Beschlussvorlage - 2012/BV/4180
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsabschluss zur Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für das Jugendamt des Landkreises Rostock und das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Rechnungsprüfungsamt; Rechtsamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.06.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V
§ 165 KV M-V
Sachverhalt:
Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock und die Jugendämter der
Landkreise Bad Doberan und Güstrow (jetzt Landkreis Rostock) betreiben seit dem
01.01.2008 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetzes
(AdVermiG) eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit dieser gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde durch die beteiligten Gebietskörperschaften auf der Grundlage des § 165 Kommunalverfassung M-V eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.
Mit der Bildung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde gemäß § 9 a AdVermiG
sichergestellt, dass die Adoptionsvermittlung nur durch einen der Jugendamtsbereiche
wahrgenommen wird.
Die Sicherung einer ausgewogeneren Kostenbeteiligung des Landkreises Rostock für den
von der Hansestadt Rostock erbrachten Service der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle sowie die Landkreisneuordnung aufgrund der Kreisgebietsreform machte eine Anpassung des Vertrages erforderlich.
Darum wurde durch die Hansestadt Rostock der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow mit Wirkung zum 30.06.2011 gekündigt.
Es gab generell eine Übereinkunft der beteiligten Jugendämter, dass es auch weiterhin eine
gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle geben soll. Bis zu einer überarbeiteten Vertragsausfertigung verständigten sich die Beteiligten auf eine Geschäftsgrundlage.
Entsprechend Kapitel 2 Folgen der Gebietsänderungen, § 10 Rechtsfolge Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommerns (Kreisstrukturgesetz) sind die neuen Landkreise nach Maßgabe des Abs. 2 Gesamtrechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise. Für die Landkreise Bad Doberan und Güstrow ist dies der neue Landkreis Rostock. Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Einrichtung und Ausgestaltung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAd) zwischen dem Landkreis Rostock und der Hansestadt Rostock vertreten durch den Oberbürgermeister kann somit rückwirkend zum 01.07.2011 abgeschlossen werden.
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle wird zukünftig mit 3 VbE tätig sein. Die
Aufgabe von einer zusätzlichen Stelle (1,0 VbE) wird es sein, Beratung im Vorfeld von
Adoptionsverfahren vorzunehmen, und zwar zu 0,5 VbE für die Hansestadt Rostock und zu
0,5 VbE für den Landkreis Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales
Produkt: 36307
Bezeichnung: Adoptionsvermittlung (§ 51 SGB VIII i.V.m. § 2 AdVermG)
Haus-halts-jahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Auszahlungen |
2013 | 44242000 |
| 105.270 |
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2013 | 64242000 |
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| 105.270 |
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Die Kosten der Adoptionsvermittlungsstelle setzen sich zusammen aus den tatsächlichen Personalkosten, einer Gemeinkostenpauschale nach KGST (Bericht 4/2011, Stand 2011/2012), den Kosten der Büroarbeitsplätze nach KGST (Bericht 4/2011, Stand 2011/2012) in Form einer Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz sowie den tatsächlichen Kosten für Fortbildung und Supervisionen. Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Kosten auf der Grundlage der tatsächlichen Personalkosten und des Bedarfes an Fortbildungen und Supervisionen.
Für die Hansestadt Rostock ergibt sich durch den neuen angepassten Vertrag in der Hauptsache eine günstigere Kostenaufteilung von 50 % Erstattung der Gesamtkosten (Personal- u. Sachkosten) statt vormals 25 % durch die Landkreise Güstrow und Bad Doberan, nunmehr durch den Landkreis Rostock.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,8 kB
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