Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/1132

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Anfang 2019 wurde der Beschlussvorschlag für ein neues Einzelhandelentwicklungskonzept (2019/BV/4397) vorgelegt. Die Beschlussfassung wurde – u.a. wegen verschiedener Kritikpunkte und zunächst mangelnder Einbeziehung der Einzelhandelsvertretungen – mehrfach vertagt. Die Stärkung der Zentren hat mit der Corona-Pandemie eine neue Dringlichkeit erhalten. Die Auswirkungen der Pandemie haben auch den Einzelhandel massiv belastet. In vielen Städten müssen einzelne Läden oder ganze Kaufhäuser schließen. Es ist unser Ziel, ein attraktives Einzelhandelsangebot in der Rostocker Innenstadt und anderen zentralen Lagen unserer Stadt, wie in Lütten Klein und im Nordosten zu erhalten und weiter zu entwickeln.

 

Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wird das Ziel geteilt, vorrangig ein attraktives Einzelhandelsangebot in der Rostocker Innenstadt und anderen zentralen Lagen, wie in Lütten Klein und im Nordosten zu erhalten und zu entwickeln und keine weitere Stärkung der Märkte auf der sogenannten „grünen Wiese“ zu verfolgen?

 

2. Wurde das Einzelhandelskonzept in der Zwischenzeit überarbeitet bzw. ist vorgesehen, den Entwurf des Einzelhandelskonzepts vor erneuter Vorlage in der Bürgerschaft entsprechend zu überarbeiten?

 

3. Mit welcher Schwerpunktsetzung bzw. Aufgabenstellung soll der Entwurf für das Einzelhandelskonzept überarbeitet werden bzw. wurde es überarbeitet?

 

4. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zur Ansiedlung eines großen Möbelhauses und eines großen Sportartikelanbieters in Schutow?

 

5. Wie kann erreicht werden, dass dezentrale kleinere Verbrauchermärkte gegenüber Verbrauchermärkten und Discountern gestärkt werden, die einen starken Fokus auf mit PKW anfahrende Kundschaft legen? Wie kann eine weitere Ansiedlung solcher neuer Verbrauchermärkte verhindert werden?

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