Informationsvorlage - 0091/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2006 und zum Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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Mit
Schreiben vom 15.11.2006 hat die Hansestadt Rostock die vom Oberbürgermeister
am 01.11.2006 verfügte Haushaltssperre der Rechtsaufsichtsbehörde übergeben.
Die
gemäß § 27 GemHVO angewiesene Haushaltssperre des Oberbürgermeisters vom
01.11.2006 ist eine Verfügung über alle Ausgabeansätze des
Verwaltungshaushaltes. Außerdem hat der Oberbürgermeister eine Haushaltssperre
über die Ausgabeansätze des Vermögenshaushaltes insoweit verfügt, als es das
Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen erfordert. Damit hat der
Oberbürgermeister den Anforderungen des
§ 27 GemHVO genüge getan, denn im defizitären Verwaltungshaushalt erfordert das
Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben die umfängliche Sperre der Ausgabeansätze
und im Vermögenshaushalt erfordert das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben
eine Sperre in Höhe von 1,73 Mio. EUR, wie dies auch in der Haushaltssperre vom
01.11.2006 vorgenommen ist.
Der
Hauptausschuss hat mit Beschluss Nr. 1139/06-DV anstelle der Bürgerschaft gemäß
§ 35 Abs. 2 Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern höchst vorsorglich das Einvernehmen mit dem
Oberbürgermeister zur Freigabe von Haushaltsansätzen im Vermögenshaushalt, mit
Ausnahme der Haushaltsansätze aus der Haushaltssperre vom 01.11.2006 gemäß § 27
GemHVO, hergestellt.
Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.11.2006 (Anlage) dargelegt,
dass sich die Anordnung zur Verfügung haushaltswirtschaftlicher Sperren auf
alle Ausgabeansätze bezog. Bei Genehmigung der durch den Hauptausschuss
beschlossenen Dringlichkeitsvorlage wird die Rechtsaufsichtsbehörde den
Sachstand hinnehmen.
Am
01.01.2007 ist in der Hansestadt Rostock nach Maßgabe des § 51
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur vorläufigen
Haushaltsführung zu verfahren. Im Schreiben vom 04.12.2006 der
Rechtsaufsichtsbehörde wird dazu ausgeführt. In Vorbereitung der
Geschäftsanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung wird die Hansestadt Rostock
den angebotenen Erörterungstermin wahrnehmen, um die überarbeitete
Geschäftsanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung rechtzeitig vorzulegen.
Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat abschließend um vollständige Unterrichtung der
Bürgerschaft gebeten (Anlage).
Roland Methling
(Anlage liegt nur in
Papierform den Mitgliedern der Bürgerschaft vor)