Beschlussvorlage - 0479/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.57 für das Wohngebiet ?Dorflage Biestow"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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16.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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23.05.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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30.05.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft u. Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
23.05.2006 17:00 30.05.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 09.W.57 für das Wohngebiet
„Dorflage Biestow"
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.
1895/71/1999 vom 02.06.1999 |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“ setzt
für die Flurstücke 110/36, 2/4, 3/3 und 3/4 „Landwirtschaftliche
Nutzfläche“ fest. Dem Eigentümer der Flächen ist es im Zuge der baulichen
und infrastrukturellen Entwicklung um den Dorfteich herum unmöglich geworden,
die Flächen ökonomisch sinnvoll zu nutzen, so dass er gezwungen war, seinen
landwirtschaftlichen Betrieb zu verlagern.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes stellt die Flächen südlich
des Dorfteiches, östlich des Biestower Dammes und südlich der bereits bebauten
Grundstücke entlang des Sildemower Weges als Wohnbauflächen dar und schafft
somit eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung von Baugrundstücken, nach
denen gerade im Bereich Biestow eine ungebrochene Nachfrage besteht.
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W. 57 erfolgt auf Antrag
des Landwirts, dem eine Umsetzung der Festsetzungen nicht mehr möglich ist.
Sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht mehr sinnvoll oder
ökonomisch nicht zu vertreten, müssen sie durch erfüllbare Festsetzungen
ersetzt werden.
Die Änderung
des Bebauungsplanes ersetzt nicht mehr realisierbare Nutzungsfestsetzungen,
ermöglicht einen Vorgriff auf die bauliche Entwicklung südlich von Biestow und schafft die Voraussetzungen für den Bau
von drei Einfamilienhäusern.
Der
Geltungsbereich umfasst ca. 21,6 ha, der eigentliche Änderungsbereich beträgt
ca. 0,6 ha.
Roland Methling
* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (25.05.2006): Termin OBR vom 10. auf den 16.5.06 geändert