Ergänzung Beschlussvorlage - 0034/07-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock (Ortsbeiratssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
31.01.2007
| |||
|
14.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
22.02.2007
| |||
|
08.03.2007
|
|
||||
Nummer |
||||
|
|
|
||
Absender |
Datum |
|||
Goerdeler Straße 53 18069 Rostock |
||||
Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
|||
Satzung für Ortsbeiräte
der Hansestadt Rostock (Ortsbeiratssatzung) |
Beschlussvorschlag |
OOrtsbeiratssatzung § 4
(1) 2.Satz und § 4 (5): statt:"Hierzu hat er
das Recht ,Vertreterinnen und
Vertreter der Stadtverwaltung mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin oder des
Oberbürgermeisters oder Sachverständige zu hören..." neu : "Hierzu hat er
das Recht, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung über die
Leiterinnen oder Leiter des zuständigen Ortsamtes zu hören " § 4 (5): Der Ortsbeirat hat das
Recht, Vertreterinnen und Vertreter über die Leiterinen und Leiter des
zuständigen Ortsamtes zu wichtigen Angelegenheiten des Ortsbeiratsbereiches
zu hören. |
Begründung
Es kann nicht Aufgabe des
Oberbürgermeisters sein, den Diskussionsbedarf des Ortsbeirates zu Vertretern
der Stadtverwaltung oder Sachverständigen zu regulieren.
Peter Jänicke
Vorsitzender des OBR
Reutershagen