Beschlussvorlage - 0431/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0431/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

54,53,10,30,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22, Abs.3, KV-MV

 

07.06.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Klinikausschuss

15.06.2006 16:30

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

1470/55/1998, 0594/01-BV, 0348/03-BV, 0780/04-BV

1470/55/1998

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Bis 30.09.2005 wurden die Beschäftigten des Klinikums Südstadt nach dem BAT-O bezahlt. Ab 01.10.2005 trat der TVöD in Kraft. Dadurch ist eine Änderung der Satzung des Eigenbetriebes “Klinikum Südstadt Rostock“ notwendig.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


 

Anlage zur Beschlussvorlage
0431/06-BV

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes  „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock

 

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl.  M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBL. M-V S. 640), der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden                                         (Eigenbetriebsverordnung M-V – EigVO ) vom 14. September 1998 (GVOBl. M-V S. 808) und des Landeskrankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg – Vorpommern                       (Landeskrankenhausgesetz – LKHG M-V ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBL. M-V S. 90) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 5. Juli 2006 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1 Änderungen

 

Die Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock vom 2. April 1998, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 8 vom 8. April 1998, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock vom 16. Dezember 2004,veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 22. Dezember 2004, wird wie folgt geändert:     

 

1. § 7  Abs.2 erhält folgende Fassung:

„(2)  Der Klinikausschuss bereitet die Entscheidungen  zur Einstellung, und Kündigung von Beschäftigten mit Sonderverträgen, zu wesentlichen Änderungen von Sonderverträgen und zu Kündigungen von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten der Entgeltgruppe 15 Ü vor und übergibt diese dem Hauptausschuss oder der Bürgerschaft zur Entscheidung.“

 

2. § 9  Abs. 7 erhält folgende Fassung:

„(7)  Die Erste Krankenhausleiterin oder der Erste Krankenhausleiter entscheidet über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD sowie aller Auszubildenden, Schülerinnen und Schüler.“

 

3. § 9  Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„(8)  Das Direktorium entscheidet über Einstellung , Höhergruppierung und Kündigung von Beschäftigten der Entgeltgruppen 13, 14, 15 TVöD.“

 

Artikel 2  In – Kraft – Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Rostock,

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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15.06.2006 - Klinikausschuss

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05.07.2006 - Bürgerschaft