Beschlussvorlage - 0479/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0479/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2307,60,67,73,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

 

21.04.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Biestow (13)

Ausschuss für Wirtschaft u. Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

16.05.2006 19:00  *

23.05.2006 17:00

30.05.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.57 für das Wohngebiet  „Dorflage Biestow"


Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 1895/71/1999 vom 02.06.1999

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet zwischen

 

Biestower Damm / Am Dorfteich / Flurstück  110/28 / Wiesen am südöstlichen Dorfrand / Hoppenhof / Ackerfläche zwischen Biestower Damm und Klein Stover Weg / Feldweg zur Kleingartenanlage „Am Dorfteich“ / Gewerbegebiet/ Institut für nachwachsende Rohstoffe / Feldweg / Damerower Weg

 

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 für das Wohngebiet Dorflage Biestow“ aufgestellt werden.

 

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“ setzt für die Flurstücke 110/36, 2/4, 3/3 und 3/4 „Landwirtschaftliche Nutzfläche“ fest. Dem Eigentümer der Flächen ist es im Zuge der baulichen und infrastrukturellen Entwicklung um den Dorfteich herum unmöglich geworden, die Flächen ökonomisch sinnvoll zu nutzen, so dass er gezwungen war, seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu verlagern.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes stellt die Flächen südlich des Dorfteiches, östlich des Biestower Dammes und südlich der bereits bebauten Grundstücke entlang des Sildemower Weges als Wohnbauflächen dar und schafft somit eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung von Baugrundstücken, nach denen gerade im Bereich Biestow eine ungebrochene Nachfrage besteht.

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W. 57 erfolgt auf Antrag des Landwirts, dem eine Umsetzung der Festsetzungen nicht mehr möglich ist. Sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht mehr sinnvoll oder ökonomisch nicht zu vertreten, müssen sie durch erfüllbare Festsetzungen ersetzt werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes ersetzt nicht mehr realisierbare Nutzungsfestsetzungen, ermöglicht einen Vorgriff auf die bauliche Entwicklung südlich von Biestow  und schafft die Voraussetzungen für den Bau von drei Einfamilienhäusern.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 21,6 ha, der eigentliche Änderungsbereich beträgt ca. 0,6 ha.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (25.05.2006):   Termin OBR vom 10. auf den 16.5.06 geändert

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Beschlüsse

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16.05.2006 - Ortsbeirat Biestow (13)

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23.05.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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30.05.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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14.06.2006 - Bürgerschaft