Beschlussvorlage - 0965/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0965/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (4) KV M-V

 

27.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.12.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Überplanmäßige Bewilligung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 950.000 EUR für Personalausgaben

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 950.000 EUR wird für folgende Haushaltsstellen erteilt (Angaben jeweils in EUR).

 

0301.4140-Entgelte: 230.400

21001301.4140-Entgelte: 29.500

21001624.4140-Engelte: 32.000

21001919.4140-Entgelte: 33.800

21001929.4140-Entgelte: 38.800

5501.4140-Entgelte: 47.600

5660.4140-Entgelte: 62.800

6121.4140-Entgelte: 225.000

7510.4140-Entgelte: 100.000

0301.4440-SV-Beiträge: 40.000

28007621.4440-SV-Beiträge: 20.100

6100.4440-SV-Beiträge: 90.000

                                     950.000

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 01.9000.0030-Gewerbesteuer nach Ertrag.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgaben für Personalausgaben in Höhe von 950.000 EUR.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 01.9000.0030-Gewerbesteuer nach Ertrag in Höhe von 950.000 EUR.

 

Begründung

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

4000-Deckungsring 802

2008

950.000

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Personalausgaben

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

95.672.500,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

4.127.013,36

 unechte Deckungsfähigkeit

 

0

 echte Deckungsfähigkeit

 

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

950.000

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

950.000

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

100.749.513,36

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgaben

 

unabweisbar:

Zur Zahlung von Besoldung, Entgelten und Löhnen sowie den sich daraus ergebenen Beiträgen zur Versorgung und Versicherung der Beschäftigten besteht die vertragliche und gesetzliche Verpflichtung.

Aufgrund der Tarif- und Besoldungsanpassung sind 2008 zusätzliche Mittel bereitzustellen um dieser Verpflichtung nachkommen zu können.

unvorhersehbar:

Im Oktober 2008 wurde der notwendige finanzielle Bedarf zur Zahlung von Besoldung, Entgelten, Löhnen und Personalnebenausgaben für die Monate Oktober bis Dezember 2008 berechnet. Unsicherheitsfaktoren für die Berechnung des tatsächlichen Mehrbedarfs waren die Höhe der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten im November und die Höhe der Sonderzahlung für die Beamten im Dezember.

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf die Jahres-sonderzahlung. Die Höhe ist nach Entgeltgruppen gestaffelt. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 67,5%, Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 12 – 60,0% und Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 – 45,0% des für die Kalendermonate Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Überstunden und Zulagen bleiben unberücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 01. September.  

Die Höhe der Sonderzahlung für die Beamten ist ebenfalls nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Der Prozentsatz je Besoldungsgruppe ergibt sich aus der Multiplikation des Bemessungsfaktors 0,93034 mit den für die unterschiedlichen Besoldungsgruppen geltenden Prozentsätzen. Danach ergeben sich folgende Prozentsätze für 2008:

 

 

Ausgangswerte

Prozentsätze 2008

BesGrp A1 bis A9 und Anwärter

48,500%

45,121%

BesGrp. A10 bis A12

42,500%

39,539%

übrige BesGrp.

37,500%

34,888%

 


 

2.    Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0030

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

42.350.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

63.963.126,14

Mehreinnahmen

=

21.613.126,14

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

1.263.580,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

10.041.642,74

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

10.307.903,40

als Deckungsquelle eingesetzt

 

950.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

Das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2008 wird im Jahresergebnis per 31.12.2008 etwa 21,6 Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai-Steuerschätzung des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt Aufkommensrückgänge von 5,8% für das Jahr 2008 zu erwarten waren. Diese Annahme trifft für die Hansestadt Rostock nicht zu. Die Gewerbesteuereinnahmen waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio. EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung von Einzelunternehmen und Personalgesellschaften deutlich angestiegen.

 

 

 

Roland Methling

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