Beschlussvorlage - 0813/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Schulkonferenz der Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str. 23, 18146 Rostock auf Verleihung des Schulnamen Grundschule ?OSTSEEKINDER"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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29.10.2008
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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11.11.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Schulgesetz M-V § 76 Abs. 7 Pkt. 5c und § 106 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) |
11.11.2008 19:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Antrag
der Schulkonferenz der Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str. 23, 18146 Rostock
auf Verleihung des Schulnamen Grundschule „OSTSEEKINDER" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str. 23, 18146 Rostock wird der
Schulname Grundschule „OSTSEEKINDER" verliehen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die
Schulkonferenz (bestehend aus Schüler, Lehrer, Elternvertreter und Schulleiter)
entscheidet gemäß § 76 Abs. 7 Punkt 5c des Schulgesetzes M-V über die
Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger laut § 106, Abs. 2 Schulgesetz
M-V in Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
der Schule.
Die
Schulkonferenz der Grundschule Dierkow begründet ihren Beschluss mit der
Mehrheitsentscheidung unter Beteiligung aller Schüler, Eltern und Lehrer. Die
kind- und altersgerechte Entscheidung ermöglicht den 6 bis 11 Jahre alten
Kindern die Identifizierung mit ihrer Grundschule. Die Ostsee gehört zur nahen
Umgebung der Kinder und stellt somit den Bezug zu ihrer Heimatstadt dar.
Roland
Methling