Beschlussvorlage - 0599/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.W.159 "Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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15.10.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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21.10.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 2 Abs. 1 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
21.10.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan Nr. 11.W.159 "Ehemaliger
Friedrich-Franz-Bahnhof" Aufstellungsbeschluss
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Das Gebiet des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofs östlich der Steintorvorstadt und südlich der östlichen Altstadt war ein seit dem 19. Jahrhundert intensiv güterverkehrlich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock außerhalb der umgrenzenden Stadtmauer, welcher insbesondere durch den Ausbau des Güterbahnhofs im Nordosten Rostocks und die Stilllegung des Umschlags im Stadthafen seine Bedeutung verloren hat und deshalb seit Jahren brach liegt.
Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund neuer stadtplanerischer Erkenntnisse durch die vorliegende Strukturplanung und deren begleitende Untersuchungen ist die überwiegende Entwicklung des Plangebietes zum Wohngebiet beabsichtigt. Der Bebauungsplan kann lediglich teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deshalb ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für diese weit mehr als 1 ha betreffenden Bereiche gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren notwendig.
Der Bereich des ehemaligen, stadtstrukturell trennenden Güterbahnhofs zwischen der Steintorvorstadt und dem Westufer dem Oberwarnow mit ihrer begleitenden ursprünglich gewerblich geprägten Bebauung soll zu einem qualitätsvollen Wohn- und teilweisen Arbeitsstandort, der die Steintorvorstadt mit der Warnowuferzone verbindet, entwickelt werden. Diese Planung ist im Zusammenhang zu sehen mit den laufender Planungen und Entwicklungen im östlichen Randbereich der historischen Rostocker Innenstadt an der Warnow von der Holzhalbinsel über das Gebiet östlich der Stadtmauer bis zum Sanierungsuntersuchungsgebiet westlich des Bleichergrabens.
Die Unverwechselbarkeit des Gebietes durch die Nähe zum südlich und südöstlich angrenzenden Naturraum bis hin zur Warnow ist stadt- und landschaftsplanerisch herauszuarbeiten. Insbesondere soll über das Plangebiet ein Grünverbund der Altstadt mit dem angrenzenden Naturraum der Warnowniederung als Naherholungsgebiet unter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes erschlossen werden.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 11 ha.
Roland Methling
Anlage (liegt nur in Papierform vor)