Beschlussvorlage - 0526/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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04.08.2004
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09.09.2004
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13.01.2005
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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26.01.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
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|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Einführung
eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Beschlussvorschlag |
finanzielle
Auswirkungen |
Die finanziellen Auswirkungen zur Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in der Hansestadt Rostock sind gegenwärtig nicht zu ermitteln (systemabhängig). |
Begründung
Nach dem Beschluss der
Innenministerkonferenz der Länder (IMK) vom 21. November 2003 soll ein neues
Gemeindehaushaltsrecht den Landesparlamenten zur Umsetzung in kommunales
Landesrecht vorgelegt werden. Die grundlegenden Anforderungen für das neue
kommunale Haushalts- und Rechnungswesen gelten sowohl für die kommunale Doppik
als auch für die erweiterte Kameralistik. Die traditionelle Kameralistik wird
damit in den nächsten Jahren zum „Auslaufmodell“ im kommunalen
Haushaltswesen.
Die IMK hat den Bericht zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf der Grundlage der IMK-Beschlüsse
· vom 11.06.1999 über die „Konzeption zur Reform
des kommunalen Haushaltsrechts“ und
· vom 24.11.2000 über Eckpunkte für die Reform des
kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems sowie Eckpunkte für ein
kommunales Haushalts- und Rechnungssystem auf der Grundlage der doppelten
Buchführung
soll durch die Reform des
Gemeindehaushaltsrechts
· das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der
bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte
Darstellung umgestellt und
· die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die
herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch
die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung)
ermöglicht werden.
Dieses Ziel soll auf zwei Wegen
verwirklicht werden, nämlich durch
· Weiterentwicklung des bisherigen Haushaltsrechts, das
nach dem kameralistischen Buchungsstil ausgerichtet ist, wobei das Ressourcenverbrauchskonzept
nur eingeschränkt umgesetzt wird (,‚erweiterte Kameralistik“) und
· Bereitstellung eines neuen Haushaltsrechts auf der
Grundlage der doppelten Buchführung (,‚kommunale Doppik“).
Die IMK geht davon aus, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts
einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der
Kommunalverwaltungen bewirken wird.
Das
Innenministerium des Landes Mecklenburg/Vorpommern hat alle Kommunen
aufgefordert sich kurzfristig zur Einführung des neuen kommunalen Finanzwesens
zu äußern und den zukünftig favorisierten Weg zu benennen.
Der
Umstellungszeitraum auf das neue kommunale Finanzwesen kann für die Hansestadt
Rostock mit 3 - 4 Jahren angenommen werden.
Fazit
Zur Lösung der Aufgabe
wurde bei der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock durch die
Hauptarbeitsgruppe Verwaltungsreform eine Projektgruppe zur
„Erarbeitung einer
Entscheidung zur Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens
‚Kommunale Doppik’ oder ‚Erweiterte Kameralistik’ in
der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock“ unter Leitung des Amtes für
Controlling, Finanzen und Steuern berufen.
Die
Projektgruppe setzte sich aus Vertretern der Ämter
10
- Hauptamt,
20
- Amt für Controlling, Finanzen und Steuern,
21
- Stadtkasse,
42
- Stadtbibliothek und
67
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
zusammen.
Die
Projektgruppe tagte vier Mal und hat in diesem Rahmen die Unterlagen zur
Modernisierung des kommunalen Finanzwesens durchgearbeitet und gewertet.
Die
Projektgruppe schlägt der Verwaltungsleitung vor, das kommunale Finanzwesen bei
der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock auf die kommunale Doppik
umzustellen.
In Vertretung
Sebastian Schröder
2. Stellvertreter des
Oberbürgermeisters
Anlage
Entscheidungsvorschlag
zur Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens in der
Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock
Ausgangslage
Das geltende Gemeindehaushaltsrecht
wurde in seinen Grundzügen von der Innenministerkonferenz der Länder (IMK)
1971/72 verabschiedet und zu unterschiedlichen Zeitpunkten von den einzelnen
Bundesländern weitgehend unverändert übernommen. In M-V datiert die GemHVO vom
27.11.1991 und war somit erstmalig im Haushaltsjahr 1992 anzuwenden. Seit dem
jeweiligen Inkrafttreten wurden in den Ländern zahlreiche Veränderungen
vorgenommen, die zum Teil bundeseinheitlich abgestimmt waren.
Die Vorbereitungen zu einer
grundlegenden Reform des Gemeindehaushaltsrechts begannen 1993 mit der
Umsetzung von Veränderungen für eine flexiblere Haushaltswirtschaft. Grund
dafür waren auch Wünsche und Anregungen aus dem kommunalen Raum.
Die Innenministerkonferenz hat durch
Beschluss vom 6. Mai 1994 den Kommunen die Bereitschaft der Länder zugesichert,
sie bei ihren Reformvorhaben zu unterstützen. Gleichzeitig wurde die Absicht
der Länder bekräftigt, die länderübergreifende Einheitlichkeit des kommunalen
Haushaltsrechts auch in Zukunft sicherzustellen und die Reformbemühungen
zwischen den Ländern abzustimmen.
1997 wurde das Haushaltsgrundsätzegesetz
als „oberste Finanzverfassung“ in zwei wesentlichen Punkten
novelliert. Mit den §§ 6a und 33a HGrG sind mit dem Einsatz von Budgetierung
und doppelter kaufmännischer Buchführung zwei für die Reformierung des öffentlichen
Haushaltswesens wichtige Instrumente für die praktische Anwendung zugelassen.
Zur Durchführung der Reformarbeiten
setzte die Innenministerkonferenz mit Beschluss vom 8. Mai 1998 den
nichtständigen Unterausschuss „Reform des Gemeindehaushaltsrechts“
(UARG) ein. Der UARG wurde beauftragt, für die notwendigen Neuregelungen durch
Gesetze, Verordnungen und verbindliche Richtlinien Musterentwürfe zu
erarbeiten. Dadurch sollen die rechtlichen Grundlagen für die Reformmaßnahmen
geschaffen werden, die derzeit von zahlreichen Kommunen noch auf freiwilliger
Basis durchgeführt werden. Zugleich soll die Reform des Gemeindehaushaltsrechts
den Anstoß zur Modernisierung der Verwaltungen auch in den übrigen Kommunen
geben.
Mit Beschluss vom 11. Juni 1999
billigte die IMK die vom UARG erarbeitete „Konzeption zur Reform des
kommunalen Haushaltsrechts“. Ziel dieser Konzeption ist der Übergang vom
bisherigen Geldverbrauchskonzept, das in erster Linie die Bewirtschaftung von
Einnahmen und Ausgaben nachweist, auf ein Ressourcenverbrauchskonzept, das den
zur Bereitstellung der Verwaltungsleistungen notwendigen Ressourcenaufwand und
das Ressourcenaufkommen nachweist. Dieses Ziel soll auf zwei Wegen
verwirklicht werden, nämlich durch
· Weiterentwicklung des bisherigen
Haushaltsrechts, das nach dem kameralistischen Buchungsstil ausgerichtet ist,
wobei das Ressourcenverbrauchskonzept nur eingeschränkt umgesetzt wird
(,‚erweiterte Kameralistik“) und
· Bereitstellung eines neuen
Haushaltsrechts auf der Grundlage der doppelten Buchführung (,‚kommunale
Doppik“).
Die Länder können für ihren Bereich
entscheiden, ob sie beide Regelsysteme mit einem Wahlrecht der Kommunen
einführen (Optionsmodell mit wahlfreier Anwendung von Doppik oder erweiterter
Kameralistik) oder ob sie nach einer angemessenen Übergangsfrist den
obligatorischen Übergang auf ein neues Haushaltsrecht nach dem System der
doppelten kaufmännischen Buchführung vorsehen.
Auf der Grundlage der vorgenannten
Konzeption erarbeitete der UARG Eckpunkte für die Reform des kameralistischen
Haushalts- und Rechnungssystems der Kommunen auf Grundlage der erweiterten
Kameralistik und der Doppik. Diese Eckpunkte wurden durch die IMK mit Beschluss
vom 24. November 2000 gebilligt.
Nach dem Beschluss der IMK vom 21.
November 2003 soll das neue Gemeindehaushaltsrecht nunmehr den
Landesparlamenten zur Umsetzung in kommunales Landesrecht vorgelegt werden.
Die grundlegenden Anforderungen für das neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen gelten sowohl für die kommunale Doppik als auch für die
erweiterte Kameralistik. Die traditionelle Kameralistik wird damit in den
nächsten Jahren zum „Auslaufmodell“ im kommunalen Haushaltswesen.
Die IMK hat den Bericht zur Reform
des Gemeindehaushaltsrechts zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der
Grundlage der IMK-Beschlüsse
· vom 11.06.1999 über die
„Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts“ und
· vom 24.11.2000 über Eckpunkte für die
Reform des kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems sowie Eckpunkte
für ein kommunales Haushalts- und Rechnungssystem auf der Grundlage der
doppelten Buchführung
soll durch die Reform des
Gemeindehaushaltsrechts
· das kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine
ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und
· die Steuerung der
Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von
Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die
kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.
Die IMK geht davon aus, dass die
Reform des kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der
kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird.
Stand der Reformen in den
Bundesländern
Zur Einführung des neuen
Gemeindehaushaltsrechts haben die Länder ihre Absicht bisher (und tlw. noch
nicht verbindlich) wie folgt geäußert:
Bundesland |
Zeitpunkt |
Modell |
Baden-Württemberg |
2005 |
Wahlrecht |
Bayern |
2006 |
Wahlrecht |
Brandenburg |
2007 |
Doppik |
Bremen |
2003 |
Doppik |
Hamburg |
2003 |
Doppik |
Hessen |
2005 |
Doppik |
Niedersachsen |
2005 |
Wahlrecht, später Übergang auf
Doppik |
Nordrhein-Westfalen |
2005 |
Doppik |
Rheinland-Pfalz |
2007 |
Doppik |
Saarland |
noch offen |
|
Sachsen |
2006 |
Doppik |
Sachsen-Anhalt |
2006 |
Doppik |
Schleswig-Holstein |
2006 |
Wahlrecht (mit variablen
Regelungen, insbes. in der Erw. Kameralistik) |
Thüringen |
noch offen |
|
Quelle
www.doppik.de |
Für Mecklenburg-Vorpommern sind
entsprechende Entscheidungen noch zu treffen.
Weiteres Vorgehen in
Mecklenburg-Vorpommern
In enger Zusammenarbeit mit den
Kommunalen Landesverbänden und fachbezogener Einbindung
· des Finanzministeriums,
· der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung,
· des statistischen Landesamtes,
· des Landesrechnungshofes,
· von Arbeitsgemeinschaften im
kommunalen Raum
· (Fachverband der Kassenwalter, AG der
Kämmereiamtsleiter) sowie
· externer Berater
wird das Innenministerium die
Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts vorbereiten.
Zeitschiene für die Umsetzung in
Mecklenburg/Vorpommern |
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Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Die Kommunen in Deutschland haben
Anfang der 90er Jahre unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“
eine Reform der Kommunalverwaltungen eingeleitet, mit der die Steuerung der
Kommunalverwaltungen von der herkömmlichen Bereitstellung von
Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) auf eine Steuerung nach Zielen für die
kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) umgestellt werden soll.
Wesentliche Elemente dieser neuen
Verwaltungssteuerung sind nach dem Beschluss der IMK vom 21. November 2003:
·
die
Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte,
·
die
Dezentralisierung der Bewirtschaftungskompetenz für den Einsatz von Personal-
und Sachmitteln,
·
die
Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen nach
Fachbereichen (Aufgabenbereichen),
·
die
Zusammenfassung von Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung in einer
Hand,
·
die
Kosten- und Leistungsrechnung über die bisherigen kostenrechnenden
Einrichtungen hinaus nach Bedarf in weiteren Verwaltungsbereichen,
·
die
Entwicklung von Kennzahlen über Kosten und Qualität der Verwaltungsleistungen
als Steuerungsinstrumente sowie ggf. für interkommunale Vergleiche, Einführung
eines Berichtswesens für die periodische Information über die Zielerreichung
als Grundlage für Steuerungsmaßnahmen,
·
die
Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie der Vermögens-
und Kapitalposition zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die
tatsächliche Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der kommunalen Körperschaft,
·
die
Zusammenfassung des Jahresabschlusses der kommunalen Körperschaft mit den
Jahresabschlüssen der ausgegliederten, von der Kommune beherrschten, rechtlich
unselbständigen und selbständigen Einheiten und Gesellschaften zu einem
Gesamtabschluss als Rechnungslegung über alle Aktivitäten einer Kommune.
Das bisherige kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen stellt für eine in dieser Weise veränderte
Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft die erforderlichen Informationen
über Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch nur unzureichend dar. Daraus
erwächst letztlich die Notwendigkeit zu einer grundlegenden Reform des
kommunalen Haushaltsrechts.
Kameralistik
- Erweiterte Kameralistik - Kommunale Doppik - Das Neue Kommunale Finanzwesen
Die Kameralistik ist eine
reine Einnahme- und Ausgaberechnung und stellt somit lediglich die
Geldmittelzuflüsse (Einnahmen) und Geldmittelabflüsse (Ausgaben) der Verwaltung
in einer Periode dar.
Dabei orientiert sie sich im
Wesentlichen an den Grundsätzen der Kassenwirksamkeit und der Fälligkeit einer
Zahlung. Weitergehende Geschäftsvorfälle, vor allem der Ressourcenverbrauch
werden nicht erfasst.
Große Dienstleister, die
Kommunalverwaltungen nun einmal sind, benötigen für ihre Betriebssteuerung
(Controlling) Finanzinformationen, die über Einnahmen und Ausgaben hinausgehen.
Insofern ergibt sich für die
Kameralistik eine Vielzahl von Schwachstellen, wie
· keine Abbildung des
Ressourcenverbrauches und des Ressourcenaufkommens einer Periode (nur Einnahmen und Ausgaben)
· ausschließlich Input orientiert,
keine Produkt- und Leistungsinformationen
· keine periodengerechte Zuordnung des
Werteverzehrs
· kein integrierter Vermögensnachweis
· keine Abbildung der kommunalen
Aktivitäten
· keine Kennzahlen und Messgrößen für
die einzelnen Bereiche
· keine Aussagen zur Zielsetzung und
Aufgabenerfüllung
· keine einheitliche Darstellung aller
kommunalen Aktivitäten (Konzern Stadt)
· kein international anerkanntes
Rechnungssystem.
Die erweiterte Kameralistik
versucht die oben aufgezeigten Schwachstellen dadurch zu beseitigen, dass
Rechengrößen aus der kaufmännischen Buchführung durch Nebenrechnungen
eingeführt werden.
Dazu gehören
· der verstärkte Einsatz der Kosten-
und Leistungsrechnung,
· die Output-Orientierung der
Verwaltungsleistungen in Produktform als Grundlage für Zielvereinbarungen sowie
als Grundlage für die Kostenermittlung und -zuordnung,
· die Darstellung des mit der
Leistungserstellung verbundenen Ressourceneinsatzes,
· eine veränderte Darstellung des
Haushaltsplans nach den Erfordernissen der dezentralen Ressourcenverantwortung,
z.B. in Budgetform,
· eine verstärkte Dezentralisierung der
Bewirtschaftungsbefugnis für den Ressourceneinsatz auf der Fachebene,
· die Entwicklung von Kennzahlen über
Kosten und Qualität der Verwaltungsleistungen als Information für die
Verwaltungssteuerung,
· ein Berichtswesen auch für
unterjährige Berichte über die Erreichung der Leistungsziele (Controlling) als
Steuerungsinstrument zur Unterstützung der dezentralen Ressourcenverantwortung
innerhalb der Verwaltung und gegenüber der Bürgerschaft.
Die erweiterte Kameralistik orientiert
sich damit weiterhin nur nach innen. Eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse
für den Kernhaushalt der Kommune und der Abschlüsse der ausgegliederten
kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen in Gesellschaftsform und sonstiger von
der Kommune beherrschten Einrichtungen zu einem Gesamtabschluss
(Konzernabschluss) erfolgt nicht. Damit erfolgt auch kein Nachweis über das
Gesamtvermögen der Kommune.
In der erweiterten Kameralistik wird
nach wie vor das Kassenwirksamkeitsprinzip (mit Ausnahme der Abschreibungen und
der Rückstellungen) angewandt.
Das bedeutet, dass die Vielzahl der
zur Informationsgewinnung notwendigen Neben- und Ergänzungsrechnungen das
Rechnungssystem der Kameralistik dann aber derart „verbiegen“, dass
die Übersichtlichkeit zwangsläufig verloren geht.
Ein geschlossenes logisch aufgebautes
Rechnungssystem entsteht dadurch nicht.
Die kommunale Doppik, die sich
am kaufmännischen Rechnungswesen
orientiert, dokumentiert selbstverständlich auch die Einnahmen und Ausgaben,
indem sie die liquiden Mittel einschließlich ihrer Veränderungen in der Bilanz
nachweist. Im Mittelpunkt steht aber die Dokumentation der Aufwendungen und des
Ertrags.
Bei den Aufwendungen handelt es sich um den bewerteten
Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen in einer Periode. Der Ertrag
entspricht den bewerteten Gütern und Dienstleistungen der Verwaltung, die in
einer Periode erbracht werden (Zuwachs an Ressourcen, Wertezuwachs).
|
|
In der Ergebnisrechnung werden Aufwand und Ertrag
gegenübergestellt.
Neben dem periodengerechten Nachweis von Aufwendungen und
Ertrag weist die kommunale Doppik die Vermögenssituation der Verwaltung in der
Bilanz nach. Dem Verwaltungsvermögen wird die Vermögensfinanzierung aus Eigen-
und Fremdmitteln gegenübergestellt.
|
|
|
Die Inhalte und Vorteile der kommunalen Doppik lassen sich
wie folgt darstellen:
· sachlich geordnete und lückenlose
Aufzeichnung aller finanzwirtschaftlichen Geschäftsvorfälle der Verwaltung,
· Feststellung des Stands des Vermögens
und der Schulden und lückenloses Nachhalten aller Veränderungen der Vermögens-
und Schuldenwerte,
· Ermittlung des Erfolgs der
Verwaltung, also den Gewinn (Jahresüberschuss) und den Verlust
(Jahresfehlbetrag), indem alle Aufwendungen und Erträge erfasst werden,
· Bereitstellung von Daten für das
innerbetriebliche Controlling zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effektivität,
· Grundlage für die Berechnung der
Steuern.
Der Textentwurf für ein
Haushaltsrecht mit einem Haushalts- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der
kommunalen Doppik beinhaltet für ihre Umsetzung in den Kommunalverwaltungen die
folgenden Grundlagen:
· vollständige Darstellung von
Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen durch Erfassung von Aufwendungen
und Erträgen anstatt Ausgaben und Einnahmen,
· Haushaltsplan mit Budgetstruktur und
Produktorientierung,
· Informationen über Produkte und
Verwaltungsleistungen im Haushaltsplan mit der Möglichkeit, diese zur Grundlage
von Zielvereinbarungen oder Vorgaben zu machen,
· Drei-Komponenten-Rechnungssystem aus
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz), mit dem das
kaufmännische Rechnungssystem an die Erfordernisse der Kommunen angepasst
wird,
· Konsolidierung der Jahresabschlüsse
für den Kernhaushalt der Kommune und der Abschlüsse der ausgegliederten
kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen in Gesellschaftsform und sonstiger von
der Kommune beherrschten Einrichtungen zu einem Gesamtabschluss
(Konzernabschluss).
Von der Haushaltsrechnung zur
Drei-Komponenten-Rechnung
Der neue kommunale Haushaltsplan
bildet den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen im Ergebnishaushalt
(Ergebnisrechnung) und die Investitions- und Finanzierungstätigkeit im
Finanzhaushalt (Finanzrechnung) ab.
Die neuen Steuerungsmodelle und der
Übergang von Zahlungsermächtigungen auf Ressourcenverbrauchsermächtigungen, die
zu Budgets für die Aufgabenbereiche zusammengefasst werden können, führt zu
einer neuen Gliederungsstruktur des Haushaltsplans.
Zentrales Bindeglied im Neuen
Kommunalen Finanzwesen bleibt, wie beschrieben, der Haushalt, der sich als
produktorientierter Budgethaushalt darstellen wird.
|
|
|
Umstellung des kommunalen Finanzwesens
Die Umstellung des kommunalen
Finanzwesens und damit verbunden des Haushaltes wird in jedem Fall erfolgen.
Damit verbunden ist auch die Einführung einer neuen integrierten
Anwendungslösung für das kommunale Finanzwesen, da die bisherigen kameralen
Verfahren nicht in der Lage sind, den Ressourcenverbrauch, so wie vom
Gesetzgeber gefordert, darzustellen.
Auf die Einführung der
‚erweiterten Kameralistik’ sollte auf diesem Wege generell
verzichtet werden, es wird letztlich nur ein kostenintensiver Zwischenschritt
sein. Unter Berücksichtigung von Kriterien wie z.B.
- Zukunftssicherheit
- Verbreitungsgrad
- Flexibilität
spricht alles für die Einführung der
kommunalen Doppik.
Dies deckt sich auch mit den
aktuellen Auffassungen des Innenministeriums des Landes Mecklenburg/Vorpommern.
In der internationalen Diskussion ist
die Richtung längst entschieden. Deutschland ist eines der letzten Länder, das
in den öffentlichen Verwaltungen die Kameralistik noch nicht zu Gunsten des
führenden Buchführungssystems aufgegeben hat. Spätestens ab 2011 erfolgt
außerdem der Ausweis der nationalen Bruttoinlandsprodukte im Rahmen der
EU-Statistik nach Aufwand und Ertrag.
Auch mit Blick auf die
Steuerungsfähigkeit des ‚Konzerns Kommune’ gibt es keine
Alternative zur kommunalen Doppik.
Es ist heute nicht mehr zu
akzeptieren, dass die öffentlichen Verwaltungen keine Aussagen zu ihrem
vollständigen Ressourcenverbrauch oder zu ihrem Vermögen treffen können. In
Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Finanzmittel und wachsenden Komplexität
von Entscheidungen wird es umso dringlicher, für Transparenz zu sorgen.
Dringlichkeit des Vorhabens -
Entscheidungszwang
- Das
Innenministerium des Landes Mecklenburg/Vorpommern hat alle Kommunen
aufgefordert sich kurzfristig zur Einführung des neuen kommunalen
Finanzwesenwesens zu äußern und den zukünftig favorisierten Weg zu
benennen.
- Der
Umstellungszeitraum auf das neue kommunale Finanzwesen kann für die
Hansestadt Rostock mit 3-4 Jahren angenommen werden.
Aus anderen Bundesländern
ist bekannt, dass der Gesetzgeber dort einen Übergangszeitraum von 2-3 Jahren
vorschreibt.
Allein der Zeitraum für
die Bewertung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens bei der
Hansestadt Rostock kann mit 3 Jahren angesetzt werden.
- Bei
der Hansestadt Rostock sind derzeit ca. 360 Mitarbeiter unmittelbar an
Anwendungsverfahren des kommunalen Finanzwesens angeschlossen. Daraus
ergibt sich ein enormer Umstellungs- und Weiterbildungsbedarf, der als
Prozess parallel zu den normalen Planungs- und Arbeitsprozessen zu führen
ist. Hier wird die Umstellung in drei Jahresscheiben - 2005 beginnend -
empfohlen.
- Ein
neuer, produktorientierter Budgethaushalt bedeutet, dass für alle
Mitarbeiter und alle Leitungsebenen und auch den politischen Raum ein erheblicher
Weiterbildungsbedarf entsteht. Der Übergang zu einem produktorientierten
Budgethaushalt kann mit 3 Jahren angenommen werden.
Welche Schritte sind notwendig - Wie
ist der Stand in der Hansestadt Rostock
Für die Initiierung der Umstellung
des kommunalen Finanzwesens bei der Hansestadt Rostock bedurfte es nicht
zwingend einer Entscheidung des Gesetzgebers. Sie ist vielmehr die logische
Weiterführung der Modernisierung der Finanzprozesse im Rahmen der
Verwaltungsreform. So sind die Voraussetzungen für eine weitere Umgestaltung
des Finanzwesens weitgehend geschaffen oder bereits in Planung:
Modernisierungsvorhaben |
zeitlicher Rahmen |
|
2001
Produktbuch Hansestadt Rostock |
|
2003
flächendeckend eingeführt |
|
2005
flächendeckend eingeführt |
|
2004 Beginn der
flächendeckenden Einführung |
|
für
2007 in Vorbereitung |
|
Technologiewechsel
für 2007 geplant |
Risiken bei Nichtdurchführung
Eine Verzögerung der Weiterführung
der Umgestaltungsprozesse hätte im wesentlichen Informationsverluste und -defizite über
- den
vollständigen Vermögensstand
- die
allumfassende und vollständige Darstellung aller Finanzprozesse
- die
fehlende Konsolidierung der Jahresabschlüsse für den Kernhaushalt der
Kommune und der Abschlüsse der ausgegliederten Beteiligungen
der Hansestadt Rostock zur Folge.
Außerdem ist anzunehmen, dass
erheblich höhere Aufwendungen notwendig sein werden, wenn der Gesetzgeber die
Umstellungszeiträume vergleichbar knapp bemisst, da dann in einem hohen Maß auf
externe Kompetenz zurückzugreifen ist.
Literaturverzeichnis
Beschluss der IMK vom 21. November
2003
Arbeitskreis III "Kommunale
Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder 8./9. Oktober 2003, Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte
Kameralistik
Arbeitskreis
III "Kommunale Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder den 8./9. Oktober 2003
Gemeindehaushaltsverordnung
für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen
Bernhardt
/ Mutschler / Stockel-Veltmann
Kommunales
Finanzmanagement NRW, 2003
Klümper/Möllers/Zimmermann
Kommunale
Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, 2002
Dr.
Birgit Frischmuth,
Zur
beschlossenen Reform des Gemeindehaushaltsrechts, ZKF 2004 Nr. 3
IM
M-V,
Reform
des Gemeindehaushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Horst Körner, Clemens Krechel
Entscheidung für die doppische Haushaltsführung,
Innovative Verwaltung 6/2003
Mitteilungen
des Deutschen Städtetages,
623/2003
Reform des Gemeindehaushaltsrechts, 17.11.2003