Änderungsantrag - 2015/BV/1379-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Werner Simowitsch (für den Ortsbeirat Stadtmitte)
Quartierblatt 055 "Neuer Markt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.05.2016
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2016
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26.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.02.2016
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31.03.2016
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28.04.2016
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.03.2016
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06.04.2016
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Gestoppt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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16.03.2016
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10.05.2016
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 11. Mai 2016
Im gesamten Baufeld 1 des Quartierblattes ist nur eine eingeschossige Tiefgarage vorzusehen. Das Quartierblatt ist in diesem Sinne an allen relevanten grafischen und Textstellen zu ändern.
Begründung:
Diese Änderung dient in erster Linie dem Schutz der Marienkirche vor möglicher Beschädigung. Es existiert bisher keine fundierte Untersuchung zur Gefährdungslage.
Die Beschädigung der von Schinkel erbauten Friedrichwerderschen Kirche in Berlin – in Folge von Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe – muss ernst genommen werden. Eine Befreiung der im Baufeld 1 agierenden Bauherren von der gültigen Stellplatzsatzung sollte möglich sein, zumal eine Satzungsänderung seit Langem geplant ist. Die Maßnahme entspricht auch der vielfach vorgetragenen Ansicht, (Planungs- und Gestaltungsbeirat, Bürger – siehe Sachverhalt) die Zahl der Stellplätze auf ein Mindestmaß zu beschränke, um den motorisierten Individualverkehr zum Stadtzentrum zu minimieren. Die exzellente Anbindung des Zentrums an den ÖPNV bietet dafür beste Voraussetzungen.
Werner Simowitsch
Ortsbeiratsvorsitzender Stadtmitte
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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16.03.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt
Der Beschlussvorschlag lautet:
„Im gesamten Baufeld 1 des Quartierblattes ist nur eine eingeschossige Tiefgarage vorzusehen. Das Quartierblatt ist in diesem Sinne an allen relevanten grafischen und Textstellen zu ändern.“
Der Änderungsantrag des Ortsbeirates wird aufrecht erhalten.
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden auch die Änderungsanträge
2015/BV/1379-04 (ÄA) und 2015/BV/1379-07 (ÄA) zur Beschlussvorlage behandelt, da diese sich mit der gleichen Thematik befassen.