Antrag - 0894/08-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0894/08-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Prof. Dr. Ralf Friedrich

(1. stellv. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses)

Neuer Markt  1

 18050 Rostock

06.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2007 und Entlastung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes

Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2007 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Abschließender Prüfvermerk gemäß § 3 a Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz

 

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsprüfungsgesetz hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit Beschluss vom 03.09.2008 die Durchführung der örtlichen Prüfung auf das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Rostock übertragen.

 

Die Jahresrechnung 2007 wurde auf der Grundlage des im Artikel 3 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 14.12.2007 geänderten Kommunalprüfungsgesetzes geprüft.

 

Auf Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes und entsprechender Beratung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft, die Jahresrechnung 2007 der Hansestadt Rostock gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beschließen und für das Jahr 2007 dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung zu erteilen.

 

In diesem Zusammenhang fordert die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die zügige Abstellung der festgestellten Mängel.

 

 

 

 

 

gez.

Prof. Dr. Ralf Friedrich

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19.11.2008 - Bürgerschaft