Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0005/07-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0005/07-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

12.01.2007

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt 1

18050    Rostock

12.01.2007

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

28.02.2007 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Strukturelle Einordnung des IT-Betreuungspersonals

 

 

 

 

Die IT-Betreuung in der Stadtverwaltung wird derzeit sowohl durch eine zentrale Organisationseinheit (Abteilung IuK im Hauptamt) als auch eine Vielzahl von dezentralen Organisationseinheiten (sog. TuI-Betreuer in den Ämtern) wahrgenommen. Die Aufgabenteilung wurde durch eine externe Studie als nicht zufrieden stellend beurteilt. Vor allem eine ungleichmäßig vorhandene Betreuung der einzelnen Fachämter war dabei Gegenstand der Kritik. Daher wurde durch die Stadtverwaltung das Projekt „Optimierung der IT-Betreuung“ initiiert.

Projektziel war es, die derzeitige Aufgabenteilung für die System- und Anwendungsbetreuer zwischen der Abteilung IuK und den Fachämtern zu bewerten. Im Ergebnis der mehrmonatigen Untersuchung von Thales IS GmbH und Stadtverwaltung wurden Handlungsempfehlungen für eine effektivere Aufgabenteilung sowie Vorschläge zur strukturellen Einordnung des IT-Betreuungspersonals erarbeitet.

Diese Vorschläge sahen vor:

-          die Systembetreuer und die zentral agierenden Anwendungsbetreuer der Abteilung IuK zuzuordnen (stärkere Zentralisierung)

-          die dezentral agierenden Anwendungsbetreuer den Ämtern zuzuordnen (verbesserte Fachlichkeit).

 

Der derzeit im Umlauf befindliche Stellenplanentwurf sieht entgegen diesem Gutachten nun auch die Einordnung der den Fachämtern zugeordneten Anwendungsbetreuern vor.

 

Daher bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Welche fachlichen Gründe haben zur Neuorientierung im Stellenplanentwurf geführt?
  2. Wie ist die Position der Fachämter zur Problematik? (insbesondere der Fachämter mit einer hohen Anwendungsorientierung; dies dürften das Sozialamt, das Stadtamt, die Stadtbibliothek, aber auch andere sein)
  3. Wer hat die Entscheidung zur Neuzuordnung getroffen?
  4. Welche Entscheidungskette hat es dabei gegeben?

 

Falls daran gedacht ist, das Personal dem Hauptamt auf dem Papier zuzuordnen, um es dann doch wieder dem Fachamt dauerhaft zu überlassen:

  1. Welchen Sinn macht eine bloße stellenplanmäßige Neuzuordnung?
  2. Wie wird abgesichert, dass das fachlich amtsspezifisch ausgebildete Personal nicht fachfremd eingesetzt wird?

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft

Erweitern

28.02.2007 - Bürgerschaft