Beschlussvorlage - 2013/BV/4247
Grunddaten
- Betreff:
-
Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.01.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Beteiligt:
- Hauptverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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06.03.2013
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Beschlussvorschriften: § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 4 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2009/AN/0321 vom 15.07.2009
Sachverhalt:
Mit der Änderung wird auf eine mit der letzten Novellierung der Kommunalverfassung neu geschaffene Regelung reagiert. Es wird damit auch eine Anregung der Bürgerschaft aufgegriffen.
Der Gesetzgeber hat die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Geschenken strengen Maßregeln unterworfen und den Kommunen enge Spielräume belassen, innerhalb derer eigene Regelungen getroffen werden können.
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden und Schenkungen oder deren Vermittlung an Dritte ist der Gemeindevertretung vorbehalten, wobei ihr gestattet ist, ihre Befugnis in einem vorbestimmten, hier ausgeschöpften Rahmen auf den Hauptausschuss bzw. auf den Oberbürgermeister zu übertragen.
Im Wertkorridor von 100 1000 EUR soll nach der hier unterbreiteten Vorlage der Hauptausschuss entscheiden, darunter der Oberbürgermeister.
Die Übertragung der Befugnisse auf den Hauptausschuss erzwingt eine Änderung der bestehenden Regelung, die nach der geänderten Kommunalverfassung da mit dieser nicht mehr konform ohnehin nicht mehr angewendet wurde.
Für die Übertragung der Befugnisse auf den Oberbürgermeister für Schenkungen unter einem Wert von 100 EUR bedarf es keiner Änderung der Hauptsatzung.
Der Tatbestand in § 7 Abs. 3 Ziffer 1 ist dynamisch ausgestaltet und führt automatisch dazu, dass die Befugnisse die in § 6 auf den Hauptausschuss übertragenen und dort inhaltlich bestimmt sind, automatisch dem Oberbürgermeister zufallen, wenn die dort bestimmten Wertgrenzern unterschritten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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30.01.2013 - Bürgerschaft - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.
Frau Kröger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4247 zwecks gemeinsamer Behandlung mit dem Antrag Nr. 2012/AN/4209 von Jörn-Christoph Jansen (für den Ortsbeirat Südstadt) zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.
Dazu liegt der Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4247-02 (ÄA) der Fraktionen SPD und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 vor, der noch nicht verteilt wurde.
Es erfolgt eine Gegenrede von Frau Dr. Bachmann.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen
06.03.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.
Beschluss Nr. 2013/BV/4247:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.
2. Die Hauptsatzung ist unter Einbeziehung der novellierten Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) sowie der Ergebnisse aus dem Vergleich im Mediationsverfahren des OVG M-V zum AZ 6 AR 2/12 (Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/3940 vom 10.10.2012) zu überarbeiten und der Bürgerschaft spätestens für die Sitzung am 10.04.2013 vorzulegen.
(Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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