |
| ./. 0,5 |
Leistungen nach SGB XII |
| + 0,5 |
| + 0,5 |
Kostenbeteiligungen und –erstattungen nach SGB XII |
| + 1,2 |
| + 1,2 |
Leistungen nach SGB VIII |
| + 4,2 |
| + 4,2 |
Kostenbeteiligungen und –erstattungen nach SGB VIII |
| ./. 1,0 |
| ./. 1,0 |
Zinsaufwendungen |
| - 2,0 |
| ./. 2,1 |
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 der GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 der GemHVO-Doppik ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13,5 Mio. EUR ist durch Kredite für Investitionen zu finanzieren.
Aufgrund des Bestandes der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 01.01.2012 in Höhe von 167,6 Mio. EUR ist der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich nicht möglich. Jahresbezogen ist das Ergebnis jedoch ausgeglichen, da die ordentliche Tilgung und der Saldo der durchlaufenden Gelder ohne Kassenkredite finanziert werden kann. Im Vorjahr war hier eine Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 5,5 Mio. EUR geplant. Das Jahresergebnis ist noch nicht festgestellt, wird jedoch um voraussichtlich 2,5 Mio. EUR besser ausfallen.
Die Abweichungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR zwischen dem Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes und dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen resultieren unter anderem aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten (16,3 Mio. EUR) und den Abschreibungen (34,9 Mio. EUR). Hier handelt es sich teilweise noch um geschätzte Werte, die endgültig erst nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz vorliegen.
Planungsseitig noch nicht gelungen ist die Veranschlagung von Überschüssen zum Abbau von Altfehlbeträgen im Haushalt 2013. Nach gegenwärtigem Stand wird durch die Ausweisung der beantragten Beteiligung der Hansestadt Rostock am Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes (§ 22 FAG) in Höhe von 17,5 Mio. EUR im Haushaltsicherungskonzept der einzig gangbare Weg zur Erfüllung der Anordnung der Kommunalaufsicht im Haushaltsjahr 2013 aufgezeigt.
Derzeit werden aufgrund der Haushaltsfehlbeträge aus den Jahren 2001 bis 2007 Kassenkredite täglich in wechselnder Höhe von 170,0 Mio. EUR bis 198,0 Mio. EUR benötigt. Aufgrund der Entwicklung ist im Haushaltsjahr 2013 davon auszugehen, dass Kassenkredite bis zu 197,0 Mio. EUR aufzunehmen sind. Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt damit weiterhin der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
3. Planansätze im Kernhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen
Nach Übergabe der Haushaltsanmeldung wurden für das Städtebauliche Sondervermögen die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:
- in Mio. EUR -
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016
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Ergebnishaushalt |
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Erträge Verwaltungstätigkeit | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 |
Aufwand Verwaltungstätigkeit einschließlich Abschreibungen | 2,4 | 2,4 | 2,6 | 2,2 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | ./. 2,4 | ./. 2,4 | ./. 2,6 | ./. 2,2 |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 |
Auszahlungen gesamt | 7,5 | 6,6 | 6,0 | 6,6 |
dav. Auszahlung Investiv | 5,3 | 4,2 | 3,4 | 4,4 |
Saldo Ein- und Auszahlungen | ./. 7,5 | ./. 6,6 | ./. 6,0 | ./. 6,6 |
4. Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
Dem Haushaltsplan sind entsprechend § 1 Absatz 2 GemHVO-Doppik als Anlagen die neuesten geprüften Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit beherrschendem Einfluss beteiligt ist, einschließlich einer Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung, beizufügen.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden gesondert zur Beschlussfassung (Beschlussvorlage 2013/BV/4391) vorgelegt. Die Wirtschaftspläne der WIRO, HERO und RVV sind entsprechend der Beschlussfassung anzupassen.
5. Hebesatzsatzung
Gemäß § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz muss ein Beschluss über eine Hebesatzerhöhung rückwirkend zum 01.01. eines Jahres spätestens bis zum 30. Juni des Jahres gefasst werden. Eine gesondert zu beschließende Hebesatzsatzung (Beschlussvorlage 2013/BV/4398) wurde auf Grundlage der zum 1. Planentwurf mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungsanträge zur Belastung sowohl der Grundsteuer- wie auch der Gewerbesteuerpflichtigen vorgelegt.
6. Haushaltssicherungskonzept
Das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock wurde auf der Grundlage des vorgelegten Planentwurfes aktualisiert und weiter fortgeschrieben. Mit der Vorlage 2012/BV/4146 wird hierzu ein Beschluss herbeigeführt. Die Dokumentation erfolgt mit Band IX und bildet die Grundlage für die Haushaltsplanung der folgenden Jahre hinsichtlich des Kurses zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Finanzhaushalt ist jahresbezogen ausgeglichen und weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen von 7,4 Mio. EUR und den negativen Saldo der durchlaufenden Gelder in Höhe von 1,2 Mio. EUR abdeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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3
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68,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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22 kB
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28.05.2013 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 2 |
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Dagegen: | 1 |
| Empfohlen | x |
Enthaltungen: | 7 |
| Nicht empfohlen |
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05.06.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.
Abstimmung für Vertagung einschließlich der Nachtragsvorlagen:
Dafür: | 4 |
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Dagegen: | 0 |
| Vertagung angenommen | x |
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt |
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19.06.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) werden beschlossen.
(Überarbeitungen aufgrund der Änderungen/Ergänzungen werden nach Fertigstellung
der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|