Antrag - 0003/07-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0003/07-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

Conny Proske

Neuer Markt 1 

 18055  Rostock

19.06.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

26.06.2007 16:00

gez. i.V. Proske

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Umgang mit dem Sanierungsbedarf in den Rostocker Kindertageseinrichtungen

 

 

 

Beschlussvorschlag

 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock,  zum Abbau des Sanierungsstaus der Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Herangehensweisen zu beschließen:

 

1. Den Trägern von Kitas in der Hansestadt Rostock werden Mietverträge angeboten.

2. Entscheidungen über Anträge von Trägern auf Vergabe eines Erbbaurechtes sind nach       

    Abstimmung mit dem Amt für Jugend und Soziales zu treffen.

3. Die Mieteinnahmen werden für die Sanierung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen

    verwendet.

4. Die Entscheidung über Sanierungen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen einer Rostocker

    Kindertageseinrichtung ist in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen dem Amt für   

   Jugend  und Soziales, dem Amt für Haushalts- und Ressourcenmanagement und dem

   Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt  

   Rostock“ unter Abwägung jugendhilfeplanerischer, fiskalischer und bautechnischer

   Gesichtspunkte zu treffen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Miete sind Bestandteil der Zuschüsse an freie Träger im Budgetring 014643 - Kindertagesstätten und Horte. Sie werden in Teilen durch das Land, den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (der HRO), der Gemeinde (der HRO) und die Eltern getragen.

 

Begründung

 

Voraussetzung für die Entscheidung zur Sanierung einer Kindertageseinrichtung ist ein langfristiger Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen an diesem Standort.

 

Auf der Basis der vom Institut WIMES 2005 erstellten Bevölkerungsprognose und der durchschnittlichen Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsplätze ist der voraussichtliche Bedarf nach Stadtbereichen bis zum Jahr 2011 und als Ausblick für die Gesamtstadt bis 2015 hochgerechnet worden. Es wird hier auf die Vorlage Nr. 0530/07-BV - Mittelfristige Kita-Entwicklungsplanung - verwiesen, die der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorliegt/vorlag.

 

Der gesamtstädtische Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist steigend. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2011 die vorgehaltenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen ausgelastet sind.

 

Die gesamtstädtische Entwicklung des Bedarfes stellt jedoch nur einen Überblick dar.  Der Platzbedarf wird sich in den einzelnen Stadtbereichen unterschiedlich entwickeln. Demnach gibt es sowohl Stadtbereiche mit einem mittelfristigen Überangebot und Regionen in der Hansestadt Rostock, in denen eine Unterversorgung an Plätzen in Kindertageseinrichtungen bereits absehbar ist.

 

Die in der Vorlage Nr. 0530/07-BV - Mittelfristige Kita-Entwicklungsplanung -  genannten Aspekte aus Sicht von Jugendhilfeplanung sollen die Entscheidung über eine Sanierung der einzelnen Einrichtungen unterstützen. Die Entwicklung der Kinderzahlen wird in den jährlichen Abstimmungen zur Sanierung der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt, so dass es zu keinen Fehlinvestitionen kommen kann.

 

In der Anlage 1 sind alle Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Rostock aufgeführt, untergliedert nach den vertraglichen Regelungen für die einzelnen Gebäude. Diese beinhaltet neben den Stadtbereichen, den Einrichtungen und Trägern auch die Aussage zum derzeitigen Sanierungsstand, zum Sanierungsstau, zu den Vertragslaufzeiten der Nutzungsverträge, den vorliegenden und derzeit nicht bearbeiteten Anträgen auf Vergabe eines Erbbaurechtes  bzw. den bereits geschlossenen  Erbbaurechtsverträgen.

           

Grundsätzlich sollen den Trägern nach Auslaufen der Nutzungsverträge Mietverträge angeboten werden. Anträge der Träger auf Vergabe eines Erbbaurechtes sind nach verwaltungsinterner Prüfung unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklung und Gestaltung der Hansestadt Rostock zu treffen und der Bürgerschaft/dem Hauptausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der aktualisierte Sanierungsbedarf für die im Eigentum der Hansestadt Rostock befindlichen Einrichtungen beträgt insgesamt 13.984.001 EUR. Dieser ist neben der Bedarfsprognose bis 2015 und weiteren Informationen der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen. Die jährlichen Mieteinnahmen sollen dafür eingesetzt werden, den Sanierungsstau abzubauen. Die Entscheidung über die Priorität wird jährlich ämterübergreifend abgestimmt. Die Ergebnisse des Jugendhilfeunterausschusses Kita-Entwicklungsplanung, in welchem Stadtbereich nach derzeitigen Erkenntnissen saniert werden soll und in welchen Stadtbereichen gegenwärtig Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, werden in die jährlichen Entscheidungen einbezogen. 

 

Dabei sollen folgende Kriterien zu Grunde gelegt werden:

 

  • die Bedarfsprognose im jeweiligen Sozialraum
  • der bauliche Zustand des Gebäudes
  • die Situation der Kindertageseinrichtungen im Sozialraum (Standort, Angebot)
  • die Perspektive der Einrichtung im Rahmen der Jugendhilfeplanung.

 

Der Abbau des Sanierungsstaus in den Einrichtungen, die sich im Eigentum der Träger befinden, dieser hat derzeit einen Umfang von 3.826.705 EUR, wird im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltverhandlungen mit den Trägern verhandelt.  Die Bürgerschaft wird einmal jährlich, erstmalig im November 2009, über den Stand des Abbaus des Sanierungsstaus informiert.

 

 

 

Conny Proske

 

 

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Beschlüsse

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26.06.2007 - Jugendhilfeausschuss