Beschlussvorlage - 0865/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0865/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung M-V i. v. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO

 

27.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

06.11.2008 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 2.321.502,30 EUR im Deckungsring GD 131 - Kindertagesstätten und Horte

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST 01.46430001.7178 - Zuschüsse an sonstige Einrichtungen

                                            2.127.520,14 EUR

 

HHST 01.46430001.7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

                                            193.982,16 EUR

 

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen.

 

HHST 01.9000.0030 - Gewerbesteuer nach Ertrag

                                    2.321.502,30 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

überplanmäßige Ausgabe

 

Mehrausgabe:  HHST 01.46430001.7178                 2.127.520,14 EUR

                         HHST 01.46430001.7700                  193.982,16 EUR

 

Deckung:          durch Mehreinnahmen

                         HHST 01.9000.0030                         2.321.502,30 EUR

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.46430001.7178

2008

2.127.520,14

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuschüsse an sonstige Einrichtungen

 

 

1a.            Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

26.421.100,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

2.127.520,14

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

28.548.620,14

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Nach § 16 KiföG M-V sind mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen abzuschließen. Die Förderung erfolgt dann auf der Grundlage der tatsächlich betreuten Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Hansestadt Rostock haben und in einer Kindertages-einrichtung bzw. in Kindertagespflege betreut werden. Die Berechtigung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege wird vom Amt für Jugend und Soziales erteilt, soweit nicht ohnehin ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem KiföG M-V besteht.

unvorhersehbar:

 

Monatlich ist an die Träger der Kindertageseinrichtungen, aufgrund der vereinbarten Entgelte für die von ihnen betreuten Kinder, der Anteil des Landes, der Anteil des örtlichen Trägers und der Gemeindeanteil zu überweisen. Die Entwicklung im HH-Jahr 2008 zeigt in den Monaten Januar bis Oktober steigende Kinderzahlen in der Betreuung gegenüber den in der Planung eingeschätzten Bedarfen. So wurden insgesamt durchschnittlich 197 Kinder mehr betreut. In den einzelnen Betreuungsarten stellt es sich wie folgt dar:

 

 

 

Krippe

Kindergarten

Hort

Gesamt

geplante Bedarfe

1.741

4.874

3.270

  9.885

Ø betreute  Kinder

1.889

5.005

3.188

10.082

Differenz

+ 148

+ 131

./. 82

+ 197

 

Diese Entwicklung konnte nicht vorher gesehen werden. Mit Stand 23.10.2008 wurden Entgelte in Höhe von 23.800.120,14 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 90,07 %. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 2.127.520,14 EUR.

 

 

 

 

 

1b.           Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.208.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

193.982,16

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.401.982,16

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Gemäß § 21 KiföG M-V ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrages, einschließlich der Verpflegungskosten, abzüglich der häuslichen Ersparnis verpflichtet, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist.

unvorhersehbar:

Die Entwicklung im HH-Jahr 2008 zeigt in den Monaten Januar bis Oktober steigende Kinderzahlen in der Betreuung gegenüber den in der Planung eingeschätzten Bedarfen. Daraus ergeben sich auch steigende Fallzahlen in der Übernahme der Elternbeiträge. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 665.967,75 EUR. Durch den Deckungsring GD 131 werden über die HHST 01.4820.6920 – Leistungsbeteiligung übernommene Elternbeiträge gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II - insgesamt 471.985,59 EUR bereits gedeckt, so dass noch ein Mehrbedarf von 193.982,16 EUR finanziert werden muss.

 

2.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0030

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

42.350.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

64.189.347,14

Mehreinnahmen

=

21.839.347,14

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

21.839.347,14

als Deckungsquelle eingesetzt

 

2.321.502,30

 

Begründung der Mehreinnahmen

 

Das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2008 wird  im Jahresergebnis per 31.12.2008  etwa 20,0 Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren. 

 

Diese Annahme trifft für die Hansestadt Rostock nicht zu.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio. EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften  deutlich  angestiegen.           

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

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