Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0046/04-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0046/04-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

17.03.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Fraktion Bündnis 90

Neuer Markt  1

18050 Rostock

17.03.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Pöker

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

31.03.2004 16:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Wohngebiet "Am Tonnenhof" und Werftenstandort Rostock

 

 

 

Die Aker Warnow Werft Warnemünde (AWW) klagt im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Baugenehmigung für das Wohngebiet "Am Tonnenhof". Dort soll nach dem Bewerbungskonzept der Stadt Rostock 2012 das Olympische Dorf entstehen. Bei einer Verwirklichung des Wohngebietes befürchtet die Werft Klagen künftiger Bewohner wegen Lärmbelästigung und damit eine Einschränkung des Produktionsbetriebes.

Eine mögliche Einschränkung der Betriebsgenehmigung würde nach Aussage des Werftensprechers die Entwicklung des Werftenverbundes Aker Ostsee, zu dem neben AWW die Aker MTW Werft Wismar zählt, massiv behindern und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Anfang 2006 auslaufende EU-Kapazitätsbeschränkung für die ostdeutschen Werften verwiesen. Die Schiffbauer erwarten dann eine Steigerung des Produktionsvolumens und eine noch höhere Auslastung am Standort Warnemünde. AWW werde keine Einschränkungen seiner bestehenden Betriebsgenehmigung hinnehmen und alle zur Verfügung stehen Rechtsmittel nutzen. ( Rostock; dpa -Auszug)

 

Die Bürgerschaft hat am 15.11.1995 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 01.WA.87 „Am Tonnenhof“, am  13.6.2001 die 1. Änderung und am 6.03.2002 die 2. Satzungsänderung beschlossen.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten.

 

  1. Welche Einwände bringt Aker konkret gegen die Baugenehmigung vor?
  2. Welche zusätzlichen Änderungen zum B-Plan wurden durch den Investor im Rahmen das Baugenehmigungsverfahren beantragt und genehmigt?
  3. Wurde die Werft vor den jeweiligen Satzungsbeschlüssen durch die Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert?
  4. Lässt die Betriebserlaubnis für Aker Spielräume für Kapazitätssteigerungen und 3-Schicht-Betrieb zu?
  5. Falls 4. ganz oder teilweise positiv beantwortet wurde: Wurden mögliche zukünftige Kapazitätserweiterungen der Werften und 3-Schicht-Betrieb bei den Festsetzungen zum Immissionsschutz vor Erteilen der Baugenehmigung 2002 berücksichtigt und untersucht? (Anlage: Auszug aus Begründung B-Plan; Immissionsschutz  S. 23 bis 26 sowie aus 2001 zum Lärmschutz S.8-9;
  6. Seit wann ist der Verwaltung die Anfang 2006 wegfallende EU- Kapazitätsbeschränkung bekannt?
  7. Welche Möglichkeiten der Rücknahme der Baugenehmigung gäbe es und welche Rechtsfolgen hätten das?
  8. Was wird seitens der Verwaltung zur Sicherung des Werftenstandortes Warnemünde aktuell unternommen?

 

 

 

 

 

Maxi Malzahn

Fraktionsvorsitzende

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