Informationsvorlage - 2014/IV/0077
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Vereinbarung zwischen Regiopole Städten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2014
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro des Oberbürgermeisters; Hauptamt; Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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16.10.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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15.10.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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05.11.2014
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Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister beabsichtigt beim Treffen mit den Bürgermeistern des Regiopolennetzwerkes Deutschland eine interkommunale Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Treffen wird voraussichtlich im 1. Quartal 2015 stattfinden.
Die Hansestadt Rostock hat sich im Stadtentwicklungsprogramm Rostock 2025 zum vorrangigen Ziel gesetzt, Regiopole werden zu wollen. Dazu gibt es seit 2006 wachsendes Engagement und zunehmende Akzeptanz auf lokaler-, Landes- und Bundesebene.
Auf regionaler Ebene gibt es seit 2012 eine Regiopole-Geschäftsstelle. Sie basiert auf der jetzt ausgelaufenen Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock, dem Landkreis Rostock, der IHK zu Rostock, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur- und Landesentwicklung sowie der Region Rostock-Marketinginitiative e.V. Diese Kooperationsvereinbarung muss erneuert werden. Sie liegt mit Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0080 vor.
Die Rostocker Regiopole-Initiative hat mit den Regiopolestädten Trier, Paderborn, Erfurt und Bielefeld weitere Verbündete gefunden. Die strategische Planungs- und Entwicklungskate-gorie „Regiopole/Regiopolregion (unterhalb der Ebene „Metropole/Metropolregion“) soll nun gemeinsam mit den Regiopole-Städten fest etabliert werden.
Gegenwärtig wird deshalb die interkommunale Vereinbarung auch in den Partnerstädten in den zuständigen Entscheidungsgremien beschlossen. Durch die interkommunale Vereinbarung entstehen keine zusätzlichen Kosten, erhöhen sich die Chancen auf Entwicklungs-vorteile.
Mit diesem interkommunalen Zusammenschluss verbessern die Regiopolestädte gleichsam die Chancen als bevorzugte Adresse für Forschungs- und Entwicklungsförderung (Land, Bund, EU) herangezogen zu werden. Das gemeinsame Auftreten der Regiopolestädte trägt dazu bei, die Kategorie „Regipole/Regipolregion“ fest in das Regelwerk der Regionalentwicklung und Raumordnung auf EU-, Bundes- und Landesebene zu verankern.
Strategische Entscheidungen über Entwicklungszuschüsse der EU sowie der Bundes- und Landesregierungen hängen wesentlich von Zielvorgaben der Bundes- und Landesraumordnungsprogramme ab.
Mittlerweile wird der Hansestadt Rostock im Entwurf des neuen Landesraumentwicklungsprogrammes der Regiopole-Status zugebilligt. Im bereits beschlossenen regionalen Raumentwicklungsprogramm von 2011 (Anlage 2) wird Rostock der Regiopolestatus zugesprochen. Mit der Etablierung der Kategorie „Regiopole/Regiopolregion“ wird die besondere Bedeutung des Oberzentrums Rostock für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck gebracht.
Auf Bundesebene werden die Leitbilder der Raumordnung fortgeschrieben. Die politische Raumordnungskategorie „Regiopole“ hat nunmehr neben der etablierten Raumordnungskategorie „Metropole/Metropolregion“ Eingang in den Arbeitsprozess gefunden.
Auch auf EU-Ebene verschiebt sich der Fokus für den Einsatz von Entwicklungszuschüssen auf kleine und mittlere Großstädte (z.B. „Gateway Cities“ ,„Baltic Cities“ „Regiopolen“).
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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