Beschlussvorlage - 0243/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.05.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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06.05.2004
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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11.05.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§
22 (2) KV M-V i.V. mit § 5 (2) Hauptsatzung § 2 (1) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und
Planungsausschuss |
11.05.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg" Aufstellungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Keine |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Das Plangebiet wird begrenzt ·
im Norden durch die Kleingartenanlage
Waldessaum IV" e.V., den Garagen- ·
im
Osten durch den Asterweg ·
im
Süden durch das Grundstück des
Christophorus Gymnasiums ·
im Westen durch die Kleingartenanlage
"Sternwarte" e.V. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: ·
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet (ca. 20 WE) ·
Einordnung auf
einer derzeit brachliegenden ungenutzten Fläche ·
weitere
Entwicklung des innerstädtischen Wohnstandortes Gartenstadt durch eine
qualitative städtebauliche Aufwertung und Abrundung der Bebauung am Asternweg ·
Angebot für die
bestehende Nachfrage nach innerstädtischem Wohneigentum Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des
Natur- und Landschaftsschutzes ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Dieser
nimmt am nach BauGB vorgeschriebenen Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes teil. |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll für eine
brachliegende Fläche im Asternweg die Voraussetzung für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Das Grundstück stellt z.Zt. einen
städtebaulichen Missstand dar. Es hat einen hohen Versiegelungsgrad und ist mit
z.Zt. zwei leerstehenden Schulen, einem Heizhaus und einer Mensa bebaut. Diese soll
durch einen Neubau am Christophorus Gymnasiums ersetzt werden.
Die Entwicklung einer Wohnbaufläche auf diesem Flurstück bildet
somit eine städtebauliche Aufwertung und Abrundung der bereits vorhandenen
angrenzenden Bebauung Gymnasium und der nördlichen Wohnbebauung am Asternweg.
Für die Bebauung wird der Standort beräumt und entsiegelt. Für
Naturschutz und Landschaftspflege werden keine wertvollen Flächen in Anspruch
genommen. Schützenswerte Baumbestände werden erhalten. Es erfolgt eine Aufwertung
hinsichtlich der Bodennutzung und des Städtebaus.
Vorhandene Infrastruktureinrichtungen entlang des Asternweges
können ohne zusätzlichen Aufwand genutzt werden. Die verkehrliche Anbindung
erfolgt an den Asternweg
Der Bebauungsplan wird aus dem fortgeltenden Flächennutzungsplan
entwickelt (§ 8 (2) BauGB). Die Fläche ist größtenteils als Wohnbaufläche
ausgewiesen.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,4 ha.
Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger und
Grundstückseigentümer. Planungskosten entstehen für die Stadt somit nicht.
Arno
Pöker