Stellungnahme - 0057/04-SN

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0057/04-SN

 

Stellungnahme

Amt

 

40

 

Datum

zur Anfrage Nr.  0054/04-KA

d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates

31.03.2004

CDU-Fraktion,   v. 17.03.2004

Genehmigungsvermerk

 

IV, gez. Schillen

 

 

federführend

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Verfahrensweise Schulentwicklungsplanung

 

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

31.03.2004 16:00

 

 

1.      Hat der Oberbürgermeister bei der vom Innenministerium geforderten Beschlussfassung (Schreiben vom 03. Feb. 2004) von den Bürgerschaftsbeschlüssen abweichende Positionen vertreten? Wenn ja: an welcher Stelle und warum?

 

nein

 

2.      Welche künftige Verfahrensweise, die die Einflussnahme von politischen Gremien und Betroffenen sichert, ist von der Verwaltung vorgesehen?

 

 

In Abhängigkeit von einer seitens des Bildungsministeriums M-V bislang noch ausstehenden Novellierung schulgesetzlicher Regelungen ist für zukünftige Erstellungen, Aktualisierungen und Fortschreibungen von Schulentwicklungsplänen folgende Verfahrensweise vorgesehen:

 

-          Durch das Amt für Schule und Sport ist der Entwurf von Schulentwicklungsplänen, ihrer Aktualisierungen bzw. Fortschreibungen unter Berücksichtigung der schulgesetzlichen Regelungen zu erstellen. Die Entwürfe sind verwaltungsintern zu beraten und insbesondere mit dem Staatlichen Schulamt abzustimmen.

-          Der Oberbürgermeister übergibt den Entwurf neu erstellter, aktualisierter bzw. fortgeschriebener Schulentwicklungspläne dem Schul- und Sportausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, den betreffenden Ortsbeiräten sowie nachfolgend dem Hauptausschuss mit der Bitte um Empfehlung und gegebenenfalls zur Stellungnahme.

-          Soweit erforderlich erfolgt im Rahmen des geltenden Schulrechtes eine Überarbeitung der Entwürfe neu erstellter, aktualisierter bzw. fortgeschriebener Schulentwicklungspläne und eine abschließende Entscheidung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock.

-          Zur Entscheidung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock bezüglich neu erstellter, aktualisierter bzw. fortgeschriebener Schulentwicklungspläne ergeht eine Informationsvorlage an die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

 

Ida Schillen

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