Beschlussvorlage - 2011/BV/2380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Maßnahmeplan 2012 (Anlage) wird beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2012  vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2013 ff. vorgesehen sind.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V; § 38 (3) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

·                     Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

·                     Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

·                     Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

·                     Beschl.-Nr. 2010/BV/0850 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

 

 

 

Sachverhalt:

Der Maßnahmeplan 2012 (Anlage) dient der Umsetzung der mit dem von der Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.

 

Im ersten Teil des Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2012 – 2016 dargestellt. Zunächst wurden bei den Einnahmen für die Jahre 2012 – 2016 die bewilligten kassenwirksamen Mittel bis zum Programmjahr 2010 und die Ankündigungen 2011 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2012 wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V (StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.

 

In den ersten drei Jahren ist eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u. a., dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen, oder die nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.

 

Der Maßnahmenplan wurde für das Jahr 2012 erstellt und enthält vorausschauend bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die Stadt einen Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der Beschlussvorlage wurden die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben.

 

Nach J.2 StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.

 

Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität. Sie ist abhängig von den im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

 

Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das MVBL mit Erlass – Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 StBauFR geändert. Seitdem wird von der förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. Im zweiten Teil des Maßnahmeplans 2012 wurden diese zusätzlich durch die HRO zu erbringenden Eigenanteile für E 6.3 Maßnahmen aufgelistet.

 

Vierteljährlich wird eine maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der Verwaltung abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und Finanzierungsübersicht Stand 01.06.2011.

 

Der Schwerpunkt innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" liegt zurzeit auf der Entwicklung des Petriviertels und dem Abschluss der Sanierung der Großen Stadtschule und des Rathauses, der Sanierung des Schifffahrtsmuseums und der Kunst- und Medienschule.

 

Zeitlich entsprechend geordnet wurden auch die Maßnahmen, die vor weiteren Teilaufhebungen der Sanierungssatzung fertig gestellt sein sollten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

VmHH:

TH 60 Eigenmittel der Gemeinde

zusätzliche Eigenanteile und nichtförderungsfähige Kosten in den jeweiligen Teilhaushalten ab 2012:  15.804.000 EUR (Anlage)

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.08.2011 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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17.08.2011 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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06.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.09.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen