Beschlussvorlage - 0765/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0765/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO

 

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

06.11.2008 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.252.807,58 EUR im Deckungsring GD 130 - Hilfen zur Erziehung

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST 01.4553.7600 – Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

                                     87.764,76 EUR

 

HHST 01.4557.7700 – Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

                                    1.165.042,82 EUR

 

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen.

 

HHST 01.9000.0030 - Gewerbesteuer nach Ertrag

                                    1.252.807,58 EUR  

 

finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgabe in GD 130 – Hilfen zur Erziehung

 

Mehrausgaben:          HHST 01.4553.7600                   87.764,76 EUR

                                   HHST 01.4557.7700              1.165.042,82 EUR

 

 

Deckung:                    durch Mehreinnahmen

                                   HHST 01.9000.0030              1.252.807,58 EUR

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.4553.7600

2008

87.764,76

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

 

 

1a.            Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

4.652.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

87.764,76

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

4.739.764,76

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Die grundsätzliche Verpflichtung der Leistungserbringung ist durch den Gesetzgeber in den §§ 27 und 41 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung sind somit Pflichtaufgaben.

Durch das Amt für Jugend und Soziales ist zu prüfen und zu entscheiden, welche Hilfe zur Erziehung die notwendige und geeignete ist. Es ist nicht möglich, zwischen den Hilfearten frei zu wählen bzw. sie beliebig untereinander auszutauschen. Der objektive Hilfebedarf im Einzelfall ist entscheidend für die Form der Hilfe. Wird durch das Fachamt festgestellt, dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig und geeignet ist, so ist diese zu gewähren.

unvorhersehbar:

Die Fallzahlen im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Sensibilität der Öffentlichkeit für Belange des Kinderschutzes hat sich im laufendem Jahr erhöht, d.h., es gibt mehr Meldungen über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, folglich steigt daraus die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen. Die Übersicht der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung verdeutlicht die Angaben (s. Anlage). 

Häufig schließen sich in diesem Zusammenhang ambulante Erziehungshilfen an. So wurden für das HH-Jahr 2008 129.300 Fachleistungsstunden geplant. Es ist nach Entwicklung der Hilfen in den Monaten Januar bis Dezember ein Mehrbedarf für 2008 von 2.440 Fachleistungsstunden zu erwarten. Mit Stand 30.09.2008 wurden für Leistungen der ambulanten Hilfen zur Erziehung 4.035.881,99 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 86,75 %. Es leitet sich somit eine Mehrausgabe in Höhe von 87.764,76 EUR ab.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.4557.7700

2008

1.165.042,82

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

 

 

 

1b.           Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

12.200.300,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.165.042,82

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

13.365.342,82

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

 

Die grundsätzliche Verpflichtung der Leistungserbringung ist durch den Gesetzgeber in den §§ 27 und 41 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung sind somit Pflichtaufgaben.

Durch das Amt für Jugend und Soziales ist zu prüfen und zu entscheiden, welche Hilfe zur Erziehung die notwendige und geeignete ist. Es ist nicht möglich, zwischen den Hilfearten frei zu wählen bzw. sie beliebig untereinander auszutauschen. Der objektive Hilfebedarf im Einzelfall ist entscheidend für die Form der Hilfe. Wird durch das Fachamt festgestellt, dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig und geeignet ist, so ist diese zu gewähren.

 

unvorhersehbar:

Die Sensibilität der Öffentlichkeit für Belange des Kinderschutzes hat sich erhöht, d.h., es gibt mehr Meldungen über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, folglich steigt daraus die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen. Häufig schließen sich in diesem Zusammenhang stationäre Erziehungshilfen an.

Junge Menschen kommen mit Problemlagen in stationäre Hilfen, die komplexer geworden sind. Es gibt zunehmend Fälle, in denen Mehrfachhilfen erforderlich sind. Der Anteil von Fällen, in denen psychisch kranke Eltern, die immer weniger in der Lage sind, ihrer Erziehungsverantwortung ohne Hilfe gerecht zu werden, wächst.

Deshalb werden zum Entgelt (Grundleistung) zusätzliche sozialpädagogische, psychologische und therapeutische Leistungen (individuelle Sonderleistung) notwendig, die im Rahmen des Hilfeplanverfahren entsprechend § 36 (2) und (3) SGB VIII zu gewähren sind. Individuelle Sonderleistungen für den Einzelfall werden sowohl vor, aber in der Regel  erst während der laufenden Maßnahme sichtbar, was Planbarkeit vorab erschwert und somit eine Unvorhersehbarkeit begründet.

 

Weiterhin ist zu erkennen, dass mehr Anträge an das Familiengericht auf Entzug der elterlichen Sorge gestellt werden müssen, als in den vorhergehenden Jahren, daran schließen sich nicht selten Hilfegewährungen an.

 

Auch ist zu verzeichnen, dass in der letzten Zeit sehr oft Geschwisterverbände, d.h., Familien mit mehreren Kindern, betreut werden müssen.

 

Nach Entwicklung in den Vorjahren wurden für 2008 285 stationäre Hilfefälle geplant. Die Entwicklung bis zum jetzigen Zeitpunkt zeigt jedoch durchschnittliche Fallzahlen von 309 Fällen auf. Mit Stand 30.09.2008 wurden für Leistungen der Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen 9.968.124,94 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 81,70 %. Es leitet sich damit eine Mehrausgabe in Höhe von 1.165.042,82 ERU ab.

 

2.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0030

Gewerbesteuer nach Ertrag

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

42.350.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

63.555.488,34

Mehreinnahmen

=

21.205.488,34

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

21.205.488,34

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.252.807,58

Begründung der Mehreinnahmen

 

Das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2008 wird  im Jahresergebnis per 31.12.2008  etwa 20,0 Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren. 

 

Diese Annahme trifft für die Hansestadt Rostock nicht zu.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio. EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften  deutlich  angestiegen. 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage zur Vorlage 0765/08-BV                                                                                                                                    

Kindeswohlgefährdung

Angaben zum ersten Halbjahr 2008

 

HRO

SG Nordwest I

Lichtenhg.,Lütten Kl., Evershg.

SG Nordwest II

Warnemd., Rostock-Heide, Gr. Kl., Schmarl

SG Mitte

SG Nordost

Anzahl der Meldungen vom 1.1.-31.07.2008

210

84

64

33

29

Verteilung in Prozent

100%

40%

30,5%

15,7%

13,8%

Verdacht bestätigt sich

83

41

30

6

6

Anteil tatsäch-licher KWG an Meldungen

39,5%

48,8%

46,9%

18,2%

20,7%

 

 

 

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