Informationsvorlage - 2021/IV/2439

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Jahre 2014 wurde das Konzept der Frühen Hilfen als ein Bestandteil des Modells zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetztes in der HRO erarbeitet. Im Ergebnis der Evaluierung des Netzwerks der Frühen Hilfen in der HRO im September 2016 durch die Rostocker Universität war eine zentrale Empfehlung, dass die Fortschreibung des Konzepts unter Beteiligung der Netzwerkpartner*innen erfolgen sollte.

 

Das vorliegende Rahmenkonzept ist die erste Fortschreibung und wurde im Rahmen eines Beteiligungsprozesses erarbeitet. Beteiligt waren Partner*innen aus den Bereichen: Gesundheitsamt, Rechtsmedizin, Familienbildung, Schwangerschaftsberatungsstellen, Kin-dertagesförderung, Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Minderjährige sowie eine niedergelassene Kinderärztin. Erstmalig wurde ein Leitbild für die Frühen Hilfen erarbeitet.

 

Das Rahmenkonzept orientiert sich am Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg- Vorpommern 2019 - 2021 und den Leistungsleitlinien der Bundestiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Seit 2014 werden Bundesmittel über das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V in Höhe bis zu 160.000,00 Euro pro Jahr für die Personalstelle der Netzwerkkoordinatorin, Sachkosten für die Netzwerkarbeit und zur Umsetzung von Projekten bereitgestellt. Bei den anfänglich über den Fonds Frühe Hilfen bereitgestellten Mitteln handelt es sich seit dem Jahre 2016 um die Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, seit 2018 um die Mittel aus dem Bundesfonds Frühe Hilfen.

 

Das aktuell in der Förderung befindliche Projekt „Willkommensbesuche Küstenbabys willkommen“ wird seit 2014 mit einer stetig inhaltlichen und fachlichen Anpassung unterstützt. Weitere Projekte waren seit 2017 “Kollegiale Fallberatung” von der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. oder “FuN Baby – Trainerausbildung” vom Deutschen Kinderschutzbund Rostock e. V.

 

 

Die Mittelverteilung erfolgt jeweils zu 50 % nach der Anzahl der Personen unter 3 Jahren sowie der Anzahl der Personen unter 3 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (SGB II). Aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen im ALG II-Bezug sind die Zuwendungen für die HRO seit 2019 stagnierend bzw. rückläufig, so dass es neben der Einschränkung von Projekten auch zu einer Aufstockung im kommunalen Haushalt kommen musste.

 

Auch für die Haushaltsplanung 2022 – 2025 und ff. sind kommunale Haushaltsmittel zur weiteren Umsetzung geplant.   

 

HHST: 41442017

 

FP 2024

FP 2025

FP 2026

FP 2027

FP 2028

FP 2029

FP 2030

FP 2031

150 TEUR

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben