Informationsvorlage - 0042/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss Nr. 0515/06-BV Sitzung 10.05.2006/Änderung § 5 Abs. 5 Satz 1 Hauptsatzung/Wirksamkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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Anders als bislang verlautbart, ist denkbar, dass der im
Betreff bezeichnete Beschluss die Hauptsatzung in dem intendierten Punkt
geändert hat.
Nach der neuesten Fassung der Kommunalverfassung bedürfen
Änderungen der Hauptsatzung nur noch dann der qualifizierten Mehrheit aller
Gemeindevertreter, wenn Regelungen geändert werden sollen, die das Verfahren
der öffentlichen Bekanntmachung betreffen (§ 5 Abs. 2 Satz 6 KV M-V). Der
Beschluss zielt ab auf die Streichung eines Zusatzes innerhalb der Bestimmung
zur personellen Besetzung von Ausschüssen, betrifft mithin nicht die Änderung
von Bekanntmachungsregelungen.
Zur abschließenden Schaffung von Rechtssicherheit und
-klarheit wurde der Vorgang dem Innenministerium im Rahmen der ohnehin
notwendigen Anzeige vorgelegt.
Roland Methling