Beschlussvorlage - 0452/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0452/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2307,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

 

21.04.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Südstadt (12)

23.05.2006 17:00

 

30.05.2006 17:00

04.05.2006 18:30

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche  südlich der Tychsenstraße  „Am Rote-Burg-Graben"

 

 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 390/12/1995 vom 31.05.1995

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in der Südstadt, südlich der Tychsenstraße, begrenzt:

 

im Norden:         durch die Tychsenstraße und den südlichen Rand der                                                                                                        Wohnbebauung in der Lomonossowstraße,

im Osten:            durch den Rote-Burg-Graben,

im Süden:           durch das Gewerbegebiet Nobelstraße,

im Westen:         durch das Gewerbegebiet Nobelstraße und die Nobelstraße,

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben“ aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Der ursprüngliche Bebauungsplan setzte angrenzend an das Gewerbegebiet in der Nobelstraße auf dem südlichen Baufeld 4 sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Form einer Körperbehindertenwerkstatt fest. Für diese Nutzung besteht heute kein Bedarf mehr. Vielmehr bestehen Absichten eines Unternehmens, sich im benachbarten Gewerbegebiet zu erweitern.


 

Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt daher das Ziel, die planungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend im Bereich des ehemaligen Baufeldes 4 zu ändern, um die Voraussetzungen zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen zu schaffen.

Gleichzeitig soll auf der Grundlage von Flächenverlagerungen ein leistungsfähiger Grünzug auf der Basis vorhandener wertvoller Elemente des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch als Teil eines weiträumigen Verbundsystems entwickelt werden.

Das neue gewerbliche Baufeld steht somit im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet in der Nobelstraße und wird auch über dieses erschlossen.

Der neu geordnete Grünzug als Teil des Grünverbundes stellt die Zäsur zu den nördlichen Gemeinbedarfsflächen dar.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 16,4 ha, der eigentliche Änderungsbereich beträgt ca. 3,9 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.05.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

30.05.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

14.06.2006 - Bürgerschaft