Beschlussvorlage - 1042/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1042/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

- SchulG M-V § 107/108

- SEP-VO M-V vom 04. Okt. 2000

27.12.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Schul- und Sportausschuss

11.01.2005 17:00

12.01.2005 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0226/02-BV; 0574/02-BV; 0804/02-BV; 0737/03-BV

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die "Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06" (Anlage).

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2005: zusätzliche Gesamteinsparungen in Höhe von 59.600,00 €.

 

Diese stellen Mehreinsparungen im Vergleich zu den bereits ausgewiesenen Einsparungen in den vorlaufend schon beschlossenen Schulentwicklungsplänen dar.

 

Alle anderen in der Beschlussvorlage ausgewiesenen schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06 sind mit ihren finanziellen Einsparungseffekten insofern bereits Bestandteil der Bürgerschaftsbeschlüsse zu den vorangegangenen Schulentwicklungsplänen der allgemein bildenden Schulen und der Beruflichen Schulen.

 

Stillgelegte und den Schulnetzen entnommene Schulgebäude erfahren keine weitere schulische Nutzung mehr. Sie werden seitens der Hansestadt Rostock einer Vermarktung, soweit dies nicht möglich ist, einem Abriss zugeführt. Vermarktungsstrategien werden dabei vorzugsweise und solange wie möglich offensiv betrieben.

 

 

Begründung

Auf der Basis der novellierten Fassung des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 04. März 2004 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Okt. 2000 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0226/02-BV vom 03. Juli 2002 sowie 0574/02-BV vom 06. Nov. 2002 die „Zweite Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der Beruflichen Schulen für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2009/10“ beschlossen und mit ihren Beschlüssen zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung der nachfolgenden Schuljahresbeginns

 

 2003/04 (0804/02-BV vom 29. Jan. 2003) und 2004/05 (0737/03-BV vom 28. Jan. 2004) fortgeschrieben.

 

Das Bildungsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gesamtheit aller fortgeschriebenen Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock zwischenzeitlich genehmigt. Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2009/10 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben.“

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginn 2005/06 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion des

Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters


 

Anlage zur

Beschlussvorlage

 

 

Jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06

 

I.    Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2005/06

 

 

1.       Regionale Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42

 

Die gegenwärtig gültige Fassung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock beinhaltet für diese Schule nachfolgend aufgeführte Entwicklungsaussagen:

 

Ausschließlich fehlende Schüleranzahlen haben bereits im Rahmen der Beschlüsse zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2004/05 dazu geführt, dass die Hansestadt Rostock die Aufhebung des Regionalen Schulangebotes der Regionalen Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 zum Schuljahresbeginn 2005/06 beschließen musste.

 

Der dazu seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergangene Änderungsbescheid zur Schulstruktur der Hansestadt Rostock beinhaltet insofern den Aufhebungsbescheid für das regionale Schulangebot dieser Schule durch jahrgangsweises Auslaufen.

 

Nachfolgend sieht die gegenwärtig gültige Fassung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock die Weiterführung eines eigenständigen Grundschulangebotes am Schulstandort Blücherstraße 42 als einzügige Grundschule vor. Allerdings reichten bereits zum Schuljahresbeginn 2004/05 die seinerzeit insgesamt 10 Schüleranmeldungen für eine neue Eingangsklasse der Klassenstufe 1 nicht aus, um diese zu bilden.

 

Trotz aller Werbung um Schüleranmeldungen für eine erneute Eingangsklassenstufe 1 zum Schuljahresbeginn 2005/06 im Rahmen des gesamtstädtischen Einschulungsverfahrens liegen auch diesjährig nur insgesamt 15 Schüleranmeldungen vor. Damit lässt sich erneut keine kommende Klassenstufe 1 dieser Grundschule eröffnen.

 

Die Grundschule der bisherigen Regionalen Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 würde damit ab Schuljahresbeginn 2005/06 nur noch 23 Schüler einer zukünftig 3. Klasse und 30 Schüler einer zukünftigen Klassenstufe 4 führen. Eine Aufrechterhaltung dieser Grundschule ist damit ab Schuljahresbeginn 2005/06 nicht mehr möglich.

 

Die gesamte Regionale Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 ist damit zum Schuljahresbeginn 2005/06 bezüglich beider Schulangebote aufzuheben.

 

Die verbliebenen insgesamt 5 Klassen der zukünftigen Klassenstufen 8 bis 10 wechseln damit entsprechend bereits gültiger Beschlusslagen der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2005/06 an die ebenfalls im Auslaufprozess befindliche Regionale Schule, St.-Georg-Straße 63 oder nach Wahl der Eltern an eine andere diese Schulart vorhaltende Schule.

 

Die je nach Schülerzahlentwicklung verbliebenen 2 bis 3 Klassen der zukünftigen Klassenstufen 3 und 4 der bisherigen Grundschule, Blücherstraße 42 werden schulorganisatorisch der St.-Georg-Schule, St.-Georg-Straße 63c zugeordnet und innerhalb ihres Schulverbandes jedoch mit Unterrichtsraumversorgung wie bislang im Schulgebäude Blücherstraße 42 geführt.

 

2.       Förderzentrum am Fischerdorf – Schule für Erziehungsschwierige, Th.-Morus-Straße 7

 

Entsprechend des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in der gegenwärtig gültigen Fassung nutzt diese Förderschule das bislang unsanierte Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte im Ortsteil Evershagen, Th.-Morus-Straße 7 als Schulgebäude.

 

Darüber hinaus betreibt das Förderzentrum im Interesse günstiger räumlicher Verteilungen der Unterrichtsangebote Außenstellen in Schulgebäuden anderer Schularten in Lichtenhagen, Schmarl, Reutershagen, Dierkow und Toitenwinkel.

 

Eine dauerhafte Beibehaltung des Schulgebäudes Th.-Morus-Straße 7 auch zukünftig als Hauptsitz des Förderzentrums hätte entsprechend der gültigen Fassung des Schulentwicklungsplanes Gesamtkosten für Generalsanierungsmaßnahmen in Höhe von 2,3 Mio. € zur Folge. Davon ausgehend sieht der bisherige Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock gegebenenfalls auch die Nachnutzung eines anderen innerstädtischen Schulgebäudes anstelle des als sanierungsunwürdig eingestuften Schulgebäudes Th.-Morus-Straße 7 bei dessen nachfolgender Stilllegung als Schulgebäude vor.

 

Prüfungen des bereits vollständig sanierten Schulgebäudes der bisherigen Regionalen Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42, sind insbesondere auch unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes Rostock sowie des Förderzentrums für Erziehungsschwierige erfolgt. Dabei wurde die Eignung als zukünftiger Hauptsitz des Förderzentrums für Erziehungsschwierige festgestellt. Das Schulgebäude Blücherstraße 42 bietet sich dafür besonders an und erfüllt die Schulraumansprüche des Förderzentrums dauerhaft.

 

Davon ausgehend erfolgt ein Wechsel des Förderzentrums der Schule für Erziehungsschwierige vom bisherigen Schulstandort Th.-Morus-Straße 7 an den zukünftigen Schulstandort Blücherstraße 42 zum Schuljahresbeginn 2005/06.

 

Das bisherige Schulgebäude Th.-Morus-Straße 7 verbleibt ohne schulische Nachnutzung und wird dem Schulgebäudenetz ersatzlos entnommen.

 

3.       Goethegymnasium, Goetheplatz 5/6

Gymnasium Große Stadtschule, Wallstraße 1

 

Die langfristigen Auswirkungen reduzierter Schüleranzahlen auf Grund der demographischen Veränderungen der vergangenen 15 Jahre haben bereits mit den zurückliegenden Schulentwicklungsplänen die Notwendigkeit der Fusion beider bislang eigenständiger innerstädtischer Gymnasien aufgezeigt.

 

Bereits seit dem Schuljahresbeginn 2002/03 konnte für beide Gymnasien zusammen genommen zu jedem neuen Schuljahresbeginn nur eine genehmigungsfähige mindestens dreizügige Eingangsklassenstufe 5 eröffnet werden. Diese Entwicklung setzt sich zum Schuljahresbeginn 2005/06 und in den zukünftigen Schuljahren entsprechend fort.

 

Davon ausgehend enthält bereits der „Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2004/05“ (0737/03-BV vom 28. Jan. 2004) die Beschlussaussage:

 

„Im Interesse der Planungssicherheit, der Besetzung der Leitungsfunktionen, der Koordinierung des Elternwahlverhaltens und der notwendigen Sanierungsarbeiten am zukünftigen Schulgebäude Goetheplatz 5/6 werden beide innerstädtische Gymnasien bereits zum Schuljahresbeginn 2005/06 im Rahmen einer Fusion zusammengeführt.“

 

Dementsprechend sind die bislang eigenständigen Gymnasien „Goethegymnasium“ und „Gymnasium Große Stadtschule“ jeweils nach Ende des Schuljahres 2004/05 aufzuheben und nachfolgend zum Schuljahresbeginn 2005/06 ein neues „Innerstädtisches Gymnasium“ der Hansestadt Rostock im Ergebnis des Fusionsprozesses zu errichten.

 

Dem zukünftigen „Innerstädtischen Gymnasium“ der Hansestadt Rostock verbleiben ab Schuljahresbeginn 2005/06 zunächst die bislang durch die Fusionspartner genutzten Schulgebäude Goetheplatz 5/6, Wallstraße 1 und Lindenstraße 3a.

 

Im Zusammenhang mit der weiteren schuljährlichen Reduzierung des Klassenumfanges der Schulstruktur des künftigen „Innerstädtischen Gymnasiums“ der Hansestadt Rostock sowie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Schulgebäude Goetheplatz 5/6 wird dieses zukünftiger Schulstandort des kommenden „Innerstädtischen Gymnasiums“ der Hansestadt Rostock.

 

 

4.       Ostseegymnasium, Thomas-Morus-Straße 2

Regionale Schule Ehm-Welk, K.-Rasmussen-Straße 8

 

Beide Schulen sind die einzigen Schulen ihrer jeweiligen Schulart im Ortsteil Evershagen.

 

Das Ostseegymnasium verfügt bereits jetzt über einen bezüglich des Schulgebäudes, den schulischen Außenanlagen sowie der Schulsporthallen vollständig sanierten Schulstandort im Schulkomplex Th.-Morus-Straße 1 – 3.

 

Entsprechend des gültigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock wird die gegenwärtig noch am unsanierten Schulstandort K.-Rasmussen-Straße 8 befindliche Regionale Schule Ehm-Welk zum Schuljahresbeginn 2006/07 gleichsam in das bereits sanierte Schulgebäude, Th.-Morus-Straße 3 des o. g. Schulkomplexes wechseln.

 

Daraus erwachsen die optimalen Voraussetzungen zur Entstehung eines leistungsfähigen, gemeinsamen Schulcampus bestehend aus der Regionalen Schule und dem Gymnasium. Dieser Campus kann dann zukünftig in engster Abstimmung die Gesamtheit aller weiterführenden schulischen Bildungsgänge für die Schüler anbieten.

 

Beide Schulen beantragen eng aufeinander abgestimmt die Gründung eines gemeinsamen Schulzentrums des Ortsteiles Evershagen unter der Bezeichnung „Schul- und Freizeitzentrum“.

 

Im Interesse einer langfristigen und kontinuierlichen Umsetzung dieser gemeinsamen Zielstellung beider Schulen erfolgt die Errichtung dieses Schulcampus organisatorisch bereits zum Schuljahresbeginn 2005/06.

 

Beide Schulen bringen dabei entsprechend ihrer gemeinsamen Antragstellung auch die jeweils bereits jetzt installierten Ausbaustufen von Ganztagsschulen mit ein.

 

II.    Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06

 

 

1.       Fusion der Integrierten Gesamtschule „Friedensreich Hundertwasser“, Sternberger Straße 10 und der Integrierten Gesamtschule Lütten Klein, Turkuer Straße 59

 

Die Fusion der Integrierten Gesamtschule Lütten Klein, Turkuer Straße 59 und „Friedensreich Hundertwasser“, Sternberger Straße 10 ist bereits Bestandteil der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlüsse zum Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (0226/02 vom 03. Juli 2002) sowie aktualisierend des Beschlusses zur „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung der nachfolgenden Schuljahresbeginne 2003/04 (0804/02-BV vom 29. Jan. 2003) und 2004/05 (0737/03-BV vom 28. Jan. 2004)“.

 

Damit werden die Integrierte Gesamtschule Lütten Klein, Turkuer Straße 59 und die Integrierte Gesamtschule „Friedensreich Hundertwasser“, Sternberger Straße 10 nach Ablauf des Schuljahres 2004/05 aufgehoben.

 

Zum Schuljahresbeginn 2005/06 wird im Ergebnis eines Fusionsprozesses am Schulstandort Sternberger Straße 10 eine neue Integrierte Gesamtschule eröffnet.

 

Entsprechend dieser Festlegung erfolgt zum Schuljahresbeginn 2005/06 der Freizug des bisherigen Schulstandortes der Integrierten Gesamtschule Lütten Klein, Turkuer Straße 59.

 

Die Schulgebäude werden ersatzlos dem Schulgebäudenetz entnommen.


 

2.       Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2

 

Für die dauerhaft im Bestand bleibende Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2 sieht der Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock 0226/02-BV vom 03. Juli 2002 zur zukünftig gemeinsamen Schulgebäudenutzung einen Umzug in das Schulgebäude der Integrierten Gesamtschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5/6 vor.

 

Der Beschluss zur „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung der nachfolgenden Schuljahresbeginne 2003/04 (0804/02-BV vom 29. Jan. 2003) und 2004/05 (0737/03-BV vom 28. Jan. 2004)“ hat den Umzug der Grundschule Schmarl nach Ablauf des Schuljahres 2004/05 festgelegt.

 

Die Grundschule Schmarl wird ab Schuljahresbeginn 2005/06 damit das Schulgebäude St.-Jantzen-Ring 5/6 mitnutzen. Das bisherige Schulgebäude St.-Jantzen-Ring 2 wird ersatzlos frei gezogen und dem Schulgebäudenetz entnommen.

 

3.       Berufliche Schule der Hansestadt Rostock – Wirtschaft -, St.-Jantzen-Ring 3/4

 

Die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock – Wirtschaft -, St.-Jantzen-Ring 3/4 war in den zurückliegenden Schuljahren Mitnutzer des bisherigen Schulgebäudes der Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2.

 

Der Beschluss zur „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung der nachfolgenden Schuljahresbeginne 2003/04 (0804/02-BV vom 29. Jan. 2003) und 2004/05 (0737/03-BV vom 28. Jan. 2004)“ sieht den Freizug des Schulgebäudes, St.-Jantzen-Ring 2 auch in den von der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft – genutzten Gebäudeanteilen zum Schuljahresende 2004/05 vor.

 

4.       Förderzentrum am Fischerdorf (Schule für Erziehungsschwierige), Th.-Morus-Straße 7

 

Das Förderzentrum am Fischerdorf (Schule für Erziehungsschwierige), Th.-Morus-Straße 7 wechselt zum Schuljahresbeginn 2005/06 in das Schulgebäude Blücherstraße 42 der bisherigen Regionalen Schule mit Grundschule am Wasserturm.

 

Das bislang vom Förderzentrum am Fischerdorf (Schule für Erziehungsschwierige) genutzte Schulgebäude Th.-Morus-Straße 7 wird zum Schuljahresbeginn 2005/06 frei gezogen und ersatzlos dem Schulgebäudenetz entnommen.

 

5.       Werkstattschule Rostock (Freie Schule), Kopernikusstraße 16

 

Mit der Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock vom 29. Januar 2003 (0804/02-BV) wurde der Werkstattschule Rostock (Freie Schule) durch die Hansestadt Rostock nach erfolgtem Freizug ihres ehemaligen Schulgebäudes Augustenstraße 20 ersatzweise das Schulgebäude Kopernikusstraße 16 zur Verfügung gestellt.

 

Diese zeitweilige Schulgebäudebereitstellung Kopernikusstraße 16 überbrückt damit die Bauzeit der Eigeninvestition eines Schulneubaus am Standort Pawlowstraße 16 durch den freien Schulträger „Freie Schule Rostock e.V.“.

 

Verzögerungen bezüglich des Baubeginns dieser Schulbaumaßnahme des freien Schulträgers haben dazu geführt, dass die ursprüngliche Fertigstellung des Schulneubaues zum Schuljahresbeginn 2005/06 nicht mehr erreichbar ist.

 

Entsprechend der Antragstellung der Freien Schule Rostock e.V. auf Ausweitung des Bereitstellungszeitraumes des Schulgebäudes Kopernikusstraße 16 wird dieser für das Schuljahr 2005/06 verlängert.

 

Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dieses Schulgebäudes sind wie bislang durch den freien Schulträger „Freie Schule Rostock e.V.“ zu tragen.

 

 

6.       Regionale Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42

 

Die Regionale Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 wird zum Schuljahresbeginn 2005/06 bezüglich beider Schulartangebote aufgehoben.

 

Die verbliebenen insgesamt 5 Klassen der zukünftigen Klassenstufen 8 bis 10 wechseln damit entsprechend bereits gültiger Beschlusslagen der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2005/06 an die ebenfalls im Auslaufprozess befindliche Regionale Schule, St.-Georg-Straße 63 oder nach Wahl der Eltern an andere diese Schulart vorhaltende Schulen.

 

Die je nach Schülerzahlentwicklung verbliebenen 2 bis 3 Klassen der zukünftigen Klassenstufen 3 und 4 der bisherigen Grundschule, Blücherstraße 42 werden schulorganisatorisch der St.-Georg-Schule, St.-Georg-Straße 63c zugeordnet und innerhalb ihres Schulverbandes jedoch mit Unterrichtsraumversorgung wie bislang im Schulgebäude Blücherstraße 42 geführt.

 

Das Schulgebäude Blücherstraße 42 wird ab Schuljahresbeginn 2005/06 dem Förderzentrum am Fischerdorf (Schule für Erziehungsschwierige) zur Verfügung gestellt.

 

7.       Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Straße 23

 

Das Ernst-Barlach-Gymnasium, nutzt bislang im Ortsteil Dierkow die Schulgebäude W.-Butzek-Straße 23 und Th.-Heuss-Straße 36.

 

Der bereits begonnene Fusionsprozess der bisherigen Gymnasien Ernst-Barlach-Gymnasium und Käthe-Kollwitz-Gymnasium erstreckt sich gemäß der noch gültigen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock nochmals über einen Zeitraum von weiteren 2 Schuljahren.

 

Bedingt durch die bereits seit Schuljahresbeginn 2002/03 anhaltende Nichtbildung neuer Eingangsklassen der Klassenstufe 5 sinkt die Klassenanzahl des Ernst-Barlach-Gymnasiums schuljährlich.

 

Zum Schuljahresbeginn 2005/06 hat sich die Anzahl der Schulklassen soweit verringert, dass eine Konzentration ausschließlich auf das Schulgebäude W.-Butzek-Straße 23 möglich wird.

 

Das Schulgebäude Th.-Heuss-Straße 36 wird zum Schuljahresbeginn 2005/06 frei gezogen und dem Schulgebäudenetz ersatzlos entnommen.

 

III.      Prognose der voraussichtlichen Möglichkeiten zur Klassenbildung in den Schuleingangsklassen 1 und 5 zum Schuljahrsbeginn 2005/06

 

 

1.       Die zum Schuljahresbeginn 2005/06 möglichen Anzahlen bildungsfähiger Schulklassen der Klassenstufen 1 und 5 regeln sich gemäß der jährlichen Verordnung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen auf der Basis der insgesamt in der Altersjahrgangsstufe vorhandenen Schüleranzahlen. Für die beiden Eingangsklassenstufen 1 und 5 sind gemäß dem Arbeitsstand Dezember 2004 voraussichtlich nachfolgend nachrichtlich benannte Klassenanzahlen zu erwarten.

 

1.1.             Klassenstufe 1

 

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock gemeldeten 1378 Schüler verteilen sich auf 1218 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen und auf 160 Schüleranmeldungen an frei getragenen Grundschulen. Die 1218 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen lassen eine Gesamtanzahl von 48 neuen Klassen der Klassenstufe 1 erwarten. Die Verteilung dieser Grundschulklassen führt nach bislang geltendem Schulrecht, bis auf eine Ausnahme, zur Neueröffnung der Eingangsklassenstufe 1 an den bestehenden Grundschulen der Hansestadt Rostock. Lediglich am Schulstandort der Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 lässt sich keine genehmigungsfähige Schüleranzahl für eine Klassenneubildung erreichen.

 

(Bei Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der bislang vorliegenden Entwurfsfassung wären mindestens weitere 2 Grundschulstandorte von einer nicht gebildeten Klasseneingangsstufe 1 betroffen.)

 

 

1.2.             Klassenstufe 5

 

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen Schüler der Klassenstufe 4 sowie der noch zu erwartende Zugang aus anderen Schulträgerbereichen lassen eine Gesamtanzahl von 34 neuen Klassen der Klassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen realistisch werden. Entsprechend des langjährigen Elternwahlverhaltens ist dabei eine Verteilung auf die einzelnen weiterführenden Schularten wie folgt zu erwarten:

 

·         Regionale Schule                              8 Klassen

·         Gesamtschule                                12 Klassen

·         Gymnasium                                    14 Klassen

 

Daraus ergibt sich für die Neubildung von Klassen der Eingangsklassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen nachfolgend aufgeführte Verteilung für den Schuljahresbeginn 2005/06 bei gleichzeitiger Prognose für den Nachfolgezeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2009/10.

 

·         Regionale Schulen

 

Entsprechend des tatsächlichen Schüleraufkommens können damit zum Schuljahresbeginn 2005/06 an nachfolgend ausgewiesenen Schulstandorten neue Eingangsklassen der Klassenstufe 5 erwartet werden.

 

Schule

Anzahl Schüler/Klassen im Schuljahr

 

2004/05

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

 

 

 

 

 

 

 

Regionale Schule

Nordlicht-Schule

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

Regionale Schule

„Störtebeker-Schule“

 

2

 

2

 

1

 

1

 

2

 

2

Regionale Schule

„Ehm-Welk-Schule“

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

2

Regionale Schule

„Heinrich-Schütz-Schule“

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

2

Regionale Schule

„Otto-Lilienthal-Schule“

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

 

3

 

Jenaplanschule

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

Gesamt

 

8+1

 

8+1

 

7+1

 

7+1

 

8+1

 

11+1

 

Entsprechend dieser Möglichkeiten der Klassenbildung können nachfolgend genannte Schulstandorte zukünftig nicht mehr mit einer neuen Eingangsklassenstufe  5 ausgestattet werden.

 

Die Regionale Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Straße 63c wird durch jahrgangsweises Auslaufen aufgehoben.

 

Die Regionale Schule mit Grundschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 wird durch jahrgangsweises Auslaufen aufgehoben.

 

·         Gymnasien

 

Entsprechend des tatsächlichen Schüleraufkommens können damit zum Schuljahresbeginn 2005/06 an nachfolgend ausgewiesenen Schulstandorten neue Eingangsklassen der Klassenstufe 5 erwartet werden.

 

Schule

Anzahl Schüler/Klassen im Schuljahr

 

2004/05

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

 

 

 

 

 

 

 

 

Erasmus-Gymnasium

 

3

 

3

 

3

 

3

 

4

 

4


 

 

Ostsee-Gymnasium

 

2

 

2

 

2

 

2

 

3

 

4

Gymnasium Reutershagen

 

3

 

3

 

3

 

3

 

3

 

4

Innerstädtisches Gymnasium

 

3

 

3

 

3

 

3

 

3

 

4

 

K.-Kollwitz-Gymnasium

 

3

 

3

 

3

 

4

 

4

 

4

 

Gesamt

 

14

 

14

 

14

 

15

 

17

 

20

 

Entsprechend der Festlegungen des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock befinden sich die Gymnasien Große Stadtschule und Goethegymnasium bereits in einem die nachfolgende Fusion zum Schuljahresbeginn 2005/06 abgeschlossen Kooperationsprozess.

 

·         Gesamtschulen

 

Entsprechend des tatsächlichen Schüleraufkommens können damit zum Schuljahresbeginn 2005/06 an nachfolgend ausgewiesenen Schulstandorten neue Eingangsklassen der Klassenstufe 5 erwartet werden.

 

 

Schule

Anzahl Schüler/Klassen im Schuljahr

 

2004/05

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

 

 

 

 

 

 

 

Integrierte Gesamtschule

„Fr.-Hundertwasser“

 

3

 

3

 

3

 

4

 

4

 

4

Integrierte Gesamtschule

Schmarl

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

 

3

Integrierte Gesamtschule

Borwinschule

 

3

 

4

 

4

 

4

 

4

 

5

Kooperative Gesamt-schule Südstadt

 

3

 

2

 

2

 

3

 

3

 

3

Integrierte Gesamtschule

„Baltic-Schule“

 

1

 

1

 

2

 

2

 

3

 

2

 

Gesamt

 

12

 

12

 

13

 

15

 

16

 

17

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

13.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

26.01.2005 - Bürgerschaft