Beschlussvorlage - 0995/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0995/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

32

Beschlussvorschriften

Datum

§ 15 Hauptsatzung der HRO, § 5 Abs. 3 OBR-Satzung

 

18.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Nachwahl eines Mitgliedes in den Ortsbeirat Südstadt

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt ein Mitglied in den Ortsbeirat Südstadt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

-keine-

 

Begründung

Nach § 15 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 03.11.2004 die Mitglieder der Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock gewählt.

 

Die Wahl einer Nachfolgerin/ eines Nachfolgers wird entsprechend § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Nach § 5 Abs. 3 der Ortsbeiratssatzung bereitet der Oberbürgermeister die Beschlussvorlage zur Nachwahl einer Nachfolgerin/ eines Nachfolgers vor, so dass die Vorschlagsberechtigten ihr Vorschlagsrecht ausüben können.

 

Im Ortsbeirat Südstadt ist ein Platz durch die Fraktion DIE LINKE. neu zu besetzen.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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28.01.2009 - Bürgerschaft