Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/1103

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Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage 2020/AN/0963 „Anmietung Verwaltungsgebäude Schmarl“ bitte ich den Oberbürgermeister um die Ergänzung folgender Nachfragen:

 

zu 1.) Welche Kosten genau sind für die Einrichtung der 55 Arbeitsplätze angefallen?
 

zu 2.) Die Mietvertragskosten betragen 430.000 zzgl. der Kosten für die Ausstattung der Arbeitsplätze. Lassen sich wenigstens die Betriebskosten senken, da ja nun keine Nutzung stattfindet? Wie hoch sind die entsprechenden Flächenangaben der einzelnen Mietverträge?
 

zu 4.) Bei der Erläuterung der verschieden Umzugsvarianten der beteiligten Ämter wurde von „Für“ und „Wider“ gesprochen. Wie sah dieses „Für“ und „Wider“ in den einzelnen Ämtern aus?

Warum wurden Flächen im Jahr 2019 und Anfang 2020 angemietet, obwohl der städtische Haushalt mit dem entsprechenden Stellenplan für 2020/2021 noch gar nicht durch die Bürgerschaft beschlossen wurde?
 

zu 5.) Hier bitte ich um die Stellungnahme des KOE, welche Chancen für eine Mietvertrags-auflösung realistisch bestehen bz w. ob eine Untervermietung möglich ist.
Hintergrund: Seitens Rostock Business kümmern sich zwei Mitarbeiter um die Koordinierung und Beratung für die lokale Wirtschaftsförderung in Groß Klein / Schmarl. Aktuell erfolgt durch die beiden eine Bestandsaufnahme u. a. zur Vermietung der freien Flächen. Erfolgt in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit?

 

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