Beschlussvorlage - 0688/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0688/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20,10,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

17.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

11.12.2008 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0416/05-BV

 

0416/05-BV

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die beigefügte Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und die den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulation (Anlage 2).

 

 

finanzielle Auswirkungen

1.000 EUR

 

Begründung

Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock von 2005 ist aktualisiert und durch die Aufnahme von Gebührentatbeständen für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergänzt worden.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Leistungen des eigenen Wirkungskreises ist der § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007. Für Leistungen des übertragenen Wirkungskreises sind die entsprechenden Kosten- bzw. Gebührenverordnungen des Landes anzuwenden.

 

Unter die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsangelegenheiten) fallen nur solche, die zur selbstständigen Wahrnehmung ohne staatliches Fachweisungsrecht überlassen oder zugewiesen worden sind. Insbesondere sind dies die Angelegenheiten nach § 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr setzt voraus, dass die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt oder in sonstiger Weise veranlasst wurde. Kostenpflichtig kann auch eine beantragte aber für den Antragsteller negativ ausfallende Amtshandlung sein.

 

Die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage der aktuellen Personal- und Verwaltungskostentabellen entsprechend den KGSt-Materialien 3/2007 (Kosten eines Arbeitsplatzes). Dabei wurde berücksichtigt, dass die Bemessung der Verwaltungsgebühr nach dem Kostendeckungsprinzip so zu erfolgen hat, dass das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt.

 

Für die Bestimmung der Gebührensätze  kommen Festgebühren und Rahmengebühren in Betracht. Eine Festgebühr stellt einen fest bestimmten unveränderlichen Betrag dar. Rahmengebühren ermöglichen innerhalb eines Mindest- und eines Höchstsatzes eine bessere Berücksichtigung des Einzelfalls.

 

Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung für bestimmte Verwaltungs- gebühren des Amtes für Schule und Sport sowie bestimmte Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

 

Gegenüberstellung der Gebühren und Gebührentatbestände nach der gültigen Verwaltungsgebührensatzung vom 27. Juni 2005 und nach der Beschlussvorlage 0688 /08-BV

 

Teil I

Allgemeine Gebühren, sofern in Teil II  bzw. in den spezifischen Gebührensatzungen nichts anderes bestimmt ist

 

Nr. der Gebührentabelle

alt              neu

Gebührenpflichtiger Tatbestand

Gebühr  entspr. der Satzung vom 27.06.2005 (EUR)

Gebühr entspr. der BV 0688/2008 (EUR)

I/01

I/01

Beglaubigung von Zeugnissen, Schulbescheinigungen, Beurteilungen und sonstige Beglaubigungen, je Seite

a)      geringer Prüfaufwand

b)      hoher Prüfaufwand

 

 

 

 

0,60

3,10

 

 

 

 

0,70

3,40

I/02

I/02

Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- und ähnlichen Geräten hergestellt werden; Druckausgaben

a) schwarz-weiß

-          für die erste Seite

-          für jede weitere Seite

b) farbig

-          für die erste Seite

-          für jede weitere Seite

 

 

 

 

 

0,70

0,10

 

0,80

0,20

 

 

 

 

 

0,70

0,10

 

0,80

0,20

I/03

----

Fertigung von Abschriften und Auszügen

8,40

entfallen

I/04

I/03

Schriftliche Auskünfte je nach Aufwand

-          bis zu einer Stunde

-          je weitere angefangene halbe Stunde

 

 

20,00

10,00

Stundensatz:

40,00

(Zeitgebühr)

 

--

I/04

Bescheinigung zur Vorlage

---

2,00

--

I/05

Aktuelle Teilnahmebestätigung (Sammelanfertigung)

---

1,30

--

I/06

Aktuelle Teilnahmebestätigung (Einzelanfertigung)

---

3,00

--

I/07

Nachträgliche Teilnahmebestätigung

---

3,90

I/05

I/08

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides

bis 50 % der Gebühr für die angefochtene Entscheidung

unverändert

--

II/01

Erteilung einer umfangreichen schriftl. Auskunft, je nach Zeitaufwand (IFG)

 

---

50,00

(max. 150,00)

 

--

II/02

Erteilung einer umfangreichen schriftl. Auskunft bei außergewöhnlichem Vorbereitungsaufwand

je Stunde (IFG)

---

50,00

(max. 250,00)

--

II/03

Erteilung einer umfangr. schriftl. Auskunft nach dem IFG, wenn Daten zum Schutz privater oder öff. Interessen abgetrennt oder geschwärzt werden müssen

je Stunde

--

50,00

(max. 1.000,00)

--

II/04

Herausgabe von Abschriften (IFG)

je Seite

--

5,00

(max. 100,00)

--

II/05

Herausgabe von Abschriften (IFG), wenn zum Schutz öff. oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen,

je Seite

--

15,00

(max. 1.000,00)

--

II/06

Einsichtnahme in Akten nach dem IFG mit umfangreichem oder außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand

je Stunde

--

50,00

(max. 1.000,00)

II/01

II/07

Ersatz einer Hundesteuermarke

3,00

5,00

II/02

II/08

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

5,00

6,00

II/03

II/09

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

2,00

2,20

II/04

II/10

Bescheinigung über den Stand eines Kontos

3,00

3,20

II/05

II/11

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalls

4,00

4,30

II/06

II/12

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand.

 

 

8,20

 

37,00

 

125,00

 

 

9,20

 

41,00

 

133,00

 

II/07

II/13

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzung nach der Grünflächensatzung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

 

 

40,00

 

69,00

 

103,00

 

 

 

30,00

 

64,00

 

120,00

II/08

II/14

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Fernwärmesatzung

46,00

25,00 bis 525,00

II/09

II/15

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der HRO zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

40,00

20,00 bis 250,00

II/10

II/16

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

50,00

25,00 bis 330,00

II/11

----

Erstellen von thematischen Karten aus dem Umweltinformationssystem

45,00

gestrichen, da Regelung über KostVO M-V

II/12

II/17

Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

-          1 bis 3 Bäume

-          für jeden weiteren Baum

 

 

61,00

7,30

 

 

63,00

7,90

--

II/18

Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit (gültig ab dem Prüfungszeitraum 2007-2009)

-          normaler Verwaltungsaufwand

-          erhöhter Verwaltungsaufwand

-          hoher Verwaltungsaufwand

 

 

 

---

 

---

 

---

 

 

 

48,00

 

72,00

 

120,00

II/13

II/19

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

11,20

12,00

II/14

II/20

Zweitausfertigung einer Facharbeiter- oder Meisterurkunde

14,00

14,60

--

II/21

Zweitausfertigung eines Teilfacharbeiterzeugnisses

---

12,00

II/15

II/22

Ausstellen einer Schul- und Lehrzeitbescheinigung

8,40

8,90

--

II/23

Anfertigung eines Notenauszugs aus schulischen Dokumenten

---

8,80

--

II/24

Herausgabe persönlicher Daten von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern (z. B. Nachname, Vorname)

---

9,20

II/16 

II/25

Vergabe einer Hausnummer

25,00

27,00

II/17

II/26

Genehmigung gemäß § 144 Abs. 2 BauGB

55,00

59,00

II/18

II/27

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

33,00

35,00

II/19

II/28

Bescheinigung gemäß § 7 h, 10 f und 11 a des EStG

80,00

86,00

II/20

II/29

Bescheinigung über sanierungsrechtrechtliche Ausgleichsbeträge

19,00

23,00

II/21

II/30

Anliegerbescheinigung

10,00

16,00

II/22

II/31

Anfertigen einer Kopie aus der Bauarchivakte

-          1 Seite

-          jede weitere Seite

 

 

8,70

0,50

 

 

9,80

0,60

II/23

II/32

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch den Antragsteller

4,40

4,90

II/24

II/33

Wohnberechtigungsschein nach § 13 des Wohnraumförderungsgesetzes

5,00

5,00

II/25

II/34

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Papier

-          im Format DIN A 4

-          im Format DIN A 3

-          im Format DIN A 2

-          Im Format DIN A 1

-          Im Format DIN A 0

-          Im Format größer als DIN A0

 

 

8,00

10,00

13,00

18,00

28,00

43,00

 

 

9,10

12,00

14,00

20,00

31,00

48,00

II/26

II/35

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

30,00

33,00

II/27

II/36

Abgabe eines Flächennutzungsplanes auf Papier

77,00

78,00

II/28

II/37

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB

45,00

50,00

II/29

II/38

Bescheid zur Vorkaufsrechtverzichtserklärung (außer in den Fällen der lfd. Nr. 28)

75,00-

85,00

II/30

II/39

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage

27,00

30,00

II/31

--

Ausstellen einer Bekranungsgenehmigung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

 

 

15,00

 

92,00

 

 

entfallen, da Entgelt

II/32

--

Bearbeiten eines Antrages auf Absetzen von Nassbaggergut an Land

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

 

 

 

435,00

 

596,00

 

 

 

entfallen, da Entgelt

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen


Anlage 1 zur BV 0688/08

 

 

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom               folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1   Gegenstand der Verwaltungsgebühr

 

(1)   Für die in der anliegenden Gebührentabelle aufgeführten besonderen Leistungen des eigenen Wirkungskreises (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Hansestadt Rostock, die von der oder dem Beteiligten beantragt oder sonst von ihr oder ihm veranlasst worden sind, sind Verwaltungsgebühren und Auslagen nach dieser Satzung zu entrichten.

 

(2)   Die Erhebung von Gebühren für besondere Leistungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.

 

(3)   Werden im Zusammenhang mit der Amtshandlung besondere Auslagen notwendig, die nicht in die Verwaltungsgebühr einbezogen sind (z. B. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, Zeugen- und Sachverständigenkosten, die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen, Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen, Zustellungs- und Nachnahmekosten, im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von Informations- und Kommunikationstechnik), so hat die kostenpflichtige Person sie zu erstatten, auch wenn keine Gebührenpflicht besteht. Für die Auslagen gelten die für die Verwaltungsgebühren maßgebenden Vorschriften entsprechend.

 

 

§ 2 Höhe der Gebühren

 

(1)   Die Höhe der Gebühren bemisst sich unbeschadet des § 1 Abs. 3 nach der dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührentabelle. Die Gebührentabelle ist Bestandteil der Satzung.

 

(2)   Soweit für eine Gebühr ein Gebührenrahmen mit einem Mindest- und Höchstsatz vorgesehen ist, wird die Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die besondere Leistung festgesetzt oder es wird der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für die kostenpflichtige Person berücksichtigt.

 

(3)   Werden mehrere besondere Leistungen nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Leistung die entsprechende Gebühr zu entrichten.


§ 3   Gebührenpflichtige

 

Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung der Auslagen sind diejenigen Personen verpflichtet, die die Leistung beantragt oder sonst veranlasst haben oder die die Kosten durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen haben. Mehrere Gebührenpflichtige schulden die Gebühr gesamtschuldnerisch.

 

§ 4   Persönliche Gebührenfreiheit

 

Von der Entrichtung der Gebühr sind befreit:

1.    das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Gemeinden, Landkreise, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Hochbaus handelt;

2.    die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Bundesländer, soweit Gegenseitigkeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet ist;

3.    die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung dient.

 

§ 5   Sachliche Gebührenfreiheit

 

(1)   Gebührenfrei sind:

1.    mündliche Auskünfte;

2.    Leistungen, deren gebührenfreie Vornahme gesetzlich vorgeschrieben ist;

3.    schriftliche Auskünfte, die nach Art und Umfang und unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes oder ihres sonstigen Nutzens für die Anfragenden eine Gegenleistung nicht erfordern;

4.    Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Fällen ohne umfangreichen oder außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand;

5.    Auskünfte bei Amtshandlungen gegenüber beteiligten Dritten gemäß § 9 des Informationsfreiheitsgesetzes;

6.    Kopien gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 des Informationsfreiheitsgesetzes für den Fall, dass keine ausreichenden zeitlichen, sachlichen und räumlichen Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung gestellt werden können.

 

(2)   Auskünfte und Leistungen für wissenschaftliche Arbeiten und Zwecke können gebührenfrei sein, wenn dieses im Interesse der Hansestadt Rostock liegt.

 

(3)   Gebührenbefreiung nach anderen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften über Amtshilfe bleiben unberührt.

 

§ 6 Gebührenermäßigung

 

(1) Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.

 

(2) Die Gebühr für Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann aus Gründen der Billigkeit und des öffentlichen Interesses auf Antrag bis zu 50 % ermäßigt werden.

 

 

§ 7   Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen

 

(1)   Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so sind je nach dem durch die Veranlassung ausgelösten Verwaltungsaufwand bis zu 75 % der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre.

 

(2)   Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben.

 

(3)   Für Widerspruchsbescheide darf nur dann eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr.

 

 

§ 8   Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

 

(1)   Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Die Rücknahme des Antrages bringt die Gebührenschuld nicht zum Erlöschen.

 

(2)   Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.

 

(3)   Die Gebühren und Auslagenerstattungen werden unbeschadet des § 7 mit der Erbringung der Verwaltungsleistung fällig. In den Fällen des § 7 wird die Gebühr mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

 

(4) Eine Verwaltungstätigkeit kann von der vorherigen Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebührenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.

 

 

§ 9   Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock vom 27. Juni 2005 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 14 am 6. Juli 2005) außer Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Anlage

 

Gebührentabelle                                                                                                                                

 

 

Teil I

 

Allgemeine Gebühren, sofern in Teil II bzw. in den spezifischen Gebührensatzungen nichts anderes bestimmt ist.

 

Nr.

Gebührentatbestand

EUR

 

 

 

01

Beglaubigung von Zeugnissen, Schulbescheinigungen, Beurteilungen und sonstige Beglaubigungen, je Seite

 

 

a) geringer Prüfaufwand

0,70

 

b) hoher Prüfaufwand

3,40

 

 

 

02

Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden; Druckausgaben

    a) schwarz-weiß

-          für die erste Seite

-          für jede weitere Seite

b) farbig

-          für die erste Seite

-          für jede weitere Seite

 

 

 

 

0,70

0,10

 

0,80

0,20

 

 

 

03

Schriftliche Auskünfte, je nach Zeitaufwand

         Stundensatz:

 

 

40,00

 

04

Bescheinigung zur Vorlage

            2,00

 

 

 

05

Aktuelle Teilnahmebestätigung (Sammelanfertigung)

1,30

 

 

 

06

Aktuelle Teilnahmebestätigung (Einzelanfertigung)

3,00

 

 

 

07

Nachträgliche Teilnahmebestätigung

3,90

 

 

 

08

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides (Gebühr wird nur dann erhoben, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist.)

bis 50 % der Gebühr für die angefochtene Entscheidung

 

 

 

 

 

 

 


Teil II

 

Spezifische Gebühren

 

Nr.

Gebührentatbestand

EUR

 

 

 

 

Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

Erfordert die Amtshandlung nach dem Informationsfreiheitsgesetz voraussichtlich einen höheren Verwaltungsaufwand als 200 EUR, ist die Antragstellerin oder der Antragsteller vor der Leistungserbringung hierüber gebührenfrei zu informieren. Nimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller daraufhin ihren oder seinen Antrag zurück oder verfolgt ihn sonst nicht weiter, sind keine Gebühren zu erheben.

 

 

01

 

 

 

Erteilung einer umfangreichen schriftlichen Auskunft, je nach Zeitaufwand

            Stundensatz                                                                                         

 

 

50,00

(max. 150,00)

02

Erteilung einer umfangreichen schriftlichen Auskunft bei außergewöhnlichem Vorbereitungsaufwand

            je Stunde                                

                       

50,00        

(max. 250,00)

 

03

Erteilung einer umfangreichen schriftlichen Auskunft bei außergewöhnlichem Aufwand, wenn Daten zum Schutz privater oder öffentlicher Interessen abgetrennt oder geschwärzt werden müssen

            je Stunde         

 

 

 

50,00

(max. 1.000,00)

 

04

Herausgabe von Abschriften

            je Seite                                                                                                                                                         

 

 

5,00

(max. 100,00)

05

Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten

ausgesondert werden müssen

je Seite                                                                                  

 

 

 

 

 

15,00

(max. 1.000,00)

 

06

Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen

           je Stunde                                                                                                                               

 

 

 

50,00

(max. 1.000,00)

 

 

 

 

 

Finanzen

 

 

 

 

07

Ersatz einer Hundesteuermarke

5,00

08

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

6,00

09

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

2,20

10

Bescheinigung über den Stand eines Kontos

3,20

 

 

 

 

 

Ordnung

 

 

 

 

11

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalles

4,30

12

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

9,20

41,00

133,00

13

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzung nach der Grünflächensatzung

-          mit normalem Verwaltungsaufwand

-          mit erhöhtem Verwaltungsaufwand

-          mit hohem Verwaltungsaufwand

 

 

30,00

64,00

120,00

 

 

 

 

 

Umwelt

 

 

 

 

14

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Fernwärmesatzung

25,00-525,00

15

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

20,00-250,00

16

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

25,00-330,00

 

17

Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

-          1 bis 3 Bäume

-          für jeden weiteren Baum

 

 

63,00

7,90

18

Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit  (gültig ab dem Prüfungszeitraum 2007-2009)

-          mit normalem Prüfungsaufwand

-          mit erhöhtem Prüfungsaufwand

-          mit hohem Prüfungsaufwand

 

 

48,00

72,00

120,00

 

 

Schule

 

 

 

 

19

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

12,00

20

Zweitausfertigung eines Facharbeiterzeugnisses mit Urkunde oder Meisterurkunde;

 

14,60

21

Zweitausfertigung eines Teilfacharbeiterzeugnisses

12,00

22

Ausstellen einer Schulzeit- oder Lehrzeitbescheinigung

8,90

23

Anfertigung eines Notenauszugs aus schulischen Dokumenten

8,90

 

24

Herausgabe persönlicher Daten von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern (z. B. Nachname, Vorname)

           Gebühr je ermittelte Person

 

 

9,20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bau

 

 

 

 

25

Vergabe einer Hausnummer

27,00

26

Genehmigung gemäß § 144 Abs. 2 BauGB

59,00

27

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

35,00

28

Bescheinigung gemäß § 7 h , 10 f und 11 a des EStG

86,00

29

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge

23,00

30

Anliegerbescheinigung

16,00

31

Anfertigen einer Kopie aus den Bauarchivakten
- 1 Seite

- jede weitere Seite


9,80

0,60

32

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch die Antragstellerin oder den Antragsteller

4,90

33

Wohnberechtigungsschein nach § 13 des Wohnraumförderungsgesetzes

5,00

34

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Papier

- im Format DIN A4

 

9,10

 

- im Format DIN A3

12,00

 

- im Format DIN A2

14,00

 

- im Format DIN A1

20,00

 

- im Format DIN A0

31,00

 

- im Format größer als DIN A0

48,00

35

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

33,00

36

Abgabe eines Flächennutzungsplanes auf Papier

78,00

37

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB


50,00

38

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (außer in den Fällen der lfd. Nr. 28)

85,00

39

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage

30,00

 

 

 


Kalkulation der Verwaltungsgebühren                                                                                                                                          Anlage 2 zur BV 0688/08

Allgemeine Gebühren

 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

 

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

01

Beglaubigungen von Zeugnissen,

Schulbescheinigungen, Beurteilungen

und sonstige Beglaubigungen, je Seite

a) geringer Prüfaufwand

 

Durchschnitt:

Gerundet:

E 6

E 8

41.100

45.800

15.600

15.600

0

0

0

0

8.220

9.160

0,66

0,71

1

1

0,66

0,71

0,69

0,70

 

 

b) hoher Prüfaufwand

 

Durchschnitt:

E 6

E 8

41.100

45.800

15.600

15.600

0

0

0

0

8.220

9.160

0,66

0,71

5

5

3,57

3,29

3,43

 

 

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

3,40

02

Vervielfältigungen, die mit Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden

a) schwarz-weiß

- für die erste Seite

 

A 9

 

45.600

 

15.600

 

0

 

0

 

9.120

      

0,71

 

1

 

0,70

 

 

- für jede weitere Seite

A 9

45.600

15.600

0

0

9.120

0,71

0,08

0,10

 

 

b) farbig

- für die erste Seite

  erhöhter Wartungsaufwand

Gesamt:

 

A 9

 

45.600

 

15.600

 

0

 

0

 

9.120

 

0,71

 

1

 

0,70

0,10

0,80

 

 

- für jede weitere Seite

  erhöhter Wartungsaufwand

Gesamt: 

A 9

45.600

15.600

0

0

9.120

0,71

0,08

0,10

0,10

0,20

03

Schriftliche Auskünfte, je nach Zeitaufwand

Stundensatz

A 8

42.100

15.600

0

0

8.420

0,67

60

40,15

 

 

 

Durchschnitt:

Gerundet:

E 6

41.100

15.600

0

0

8.220

0,66

60

39,42

39,79

40,00

04

Bescheinigung zur Vorlage

 

E 6

41.100

15.600

0

0

8.220

0,66

3

1,97

 

 

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

2,00

05

Aktuelle Teilnahmebestätigung

(Sammelanfertigung)

E 6

41.100

15.600

0

0

8.220

0,66

2

1,31

 

 

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

1,30

06

Aktuelle Teilnahmebestätigung

(Einzelanfertigung)

E 6

41.100

15.600

0

0

8.220

0,66

4,5

2,96

 

 

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

3,00

07

Nachträgliche Teilnahmebestätigung

 

 

Gerundet:

E 6

41.100

15.600

0

0

8.220

0,66

6

3,94

3,90

 

 


 

Spezifische Gebühren

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

 

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

01

Erteilung einer umfangreichen schrift-

lichen Auskunft

je Stunde

 

Durchschnitt:

gerundet:

Höchstens:

A 11

E 10

54.300

59.200

15.600

15.600

0

0

0

0

10.860

11.840

0,82

0,88

60

60

49,04

52,61

50,83

50,00

150,00

02

Erteilung einer umfangreichen schrift-

lichen Auskunft bei außergewöhnlichem

Vorbereitungsaufwand

je Stunde

 

Durchschnitt:

gerundet:

Höchstens:

A 11

E 10

54.300

59.200

15.600

15.600

0

0

0

0

10.860

11.840

0,82

0,88

60

60

49,04

52,61

50,83

50,00

250,00

03

Erteilung einer umfangreichen schrift-

lichen Auskunft bei außergewöhnlichem

Aufwand, wenn Daten zum Schutz privater oder öffentlicher Interessen abgetrennt oder geschwärzt werden müssen

je Stunde

 

Durchschnitt:

gerundet:

Höchstens:

A 11

E 10

54.300

59.200

15.600

15.600

0

0

0

0

10.860

11.840

0,82

0,88

60

60

49,04

52,61

50,83

50,00

1.000,00

04

Herausgabe von Abschriften

je Seite

Höchstens:

E 8

45.800

15.600

0

0

9.160

0,71

7

5,00

100,00

05

Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher und privater Belange Daten ausgesondert werden müssen

je Seite

Höchstens:

E 8

45.800

15.600

0

0

9.160

0,71

20

15,00

1.000,00

06

Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten u. sonstige Informationsträger bei umfang- reichem oder außergewöhnlichem Verwal-tungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen

je Stunde

 

Durchschnitt:

gerundet:

Höchstens:

A 11

E 10

54.300

59.200

15.600

15.600

0

0

0

0

10.860

11.840

0,82

0,88

60

60

49,04

52,61

50,83

50,00

1.000,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

07

 

Ersatz einer Hundesteuermarke

 

 

E 6

 

41.100

 

15.600

 

0

 

0

 

8.220

 

0,66

 

7,5

 

5,00

08

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

 

 

 

Gesamt:

A 8

E 6

42.100

41.100

15.600

15.600

 

0

0

0

0

 

8.420

8.220

0,67

0,66

5

4

3,35

2,63

6,00

09

Zweitausfertigung eines Steuerbescheides

 

 

 

Durchschnitt:

A 9

E 9

 

45.600

51.700

15.600

15.600

 

0

0

 

0

0

 

9.120

10.340

0,71

0,79

3

3

 

2,14

2,36

2,20

10

Bescheinigung über den Stand eines

Kontos

 

 

 

 

 

Durchschnitt:

 

E 6

A 8

A 7

41.100

42.100

37.400

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

 

0

0

0

8.220

8.420

7.480

0,66

0,67

       0,61

5

5

5

 

3,29

3,35

3,06

3,20

11

Rückstellung der Eintragung eines Sterbefalles

 

 

 

A 7

37.400

15.600

0

0

7.480

0,61

7

4.30

12

Bearbeitung eines Antrages auf Sonder-

nutzungserlaubnis

 

1. Normaler Verwaltungsaufwand

Prüfung des Antrages, Einbeziehung von 2 Ämtern in die Anhörung

 

E 5

37.300

15.600

0

0

7.460

0,61

15

9,20

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Vorortbegehung, Rücksprache mit Antragsteller, Einbeziehung der zu beteiligenden Ämter, Abnahme der Fläche nach Beendigung der Sondernutzung

E 5

E 8

37.300

45.800

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

9.160

0,61

0,71

15

45

9,16

32,14

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

41,30

41,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

3. Hoher Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Beratung mit Antragsteller und zu beteiligenden Ämtern,

Vorortbegehung, Abnahme der

Veranstaltung zu Beginn und Ende, evtl. Zwischenkontrollen/

Zwangsmaßnahmen

E 5

A 9

 

E 5

A 12

37.300

45.600

 

37.300

60.300

15.600

15.600

 

15.600

15.600

 

0

0

 

0

0

 

0

0

 

0

0

7.460

9.120

 

7.460

12.060

0,61

0,71

 

0,61

0,89

60

120

 

60

120

36,65

85,40

122,05

36,65

106,83

143,48

 

 

 

Durchschnitt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

133,00

13

Bearbeitung eines Antrages  auf Sonder-nutzung nach der Grünflächensatzung

1.Normaler Verwaltungsaufwand

Antragstellung durch den Nutzer

Eigentümerfeststellung

Abnahme

E 8

E 8

45.800

45.800

15.600

0

0

4.580

0

0

 

9.160

6.870

0,71

0,58

30

15

21,42

8,69

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

30,11

30,00

 

 

2. Erhöhter Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Aufforderung zur Antragstellung, Vorortbegehung, Aufforderung zur Abnahme

E 8

E 8

E 5

E 5

 

45.800

45.800

37.300

37.300

15.600

0

0

0

0

4.580

3.730

3.730

0

0

0

0

9.160

6.870

5.595

5.595

0,71

0,58

0,47

0,47

45

30

15

15

32,14

17,38

7,08

7,08

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

 

63,68

64,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Hoher Verwaltungsaufwand

zusätzlich zu 1.:

Mehrmalige Aufforderungen zur

Antragstellung, Vorortbegehungen, Zwischenkontrollen, Aufforderung zur Abnahme

Gesamt:

Gerundet:

E 8

E 8

E 5

E 5

45.800

45.800

37.300

37.300

15.600

0

0

0

0

4.580

3.730

3.730

0

0

0

0

9.160

6.870

5.595

5.595

0,71

0,58

0,47

0,47

90

10

45

30

56,70

6,80

24,50

15,20

 

 

 

120,68

120,00

14

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach  § 5 der Fernwärmesatzung

Gebührenrahmen: von

                              bis

E 10

E 10

59.200

59.200

15.600

15.600

0

0

0

0

11.840

11.840

0,88

0,88

30

600

 

25,00

525,00

15

Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde

Gebührenrahmen: von

                              bis

E 8

E 8

45.800

45.800

15.600

15.600

0

0

0

0

9.160

9.160

0,71

0,71

30

360

20,00

250,00

16

Auskünfte zum baulichen Schallschutz

Gebührenrahmen: von

                              bis

 

E 11

E 11

63.400

63.400

15.600

15.600

0

0

0

0

12.680

12.680

0,93

0,93

30

360

25,00

330,00

17

Ausnahmen u. Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

1 bis 3 Bäume

 

 

E 9

E 6

51.700

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

10.340

8.220

0,79

0,66

60

30

45,57

17,74

63,31

 

 

 

 

E 6

41100

15.600

0

0

8.220

0,66

85

 

55,85

 

 

 

 

 

 

Durchschnitt:

Gerundet:

 

 

 

E 10

E 6

59.200

41.100

15.600

15.600

0

0

0

0

11.840

8.220

0,92

0,66

58

27

53,17

17,74

70,91

 

63,36

63,00


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

 

für jeden weiteren Baum

 

 

Durchschnitt:

 

E 9

E 6

E 10

51.700

41.100

59.200

 

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

10.340

8.220

11.840

0,79

0,66

0,92

10

10

10

7,86

6,57

9,17

7,90

18

Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit

1. Normaler Prüfaufwand

 

Durchschnitt:

Gerundet:

E 9

E 9

51.700

51.700

15.600

15.600

0

0

0

0

10.340

10.340

0,79

0,82

60

60

47,15

49,24

48,20

48.00

 

 

 

2. Erhöhter Prüfaufwand

 

Durchschnitt:

Gerundet:

 

E 9

E 9

51.700

51.700

15.600

15.600

0

0

0

0

10.340

10.340

0,79

0.82

90

90

70,72

73,86

72,29

72,00

 

 

3. Hoher Prüfaufwand

 

Durchschnitt:

Gerundet:

E 9

E 9

51.700

51.700

15.600

15.600

0

0

0

0

10.340

10.340

0,79

0.82

150

150

117,86

123,10

120,48

120,00

19

Zweitausfertigung eines Schulzeugnisses

 

 

Durchschnitt:

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

19

19

11,61

12,48

12,00

20

Zweitausfertigung eines Facharbeiterzeug-

nisses mit Urkunde oder Meisterurkunde

 

 

Durchschnitt:

 

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

23

23

14,05

15,11

14,60

21

Zweitausfertigung eines Teilfacharbeiter-

zeugnisses

 

 

Durchschnitt:

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

19

19

11,61

12,48

12,00

22

Ausstellen einer Schulzeit- oder Lehrzeit-

bescheinigung

 

 

Durchschnitt:

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

14

14

8,55

9,20

8,90

23

Anfertigung eines Notenauszugs aus

schulischen Dokumenten

 

 

Durchschnitt:

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

14

14

8,55

9,20

8,90


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

24

Herausgabe persönlicher Daten von

Mitschülerinnen bzw. Mitschülern

Gebühr je ermittelte Person:

 

Durchschnitt:

zuzügl. Kosten für  Einwohnermelderegisterauskunft

(KostVO IM M-V)

Gesamt:

E 5

E 6

37.300

41.100

 

15.600

15.600

0

0

0

0

7.460

8.220

0,61

0.66

 

5

5

3,05

3,29

3,20

6,00

 

 

9,20

25

Vergabe einer Hausnummer

 

Gerundet:

E 9

51.700

15.600

0

0

10.340

0,79

35

27,50

27,00

26

Genehmigung gemäß § 144 Abs. 2 BauGB

 

Gerundet:

E 9

51.700

15.600

0

0

10.340

0,79

75

58,93

59,00

27

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

(ohne Aufwand des Sanierungsträgers)

 

Gerundet:

 

E 9

51.700

15.600

0

0

10.340

0,79

45

35,36

35,00

28

Bescheinigung gemäß § 7 h, 10 f, 11 a EStG

 

Gerundet:

E 9

51.700

15.600

0

0

10.340

0,79

110

86,43

86,00

29

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge

 

Gerundet:

E 11

63.400

15.600

0

0

12.680

0,93

25

23,20

23,00

30

Anliegerbescheinigung

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 9

E 6

A 10

 

51.700

41.100

48.200

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

10.340

8.220

9.640

0,79

0,66

0,74

11

3

7

8,64

1,97

5,20

15,82

16,00

31

Anfertigen einer Kopie aus den Bauakten

- 1 Seite

E 5

37.300

15.600

0

0

7.460

0,61

16

9,80

 

 

- jede weitere Seite

E 5

37.300

15.600

0

0

7.460

0,61

1

0,60

32

Bereitstellung der Bauakte aus dem Bauarchiv zum Fotokopieren durch die

Antragstellerin oder den Antragsteller

 

E 5

37.300

15.600

0

0

7.460

0,61

8

4,90

33

 

Wohnberechtigungsschein nach § 13 des Wohnraumförderungsgesetzes

Ermäßigte Gebühr aus sozialen Gründen, da die Antragsteller zu den unteren Einkommensschichten gehören

E 8

45.800

15.600

0

0

9.160

0,71

40

28,60

5,00

34

Abgabe eines rechtskräftigen Bebauungs-

planes der HRO auf Papier

- im Format DIN A4

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

 

E 5

E 8

E 6

E 3

 

 

 

37.300

45.800

41.100

35.900

 

 

 

15.600

15.600

15.600

15.600

 

 

 

 

0

0

0

0

 

 

 

0

0

0

0

 

 

 

7.460

9.160

8.220

7.180

 

 

 

0,64

0,71

0,71

0,59

 

 

 

5

2

3

4

 

 

 

 

3,18

1,43

2,12

2,38

9,11

9,10


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

 

- im Format DIN A3

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 5

E 8

E 6

E 3

37.300

45.800

41.100

35.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

7.460

9.160

8.220

7.180

0,64

0,71

0,71

0,59

5

3

3

7

3,18

2,14

2,12

4,16

11,60

12,00

 

 

- im Format DIN A2

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 5

E 8

E 6

E 3

37.300

45.800

41.100

35.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

7.460

9.160

8.220

7.180

0,64

0,71

0,71

0,59

5

5

3

9

3,18

3,57

2,12

5,34

14,21

14,00

 

- im Format DIN A1

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 5

E 8

E 6

E 3

37.300

45.800

41.100

35.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

7.460

9.160

8.220

7.180

0,64

0,71

0,71

0,59

5

8

3

15

3,18

5,71

2,12

8,91

19,92

20,00

 

 

- im Format DIN A0

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 5

E 8

E 6

E 3

37.300

45.800

41.100

35.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

7.460

9.160

8.220

7.180

0,64

0,71

0,71

0,59

5

17

3

23

 

3,18

12,14

2,12

13,66

31.10

31,00

 

 

- im Format größer DIN A0

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

 

E 5

E 8

E 6

E 3

37.300

45.800

41.100

35.900

15.600

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

0

0

0

0

0

7.460

9.160

8.220

7.180

0,64

0,71

0,71

0,59

5

30

3

36

3,18

21,42

2,12

21,38

48,10

48,00

 


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

35

Abgabe eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes auf CD

 

 

 

 

Materialkosten

Gesamt:

Gerundet:

E 11

E 6

E 5

E 5

63400

41100

37300

37300

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

 

0

0

0

0

12.680

8.220

7.460

7.460

 

0,93

0,71

0,61

0,64

27

3

4

5

25,05

2,12

2,44

3,18

0,50

33,29

33,00

 

36

Abgabe eines Flächennutzungsplanes

auf Papier

 

 

 

Materialkosten (LIKO Auftrag)

Gesamt:

Gerundet:

E 5

E 5

E 6

37.300

37.300

41.100

 

15.600

15.600

15.600

 

0

0

0

 

0

0

0

 

7.460

7.460

8.220

 

 

4

5

3

 

2,44

3,18

2,11

70,10

77,83

78,00

37

Bescheid zu Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 15Ü

E 5

E 5

E 11

E 6

87.700

37.300

37.300

63.400

41.100

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

17.540

7.460

7.460

12.680

8.220

1,22

0,64

0,64

0,93

0,71

2

4

5

43

3

2,45

2,54

3,18

39,90

2,12

50,19

50,00

 

38

Bescheid zur Vorkaufsrechtsverzichts-

erklärung (außer in den Fällen der laufenden Nr. 28)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

E 15Ü

E 5

E 5

E 10

E 8

E 6

E 6

E 8

87.700

37.300

37.300

59.200

45.800

41.100

41.100

45.800

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

17.540

7.460

7.460

11.840

9.160

8.220

8.220

9.160

1,22

0,61

0,64

0,88

0,71

0,68

0,71

0,71

4

4

5

44

32

6

3

9

4,89

2,44

3,18

38,58

22,85

4,11

2.12

6,43

84,60

85,00

 


 

Lfd.

Nr.

Gebührentatbestand

Begründung/Erläuterung

Vergü-

tungs-,

Besol-

dungs-

gruppe

Personal-

kosten

in EUR

Sachkosten

In EUR

a) für Büro-

arbeitsplatz

 

 

b) für Nicht-

Büro-arbeits-

platz

 

 

c) für

Technik-

Unter-

Stützung

Nicht-Büro-

Arbeitsplatz

Gemein-

Kosten

In EUR

Kosten/

Min

In EUR

Veran-

schlagte

Arbeits-

Zeit in

Minuten

Gebühr

in EUR

39

Ausstellung einer Lagebescheinigung für eine Investitionszulage

 

 

 

 

 

Gesamt:

Gerundet:

 

E 15Ü

A 14

E 11

E 5

E 6

87.700

73.400

63.400

37.300

41.100

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

17.540

14.680

12.680

7.460

8.220

1,22

1,05

0,93

0,61

0,71

2

2

22

4

3

2,45

2,10

20,41

2,44

2,12

29,52

30,00

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.12.2008 - Finanzausschuss

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