Beschlussvorlage - 0599/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0599/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2306,60,66,67,73,41

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV-MV

§ 2 Abs. 1 BauGB

22.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- und Planungsausschuss

15.10.2008 19:00

21.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 11.W.159 "Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof"

Aufstellungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1) Für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs („Friedrich-Franz-Bahnhof") soll der Bebauungsplan Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

·     im Norden durch die Ernst-Barlach-Straße,

·     im Osten durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und Drainage des ehemalige Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der Bahnlinie Rostock-Stralsund

·     im Süden durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,

·     im Westen durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

 

 

1.

Schaffung eines qualitätsvollen innerstädtischen Wohnstandortes mit teilweiser nachfrageorientierter Nutzungsmischung mit Büros, Dienstleistungs- und das Stadtzentrum tangierenden Versorgungseinrichtungen

 

 

 

 

2.

Umsetzung der in der 2. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadtzentrum Rostock" vorgesehenen Bebauung am nördlichen stadtzentrumsnahen Kopf des Plangebietes als südlicher Auftakt zur Altstadt

 

 

 

 

3.

Entwicklung einer städtebaulichen Verbindung zwischen der Steintorvorstadt und den bebauten Bereichen der Neuen Bleicherstraße mit dem langfristig umzugestaltenden ehemaligen Gaswerksgelände an der Oberwarnow

 

 

 

 

4.

die sinnvolle, Flächen und Ressourcen schonende Nachnutzung ehemaliger Verkehrsflächen bzw. Aufwertung der noch rudimentär vorhandenen ehemaligen bahnverkehrlichen Einrichtungen als baulichen Übergang zur Landschaft im Süden und Südosten des Gebietes unter Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes

 

 

 

5.

Entwicklung einer Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung auf annähernd der gesamten Länge des Plangebiets und eines Übergangs Stadt - Landschaft über naturnahe Grünflächen mit extensiver Nutzung

 

 

 

 

6.

Beseitigung des städtebaulichen Missstandes, der durch das derzeitige Erscheinungsbild entsteht insbesondere durch angemessene Höhenentwicklung und Sicherung einer hohen gestalterischen und baulichen Qualität der an ökologischen Kriterien orientierten geplanten Neubebauung

 

 

 

3)         Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.)        Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten trägt der Investor

 

Begründung

 

Das Gebiet des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofs östlich der Steintorvorstadt und südlich der östlichen Altstadt war ein seit dem 19. Jahrhundert intensiv güterverkehrlich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock außerhalb der umgrenzenden Stadtmauer, welcher insbesondere durch den Ausbau des Güterbahnhofs im Nordosten Rostocks und die Stilllegung des Umschlags im Stadthafen seine Bedeutung verloren hat und deshalb seit Jahren brach liegt.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund neuer stadtplanerischer Erkenntnisse durch die vorliegende Strukturplanung und deren begleitende Untersuchungen ist die überwiegende Entwicklung des Plangebietes zum Wohngebiet beabsichtigt. Der Bebauungsplan kann lediglich teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deshalb ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für diese weit mehr als 1 ha betreffenden Bereiche gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren notwendig.

 

Der Bereich des ehemaligen, stadtstrukturell trennenden Güterbahnhofs zwischen der Steintorvorstadt und dem Westufer dem Oberwarnow mit ihrer begleitenden ursprünglich gewerblich geprägten Bebauung soll zu einem qualitätsvollen Wohn- und teilweisen Arbeitsstandort, der die Steintorvorstadt mit der Warnowuferzone verbindet, entwickelt werden. Diese Planung ist im Zusammenhang zu sehen mit den laufender Planungen und Entwicklungen im östlichen Randbereich der historischen Rostocker Innenstadt an der Warnow von der Holzhalbinsel über das Gebiet östlich der Stadtmauer bis zum Sanierungsuntersuchungsgebiet westlich des Bleichergrabens.

 

Die Unverwechselbarkeit des Gebietes durch die Nähe zum südlich und südöstlich angrenzenden Naturraum bis hin zur Warnow ist stadt- und landschaftsplanerisch herauszuarbeiten. Insbesondere soll über das Plangebiet ein Grünverbund der Altstadt mit dem angrenzenden Naturraum der Warnowniederung als Naherholungsgebiet unter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes erschlossen werden.

 

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 11 ha.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage (liegt nur in Papierform vor)

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15.10.2008 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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21.10.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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