Beschlussvorlage - 0989/04-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0989/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3), § 48  Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

09.12.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. SchröderI, gez.i.V. Schröder

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Jugendhilfeausschuss

Klinikausschuss

Kulturausschuss

Schul- und Sportausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Hauptausschuss

11.01.2005 17:00

13.01.2005 17:00

18.01.2005 17:00

20.01.2005 17:00

25.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

 

11.01.2005 16:00

06.01.2005 16:30

19.01.2005 17:30

12.01.2005 17:00

12.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

 

 

18.01.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2005 mit Haushaltsplan und Anlagen

2. Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2004 bis 2008

3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2004 bis 2008

4. Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung im Haushaltsjahr 2005 für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock"

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

1.  Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2005 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

     Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (Anlage 1):

 

2.  Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung vorgelegt.

 

 

           

 

 

 

 

    Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms wird für die einzelnen Jahre wie folgt zur Kenntnis genommen:

 

- in TEUR -

2004

88.056,9

 

2005

51.424,6

 

2006

37.848,5

 

2007

32.323,7

 

2008

27.302,0

 

 

                 

 

3. Der Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Gesamtsummen für den Finanzplan betragen für die einzelnen Jahre:

 

- in TEUR -

Jahr

Einnahmen

Ausgaben

 

2004

462.954,1

571.099,9

 

2005

429.108,7

576.228,5

 

2006

430.627,6

636.334,3

 

2007

425.930,6

677.899,1

 

2008

410.950,2

721.352,8

 

 

                                            

 

4.  Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock", bewirtschaftet durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH wird ermächtigt, einen Gesamtbetrag für Kredite zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 1.574.000,00 EUR aufzunehmen.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Nach § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern soll die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen vor Beginn des Haushaltsjahres in öffentlicher Sitzung eingehend beraten und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorlegen.

 

Wichtige Grundlage für die Festsetzung der Senatsbereichsbudgets sind die durch Einnahmen zur Verfügung stehenden Deckungsmittel. Bei der Ermittlung der Gesamteinnahmen wurden die Ergebnisse der Jahreshaushaltsrechnung 2003, die Entwicklung der Einnahmeerfüllung 2004 sowie das vorliegende fünfte Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) berücksichtigt.

 

Mit der Eckwertevorlage zur Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2005 ergaben sich Gesamtausgaben von 460,4 Mio. EUR und 327,6 Mio. EUR zur Verfügung stehende Einnahmen im Verwaltungshaushalt. Der errechnete Fehlbedarf in Höhe von 132,8 Mio. EUR (einschließlich des Fehlbetrages 2003 von 53,3 Mio. EUR) erhöhte sich mit der Haushaltsanmeldung durch die Ämter und Einrichtungen um 25,1 Mio. EUR.

 

 

 

 

 

In den Planberatungen beim Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung wurde der über das Senatsbereichsbudget hinaus angemeldete Mehrbedarf nochmals geprüft und nur gesetzliche  bzw. vertragliche Verpflichtungen der Hansestadt Rostock zusätzlich in den Planentwurf eingearbeitet.

Darüber hinaus verbesserte sich gegenüber dem Eckwert, auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Innenministeriums M-V zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2005, die Finanzzuweisungen nach FAG in Höhe von 6,9 Mio. EUR. Nach den aktuellen Informationen zu den Ergebnissen der Steuerschätzung von November 2004 erhöhte sich der Haushaltsansatz zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 1,9 Mio. EUR gegenüber dem Eckwert.

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2005 weist einen Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in Höhe von 147,1 Mio. EUR aus.

 

Die Erarbeitung des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2005 gestaltete sich äußerst schwierig. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt eine Genehmigung von Krediten nur in Höhe der ordentlichen Kredittilgung von 3,7 Mio. EUR in Aussicht, um ein weiteres Anwachsen der Verschuldung der Hansestadt Rostock zu vermeiden.

 

Der Haushaltsplanentwurf im Vermögenshaushalt umfasst ein Volumen in Einnahmen und Ausgaben von je 65,5 Mio. EUR.

 

Es ist festzustellen, dass im Vergleich zu der kritischen Haushaltssituation der Jahre 2003 und 2004 ein weiterer Rückgang der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu verzeichnen ist.

Auch bei vollständiger Umsetzung beschlossener haushaltssichernder Maßnahmen ist die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches in einem angemessenen Zeitraum derzeit nicht absehbar.

 

 

 

Sebastian Schröder

2. Stellvertreter des

Oberbürgermeisters

 

 


Anlage 1

 

 

Haushaltssatzung

der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2005

 

 

Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft            folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

in der Einnahme auf

 

363.599.900 EUR

 

in der Ausgabe auf

 

 

510.719.700 EUR

 

und

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

in der Einnahme auf

 

65.508.800 EUR

 

in der Ausgabe auf

 

65.508.800 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

 

10.310.000 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung

6.621.400 EUR

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

13.049.400 EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

248.114.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

 

250 v. H.

 

 

 

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

 

420 v. H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

 

420 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ”Klinikum Südstadt Rostock” werden festgesetzt:

 

1.

im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge auf

 

51.817.000 EUR

 

die Aufwendungen auf

 

51.783.000 EUR

 

der Jahresgewinn auf

 

34.000 EUR

 

der Jahresverlust auf

 

 

                     0 EUR

2.

im Vermögensplan

 

 

 

die Einnahmen auf

 

1.868.000 EUR

 

die Ausgaben auf

 

 

1.868.000 EUR

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung

0 EUR

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

10.000.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ”Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock” werden festgesetzt:

 

1.

im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge auf

 

13.689.000 EUR

 

die Aufwendungen auf

 

13.665.900 EUR

 

der Jahresgewinn auf

 

23.100 EUR

 

der Jahresverlust auf

 

   0 EUR

 

2.

im Vermögensplan

 

 

 

die Einnahmen auf

 

18.278.800 EUR

 

die Ausgaben auf

 

 

18.278.800 EUR

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

4.572.400 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung

0 EUR

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

1.500.000 EUR

 

 

 

 

 


 

§ 6

 

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ”Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde” werden festgesetzt:

 

1.

im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge auf

 

3.360.420 EUR

 

die Aufwendungen auf

 

4.715.320 EUR

 

der Jahresgewinn auf

 

0 EUR

 

der Jahresverlust auf

 

1.354.900 EUR

 

2.

im Vermögensplan

 

 

 

die Einnahmen auf

 

649.800 EUR

 

die Ausgaben auf

 

 

582.100 EUR

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung

 

0 EUR

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

336.000 EUR

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.01.2005 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

11.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

11.01.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

11.01.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

11.01.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

12.01.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

12.01.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

Erweitern

13.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

18.01.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

18.01.2005 - Hauptausschuss

Erweitern

18.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

19.01.2005 - Kulturausschuss

Erweitern

20.01.2005 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

20.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

25.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

26.01.2005 - Bürgerschaft