Beschlussvorlage - 0431/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klinikausschuss
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15.06.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.07.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Vierte
Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt
Rostock" der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
1470/55/1998, 0594/01-BV,
0348/03-BV, 0780/04-BV |
1470/55/1998 |
keine |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der
Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der
Hansestadt Rostock (Anlage). |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Bis
30.09.2005 wurden die Beschäftigten des Klinikums Südstadt nach dem BAT-O
bezahlt. Ab 01.10.2005 trat der TVöD in Kraft. Dadurch ist eine Änderung der
Satzung des Eigenbetriebes “Klinikum Südstadt Rostock“ notwendig.
Roland
Methling
Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage
0431/06-BV
Vierte Satzung zur
Änderung der Satzung des Eigenbetriebes
„Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock
Auf
der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg
– Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004
(GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBL. M-V S. 640), der
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung M-V – EigVO ) vom 14. September 1998
(GVOBl. M-V S. 808) und des Landeskrankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg
– Vorpommern
(Landeskrankenhausgesetz – LKHG M-V ) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 262), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBL. M-V S. 90) wird nach
Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 5. Juli 2006 folgende Satzung
erlassen:
Artikel 1
Änderungen
Die
Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ der
Hansestadt Rostock vom 2. April 1998, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 8 vom 8. April 1998, zuletzt geändert
durch die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes
„Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock vom 16. Dezember
2004,veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26
vom 22. Dezember 2004, wird wie folgt geändert:
1.
§ 7 Abs.2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Klinikausschuss bereitet die
Entscheidungen zur Einstellung, und
Kündigung von Beschäftigten mit Sonderverträgen, zu wesentlichen Änderungen von
Sonderverträgen und zu Kündigungen von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten der
Entgeltgruppe 15 Ü vor und übergibt diese dem Hauptausschuss oder der
Bürgerschaft zur Entscheidung.“
2.
§ 9 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
„(7) Die Erste Krankenhausleiterin oder der Erste
Krankenhausleiter entscheidet über die Einstellung, Höhergruppierung und
Kündigung bei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD sowie aller
Auszubildenden, Schülerinnen und Schüler.“
3.
§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
„(8) Das Direktorium entscheidet über Einstellung
, Höhergruppierung und Kündigung von Beschäftigten der Entgeltgruppen 13, 14,
15 TVöD.“
Artikel 2 In – Kraft – Treten
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rostock,
Roland
Methling
Oberbürgermeister