Dringlichkeitsantrag - 0208/04-DA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0208/04-DA

 

Antrag

Datum

 

22.03.04

Absender

Datum

 Fraktion Rostocker Bund

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

23.3.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.03.2004 16:00

gez. Prof. Dr. Friedrich

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Erhalt des Schullandheimes Niex

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

 

1. unverzüglich Verhandlungen mit dem jetzigen Träger des Schullandheimes Niex Barrierefreies 

   Rostock e.V. aufzunehmen

 

2. alles dafür zu tun das einzige Schullandheim der Hansestadt Rostock zu erhalten.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Information über die mögliche Schließung des Schullandheimes erfolgte im Schulausschuss kurz nach Antragsschluss für die Bürgerschaftssitzung vom 31.03.04. Da der Mietvertrag zum 30. Juni ausläuft, die darauffolgende Sitzung aber erst am 05.05. stattfindet, besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Begründung

Kommunale Schullandheime sind grüne Inseln einer Stadt, die Bildungs- und Erziehungsaufgaben in besonderer Weise erfüllen.

 

Die Kündigung des bisherigen Trägervereins „Barrierefreies Rostock“ erfolgte vorsorglich (!!!), weil Verhandlungen mit der Stadt nicht zustande kamen. Daher musste dieser Schritt gegangen werden, um Schaden vom Verein abzuwenden.

Der Antrag zielt darauf ab, diese Verhandlungen umgehend aufzunehmen, um den Standort zu sichern.

 

Sollte der jetzige Träger Barrierefreies Rostock e.V. tatsächlich nicht in der Lage sein, das Schullandheim künftighin zu betreiben, ist dafür Sorge zu tragen, dass es trotz Trägerwechsel zu keiner Nutzungsänderung kommt.

Ein evtl. Trägerwechsel ist übergangslos zu gestalten, damit avisierte Rückforderungsansprüche nicht zur Geltung kommen können.

Das einzige Schullandheim der Hansestadt Rostock sollte nicht aufgegeben werden!

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende
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