Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0112/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Manfred Lungershausen (Fraktion der SPD) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Anwendung
Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
X |
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Das
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der Bundesrepublik
Deutschland, exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil
an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.
Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten
keine rechtliche Grundlage.
Logischerweise existieren
somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der BRD mehr. Das
zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§ 5) sorgt ebenfalls für die
Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes,
Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 164 147).
Daraus ergeben sich folgende
Fragen:
- Trifft es zu, dass auch in der Hansestadtstadt
Rostock durch das Stadtamt sogenannte „Ordnungswidrigkeiten“,
wie Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide noch nach dem nicht mehr
gültigen OWiG bei den Bürgern der Hansestadt Rostock in Anwendung gebracht
werden?
- Welche gesetzlichen Grundlagen werden für
Ordnungswidrigkeiten in der Hansestadt Rostock zur Anwendung gebracht?
Manfred Lungershausen