Beschlussvorlage - 0470/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0470/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2304,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

 

29.05.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Evershagen (6)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

13.06.2006 18:30

13.06.2006 17:00

21.06.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.GE.35 „Schutow- Altes Messegelände"

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 0563/01 vom 10.10.2001 Satzungsbeschluss der 1. Änderung Nr. 0021/05 vom 06.04.2005

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet,  begrenzt

 

im Norden:      durch Grünland, DRK-Grundstück, eine Pappelreihe und anschließend

                        Grünland

im Osten:        durch die Radewiesen und Griebensölle

im Süden:       durch die Bundesstraße 105

im Westen:       durch die Messestraße

 soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.GE.35 Sonder- und Gewerbegebiet „Schutow – Altes Messegelände“  aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr. 05.GE.35 der Hansestadt Rostock für das Sonder- und Gewerbegebiet „Schutow - Altes Messegelände“ ist seit dem 27.02.2002 rechtskräftig. Seither haben sich im Gebiet deutliche Veränderungen vollzogen. So haben sich im Osten des Plangebietes ein Bau- und Gartenmarkt sowie ein Discounter angesiedelt. Die Straße „An den Griebensöllen“ ist als Anbindung an die B 105 hergestellt worden und erschließt das Gebiet bis zu Möbel-Wikinger.

 

Dennoch sind derzeitig große Flächen ungenutzt und liegen brach. Das betrifft u. a. zentrale Flächen zwischen „An den Griebensöllen“ und dem Libellenweg sowie große Teile des Plangebietes zwischen der Messestraße und dem Schmetterlingsweg. 

 

Für den letztgenannten Bereich gibt es ein konkretes Ansiedlungsinteresse von IKEA, als international tätigen Anbieter für Möbel und Einrichtungsgegenstände. Die Ansiedlung würde zur wesentlichen Steigerung der Anziehungskraft als Einzelhandelsstandort beitragen. Damit kann die Wirtschaftskraft der Hansestadt Rostock gesteigert werden und ein Beitrag zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet werden. Gleichzeitig wird von der Ansiedlung eine Initialwirkung für die weitere Entwicklung des ehemaligen Messegeländes in Schutow als Handels- und Gewerbestandort erwartet. Aus diesen Gründen wird das Ansiedlungsvorhaben von Seiten der Hansestadt Rostock unterstützt.

 

Mit einer Verkaufsfläche von ca. 25.500 m² gehört der geplante Einrichtungsmarkt zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind.

 

Im Bebauungsplan Nr. 05.GE.35 ist das Gebiet zwischen Messestraße und dem zentralen verkehrsberuhigten Bereich als Gewerbegebiet festgesetzt worden. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans hat es jedoch keine gewerblichen Ansiedlungsinteressen für das Gebiet gegeben. Mit der geplanten Errichtung des Einrichtungsmarktes könnten die bisher brachliegende Fläche einer geordneten baulichen Nutzung zugeführt und die Erschließung des Gebietes weitergeführt werden. Einer Ansiedlung des Einrichtungsmarktes stehen die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung entgegen. Aus diesem Grunde ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Für den Einrichtungsmarkt wird anstelle von Gewerbegebietsflächen ein sonstiges Sondergebiet „Einrichtungsmarkt“ festgesetzt. Die ursprünglich geplante innere Erschließung wird im westlichen Bereich neu geordnet. Die Anbindung an die Messestraße wird an den nördlichen Rand des im Ursprungsplan festgesetzten Gewerbegebietes GE 2 verlagert. Durch diese Änderungen ist es möglich, den relativ großen Flächenbedarf des Einrichtungsmarktes im Plangebiet zu sichern.

Zur unmittelbaren Erschließung des Einrichtungsmarktes aus Richtung Innenstadt ist die Schaffung einer Ausfädelspur von der B 105 vor dem Knoten B 105/Messestraße vorgesehen.

 

Für die Unterbringung von Stellplätzen ist die zusätzliche Nutzung von Teilen des jetzigen Gewerbegebietes GE 3 möglich. Da die überbaubaren Grundstücksflächen und die Maßfest-setzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan die Errichtung eines Parkhauses in der notwendigen Größe nicht zulassen, werden hier die entsprechenden Festsetzungen geändert.

 

Im Zuge der Planänderung werden einige grünordnerische Festsetzungen gestrichen, die in der bisherigen Umsetzung Probleme darstellten. Hierzu gehören Dach- und Fassadenbegrünung, die festgesetzte Pflanzliste sowie Pflanzdichten entlang der B 105.

 

Im Änderungsverfahren wurden ein Grünausgleich ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein Vertrag mit dem Investor geschlossen werden.

 

Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 35,7 ha. Die konkret von zeichnerischen Änderungen betroffene Fläche beträgt 10,43 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.06.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

13.06.2006 - Ortsbeirat Evershagen (6)

Erweitern

20.06.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

21.06.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

05.07.2006 - Bürgerschaft