Beschlussvorlage - 0243/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0243/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.25,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V i.V. mit § 5 (2) Hauptsatzung

§ 2 (1)  BauGB

20.04.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

18.05.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gartenstadt (10)

Bau- und Planungsausschuss

06.05.2004 18:00

11.05.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg"

Aufstellungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Für das Gebiet östlich des Asternweges zwischen dem Christophorus Gymnasium und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung soll der Bebauungsplan Nr. 07.W.147 aufgestellt werden.

Das Plangebiet wird begrenzt

·         im Norden           durch die Kleingartenanlage Waldessaum IV" e.V., den Garagen-
                             komplex e.V. und Wohnbebauung am Asternweg 4 und 4a

·         im Osten              durch den Asterweg  

·         im Süden             durch das Grundstück des Christophorus Gymnasiums

·         im Westen           durch die Kleingartenanlage "Sternwarte" e.V.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet (ca. 20 WE)

·         Einordnung auf einer derzeit brachliegenden ungenutzten Fläche

·         weitere Entwicklung des innerstädtischen Wohnstandortes Gartenstadt durch eine qualitative städtebauliche Aufwertung und Abrundung der Bebauung am Asternweg

·         Angebot für die bestehende Nachfrage nach innerstädtischem Wohneigentum

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Dieser nimmt am nach BauGB vorgeschriebenen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teil.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll für eine brachliegende Fläche im Asternweg die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Das Grundstück stellt z.Zt. einen städtebaulichen Missstand dar. Es hat einen hohen Versiegelungsgrad und ist mit z.Zt. zwei leerstehenden Schulen, einem Heizhaus und einer Mensa bebaut. Diese soll durch einen Neubau am Christophorus Gymnasiums ersetzt werden.

 

Die Entwicklung einer Wohnbaufläche auf diesem Flurstück bildet somit eine städtebauliche Aufwertung und Abrundung der bereits vorhandenen angrenzenden Bebauung Gymnasium und der nördlichen Wohnbebauung am Asternweg.

 

Für die Bebauung wird der Standort beräumt und entsiegelt. Für Naturschutz und Landschaftspflege werden keine wertvollen Flächen in Anspruch genommen. Schützenswerte Baumbestände werden erhalten. Es erfolgt eine Aufwertung hinsichtlich der Bodennutzung und des Städtebaus.

 

Vorhandene Infrastruktureinrichtungen entlang des Asternweges können ohne zusätzlichen Aufwand genutzt werden. Die verkehrliche Anbindung erfolgt an den Asternweg

Der Bebauungsplan wird aus dem fortgeltenden Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 (2) BauGB). Die Fläche ist größtenteils als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 1,4 ha.

 

Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger und Grundstückseigentümer. Planungskosten entstehen für die Stadt somit nicht.

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

 

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Beschlüsse

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06.05.2004 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

Erweitern

11.05.2004 - Bau- und Planungsausschuss