Antrag - 0003/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit dem Sanierungsbedarf in den Rostocker Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.06.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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26.06.2007
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finanzielle
Auswirkungen |
Die Kosten für die Miete
sind Bestandteil der Zuschüsse an freie Träger im Budgetring 014643 -
Kindertagesstätten und Horte. Sie werden in Teilen durch das Land, den
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (der HRO), der Gemeinde (der
HRO) und die Eltern getragen. |
Begründung
Voraussetzung für die
Entscheidung zur Sanierung einer Kindertageseinrichtung ist ein langfristiger
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen an diesem Standort.
Auf
der Basis der vom Institut WIMES 2005 erstellten Bevölkerungsprognose und der
durchschnittlichen Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsplätze ist der
voraussichtliche Bedarf nach Stadtbereichen bis zum Jahr 2011 und als Ausblick
für die Gesamtstadt bis 2015 hochgerechnet worden. Es wird hier auf die Vorlage
Nr. 0530/07-BV - Mittelfristige Kita-Entwicklungsplanung - verwiesen, die der
Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorliegt/vorlag.
Der
gesamtstädtische Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist steigend. Es ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2011 die vorgehaltenen Plätze in den
Kindertageseinrichtungen ausgelastet sind.
Die
gesamtstädtische Entwicklung des Bedarfes stellt jedoch nur einen Überblick
dar. Der Platzbedarf wird sich in den
einzelnen Stadtbereichen unterschiedlich entwickeln. Demnach gibt es sowohl
Stadtbereiche mit einem mittelfristigen Überangebot und Regionen in der
Hansestadt Rostock, in denen eine Unterversorgung an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen bereits absehbar ist.
Die
in der Vorlage Nr. 0530/07-BV - Mittelfristige Kita-Entwicklungsplanung - genannten Aspekte aus Sicht von
Jugendhilfeplanung sollen die Entscheidung über eine Sanierung der einzelnen
Einrichtungen unterstützen. Die Entwicklung der Kinderzahlen wird in den
jährlichen Abstimmungen zur Sanierung der Kindertageseinrichtungen
berücksichtigt, so dass es zu keinen Fehlinvestitionen kommen kann.
In
der Anlage 1 sind alle Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Rostock aufgeführt,
untergliedert nach den vertraglichen Regelungen für die einzelnen Gebäude.
Diese beinhaltet neben den Stadtbereichen, den Einrichtungen und Trägern auch
die Aussage zum derzeitigen Sanierungsstand, zum Sanierungsstau, zu den
Vertragslaufzeiten der Nutzungsverträge, den vorliegenden und derzeit nicht
bearbeiteten Anträgen auf Vergabe eines Erbbaurechtes bzw. den bereits geschlossenen Erbbaurechtsverträgen.
Grundsätzlich
sollen den Trägern nach Auslaufen der Nutzungsverträge Mietverträge angeboten werden.
Anträge der Träger auf Vergabe eines Erbbaurechtes sind nach
verwaltungsinterner Prüfung unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen
Entwicklung und Gestaltung der Hansestadt Rostock zu treffen und der
Bürgerschaft/dem Hauptausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der aktualisierte
Sanierungsbedarf für die im Eigentum der Hansestadt Rostock befindlichen
Einrichtungen beträgt insgesamt 13.984.001 EUR. Dieser ist
neben der Bedarfsprognose bis 2015 und weiteren Informationen der Anlage 2 der
Vorlage zu entnehmen. Die jährlichen Mieteinnahmen sollen dafür eingesetzt
werden, den Sanierungsstau abzubauen. Die Entscheidung über die Priorität wird
jährlich ämterübergreifend abgestimmt. Die Ergebnisse des
Jugendhilfeunterausschusses Kita-Entwicklungsplanung, in welchem Stadtbereich
nach derzeitigen Erkenntnissen saniert werden soll und in welchen
Stadtbereichen gegenwärtig Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen,
werden in die jährlichen Entscheidungen einbezogen.
Dabei
sollen folgende Kriterien zu Grunde gelegt werden:
- die Bedarfsprognose
im jeweiligen Sozialraum
- der bauliche Zustand
des Gebäudes
- die Situation der
Kindertageseinrichtungen im Sozialraum (Standort, Angebot)
- die Perspektive der
Einrichtung im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
Der
Abbau des Sanierungsstaus in den Einrichtungen, die sich im Eigentum der Träger
befinden, dieser hat derzeit einen Umfang von 3.826.705 EUR, wird im Rahmen der
Verhandlungen zum Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltverhandlungen mit den Trägern verhandelt. Die Bürgerschaft wird einmal jährlich,
erstmalig im November 2009, über den Stand des Abbaus des Sanierungsstaus
informiert.
Conny
Proske