Ergänzung Antrag - 1025/04-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialticket für den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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26.01.2005
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Beschlussvorschlag |
Der
Beschlussvorschlag wird durch den folgenden Text ersetzt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bereits mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH über
die Ausgabe von "Sozialkarten" an Sozialhilfeempfänger Rostocks
bestehende Vereinbarung fortzusetzen, die genannte Vereinbarung um die
Empfänger des ALG II, die den Sozialhilfeempfängern gleichgestellt werden
sollen, in puncto Berechtigung zur Nutzung ermäßigter Einzel- und Tageskarten
zu erweitern und die Finanzierung des zusätzlichen Ausgleichsbedarfes zu
gewährleisten. |
finanzielle
Auswirkungen Ausgleichsbedarf
(SGB XII + ALG II) = 410 TEuro, davon bereits im Haushalt eingestellt 39.5 TEuro (für SGB
XII) durch
die Hansestadt noch zu deckender Aufwand = 370,5 Teuro |
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Begründung
Zur Zeit besteht zwischen der
Hansestadt Rostock und dem Verkehrsverbund eine Vereinbarung über die Ausgabe
von „Sozialfahrkarten“ für die Sozialhilfeempfänger Rostocks, für
die die Hansestadt dem Verbund die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem
normalen Fahrpreis ausgleicht.
Um eine Diskriminierung nicht
nur der Sozialhilfeempfänger Rostocks zu vermeiden, sollte vereinbart werden,
dass auch die ALG II-Empfänger einen Berechtigungsausweis erhalten, der zur
Nutzung ermäßigter Einzel- und Tageskarten im Öffentlichen Personennahverkehr
berechtigt. Dazu müssen sich Sozialamt
und Verkehrsverbund verständigen und schnellstmöglichst eine Vereinbarung
abschließen, die die Verfahrensweise und Finanzierung regelt.
Jochen Schulte
Fraktionsvorsitzender