Beschlussvorlage - 0840/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0840/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

19.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

05.10.2006 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.594.600 EUR für Zuschüsse an sonstige Einrichtungen und in Höhe von 1.611.700 EUR für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

01.46430001.7178 - Zuschüsse an sonstige Einrichtungen              1.594.600,00 EUR

 

01.46430001.7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen     1.611.700,00 EUR

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch:

 Minderausgaben

                                   HHST 01.4557.7700                 100.000,00 EUR

                                   HHST 01.4512.7179                   50.000,00 EUR

                                   HHST 01.4512.7690                   20.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5903                     7.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5904                   10.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5909                     7.000,00 EUR

                                   HHST 01.4521.7690                 156.000,00 EUR

                                   HHST 01.9110.8080              1.126.000,00 EUR

                                   HHST 01.9110.8600               580.300,00 EUR

 Mehreinnahmen

                                   HHST 01.4521.1670                   50.000,00 EUR

                                   HHST 01.46430001.2686      1.100.000,00 EUR

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben:          HHST 01.46430001.7178      1.594.600,00 EUR

                                   HHStT01.46430001.7700      1.611.700,00 EUR

 

Deckung:        durch Minderausgaben

                                   HHST 01.4557.7700                 100.000,00 EUR

                                   HHST 01.4512.7179                   50.000,00 EUR

                                   HHST 01.4512.7690                   20.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5903                     7.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5904                   10.000,00 EUR

                                   HHST 01.4513.5909                     7.000,00 EUR

                                   HHST 01.4521.7690                 156.000,00 EUR

                                   HHST 01.9110.8080              1.126.000,00 EUR

                                   HHST 01.9110.8600               580.300,00 EUR

                       durch Mehreinnahmen

                                   HHST 01.4521.1670                   50.000,00 EUR

                                   HHST 01.46430001.2686      1.100.000,00 EUR

 

 

Begründung

 

Mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock wurden erstmalig seit Inkrafttreten des KiföG M-V am 01.08.2004 für das Jahr 2006 Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen gem. § 14 KiföG M-V abgeschlossen, für 7 Einrichtungen ab dem 01.03.2006, für 49 Einrichtungen ab dem 01.05.2006 und für 15 Einrichtungen ab dem 01.06.2006. Zur Planung 2005 lagen noch keine abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen vor, so dass eine korrekte Planung der zu erwartenden Ausgaben nicht möglich war.

 

Für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum Abschluss der Vereinbarungen wurden zudem mit allen bis auf einen Träger Vergleiche über die für den genannten Zeitraum entgangenen Entgelte geschlossen und diese an die Träger ausgezahlt und es  wurde im Rahmen der Schiedsstellen-verhandlungen im März 2006 für das Jahr 2005 mit drei Trägern eine Einigung über die Höhe der Entgelte ab dem 01.01.2005 erzielt. Die damit verbundene Nachzahlung an die Träger vom 01.01.2005 bis zum 30.04.2006, dem Zeitpunkt des Abschlusses der für 2006 durch die Bürgerschaft genehmigten Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für 2006, ist ebenfalls erfolgt. Zudem sind Nachzahlungen entgangener Entgelte bezogen auf den Gemeindeanteil aufgrund der Schiedsstellenentscheidungen im April 2006 zu leisten.

 

 

 

 

1a)  Berechnung der Gesamtausgaben – 01.46430001.7178

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

24.624.500,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.594.600,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

26.219.100,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Nach § 16 KiföG M-V sind mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen Verträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen abzuschließen. Die Förderung hat dann auf der Grundlage der Belegung dieser Einrichtungen zu dem in der Vereinbarung genannten Termin zu erfolgen. Die Berechtigung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Tagespflegestelle wird nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch das Amt für Jugend und Soziales erteilt, soweit nicht ohnehin ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem KiföG M-V besteht.

unvorhersehbar:

Die 2006 zu verzeichnende erneute Steigerung der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege war nicht vorhersehbar. Das trifft auch zu für die Nachzahlungen aufgrund der 2006 geschlossenen und durch die Bürgerschaft genehmigten Vergleiche zur Zahlung entgangener Entgelte (Elternbeitrag und Gemeindeanteil) vom 01.01.2006 bis zum Abschluss einer Vereinbarung 2006, der Einigung vor der Schiedsstelle mit 3 Trägern für das Jahr 2005 und der damit verbundenen Nachzahlung (Elternanteil und Gemeindeanteil) vom 01.01.2005 bis zum Abschluss einer Vereinbarung 2006 und der noch für 2006 zu erwartenden Nachzahlungen (Gemeindeanteil) aufgrund der Schiedsstellenentscheidungen für 2005 für 9 Träger.

 

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen 2006 zu 2005:

 

 

 

 

 

durchschnittlich betreute Kinder

Plan 2006

Ist 01.08.2006

Kindertageseinrichtungen

8.924

9.060

Tagespflege

304

364

gesamt

9.228

9.424

 

Der Mehrbedarf in der HHST 01.46430001.7178 wird zum 31.12.2006 danach wie folgt erwartet: 

 

 

- Weiterleitung des Anteils des Landes, des örtlichen

Trägers und der Gemeinde auf der Grundlage der

2006 geschlossenen Vereinbarungen                                                         434.300 EUR

- Nachzahlungen aufgrund der Vergleiche vom 01.01.2006

bis zum Abschluss der Vereinbarungen 2006                                             607.800 EUR

- Nachzahlung aufgrund der Einigung bei der Schiedsstelle

und Genehmigung durch die Bürgerschaft                                                  388.600 EUR

- Nachzahlung des Gemeindeanteils aufgrund der

Schiedsstellenentscheidungen 2005                                                                       163.900 EUR

                                                                                                                   1.594.600 EUR                                                                                                                             ==============

 

1b)      Berechnung der Gesamtausgaben – 01.46430001.7700

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

2.500.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.611.700,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

4.111.700,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Nach § 21 KiföG M-V ist die Hansestadt Rostock als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Elternbeiträge einschließlich Verpflegungskosten abzüglich der häuslichen Ersparnis verpflichtet, wenn den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist.

unvorhersehbar:

In der HHST 01.46430001.7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen - sind im Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 2.500.000 EUR geplant. Bereits zur Planung 2006 zeichnete sich ab, dass diese Mittel in der geplanten Höhe nicht ausreichen. Schon 2005 war ein Anstieg von ca. 5% bei den Kostenübernahmen gegenüber 2004 zu verzeichnen. Die derzeitige Analyse zeigt für 2006 eine weitere Steigerung der Kostenübernahmen von ca. 10% gegenüber 2005 auf 35%. Die nun eingetretene Entwicklung war so nicht vorhersehbar. Eine Rolle spielen dabei die zum 01.03.2006, 01.05.2006 und 01.06.2006 mit den Trägern geschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für 2006, die eine Erhöhung der Elternbeiträge zur Folge hatten, die Verpflichtung aus dem KiföG M-V neben den Betreuungskosten auch die Verpflegungskosten abzüglich der häuslichen Ersparnis zu übernehmen sowie die Kosten für die soziale Staffelung, die Steigerung der Betreuungszahlen (im Durchschnitt 196 Kinder mehr in den Einrichtungen und in Tagespflege als geplant) sowie die Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Gesetze (71,2 % der Kostenübernahmen betreffen Alg II Empfänger).  

2.        Nachweis der Deckung

2a) durch das Teilbudget - Nr. 014530 Hilfe zur Erziehung

 

laut Budgetplan

Soll per 31.08.2006

Differenz

Einnahmen in EUR

2.044.900,00

1.856.768,00

188.132,00

Ausgaben in EUR

26.503.300,00

18.199.002,82

8.304.297,18

Zuschuss/Überschuss in EUR

24.458.400,00

16.342.234,82

8.116.165,18

2a.1  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4557.7700

100.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

 

Begründung der Minderausgaben

Dem Planansatz von durchschnittlich 380 Fällen bei Hilfen für eine stationäre Unterbringung stehen zur Zeit 360 Fälle gegenüber. Es kann somit von einer Minderung der Ausgaben für 2006 ausgegangen werden.

Die Mittel in Höhe von 100.000 EUR können zur Deckung der Mehrausgaben im Teilbudget 01.4643 eingesetzt werden.

 

2b) durch das Teilbudget - Nr. 014500 Kinder- und Jugendarbeit

 

laut Budgetplan

Soll per 31.08.2006

Differenz

Einnahmen in EUR

1.038.400,00

1.174.056,33

135.656,33

Ausgaben in EUR

5.993.500,00

3.588.118,65

2.405.381,35

Zuschuss/Überschuss in EUR

4.955.100,00

2.414.062,32

2.541.037,68

2b.1  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4512.7179

50.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuschüsse an Verbände und Vereine

2b.2  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4512.7690

20.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sonstige Leistungen der Jugendpflege

 

 

2b.3  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4521.7690

156.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sonstige Leistungen der Jugendpflege

2b.4  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4513.5903

7.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sachausgaben für kommunale Kinder- und Jugendprojekte

2b.5  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4513.5904

10.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sachausgaben für den internationalen Fachkräfteaustausch

2b.6  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4513.5909

7.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sachausgaben für den internationalen Fachkräfteaustausch - Kinder

 

Begründung der Minderausgaben

Bereits 2006 wurde mit der Umsetzung der Maßnahme 2006/8/01.6 - gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden kann -  im Zuge der Haushaltskonsolidierung begonnen. Der Stellen- und Leistungsabbau bei den Trägern der freien Jugendhilfe, der durch den Jugendhilfeausschuss mitgetragen wurde ist 2006 erfolgt, so dass Mittel nicht wie geplant ausgereicht werden. 

 

 

2b.7     Deckung aus Mehreinnahmen

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.4521.1670

50.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Erstattungen durch übrige Bereiche

 

Begründung der Mehreinnahmen

Die Mehreinnahmen resultieren aus Rückzahlungen von Vereinen und Verbänden, die ihre bewilligten Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, bzw. sind durch Rückforderungen entstanden, die auf der Grundlage der geprüften Verwendungsnachweise eingefordert wurden.

 

2c) durch das Teilbudget - Nr. 019110 Kredite und Schuldendienst, Abwicklung                                                                Vorjahre                   

                                                                                                                          -Angaben in EUR-

 

laut Budgetplan

Soll per 31.08.2006

Differenz

Einnahmen

547.900,00

8.195,27

539.704,73

Ausgaben

107.934.700,00

54.346.511,25

53.588.188,75

Zuschuss/Überschuss

107.386.800,00

54.338.315,98

53.048.484,02

2c.1  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.9110.8080

1.126.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zinsausgaben für den Kreditmarkt

 

2c.2 Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.9110.8600

580.300,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuführungen zum Vermögenshaushalt

 

Begründung der Minderausgaben

Mit Bewilligung vom 09.06.2006 des Landesförderinstitutes M-V erfolgte die Umschuldung von Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds. Die günstigeren Zinsen und die Aussetzung der Tilgung für 2 Jahre führen zum Jahresende zu Minderausgaben.

 

2d) durch das Teilbudget – 014643 Kindertagesstätten und Horte

                                                                                                                         -Angaben in EUR-

 

laut Budgetplan

Soll per 31.08.2006

Differenz

Einnahmen

9.580.800,00

10.675.260,67

1.094.460,67

Ausgaben

27.124.500,00

20.396.168,96

6.728.331,04

Zuschuss/Überschuss

17.543.700,00

9.720.908,29

7.822.791,71

 

 

2c.1     Deckung aus Mehreinnahmen

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.46430001.2686

1.100.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

 

Begründung der Mehreinnahmen

Durch erhebliche Mehrausgaben in Umsetzung des KiföG M-V ist es erforderlich die Mittel der Allgemeinen Rücklage zur Deckung einzusetzen. Entsprechend der GemHVO werden die Mittel der Allgemeinen Rücklage (03.9100.2801) in Höhe von 1.100.000,00 EURO über die Einnahmehaushaltsstelle 02.9100.3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und der Ausgabehaushaltsstelle 02.9100.9000 Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Zweckbindungsring 047 - Zuführungen zum Verwaltungshaushalt für Entnahmen Rücklagen) bereitgestellt.

Durch die Bereitstellung der Mittel der Allgemeinen Rücklage ist die haushaltsmäßige Umsetzung wie folgt:

                                                                                                                           -Angaben in EUR-

HHST

Bezeichnung

Sollanordnung

03.9100.2801

Allgemeine Rücklage

1.100.000

02.9100.3100

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

1.100.000

02.9100.9000

Zuführungen zum Verwaltungshaushalt

1.100.000

01.9100.2800

Zuführungen vom Vermögenshaushalt

1.100.000

01.9100 8430

Weiterleitung aus der allgem. Rücklage

1.100.000

01.46430001.2686

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

1.100.000

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.10.2006 - Finanzausschuss

Erweitern

11.10.2006 - Bürgerschaft

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24.10.2006 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

26.10.2006 - Finanzausschuss

Erweitern

08.11.2006 - Bürgerschaft