Stellungnahme - 2020/AM/0801-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

  1. Welcher Anteil des Müllaufkommens im Rathaus und in den Schulen Rostocks wird getrennt gesammelt und entsorgt?

 

Das Müllaufkommen in den Verwaltungsgebäuden und an allen Schulstandorten wird zu 100% nach der geltenden Gewerbeabfallverordnung mit den erforderlichen Containerarten (Restmüll, Leichtverpackungen, etc.) getrennt entsorgt.

 

  1. Wie soll die getrennte Erfassung zumindest von Papier und Restmüll im Rathaus und in den Rostocker Schulen zukünftig besser gewährleistet werden?

 

Die Trennung des Müllaufkommens erfolgt bereits. An den Verwaltungsstandorten wird der Anfall an Papiermüll zusätzlich, je nach Anforderung, einer speziellen Vernichtung aus datenschutzgründen zugeführt, wodurch sich das Aufkommen an „allgemeinem“ Papiermüll geringer darstellt.

 

  1. Sind alle Reinigungskräfte informiert und angewiesen sowie mit geeigneter Ausstattung versehen, um die getrennte Entsorgung des Abfalls zu gewährleisten?

 

Neben der vertraglich vereinbarten Mülltrennung sind selbstverständlich alle Reinigungskräfte angewiesen, das Müllaufkommen in den vorhandenen Containerarten getrennt zu entsorgen.

 


  1. In welchem Zeitraum kann mit einer Verbesserung der Müllentsorgung gerechnet werden? Sind neben organisatorischen Maßnahmen auch Investitionen in relevanter Höhe zur Erreichung einer befriedigenden Trennquote erforderlich?

 

Grundsätzlich wird eingeschätzt, dass die Erfüllung der gesetzlich geforderten Mülltrennung und –entsorgung, gemäß der Gewerbeabfallverordnung,  mindestens eine „befriedigende“ Trennqoute erfüllt.

 

Die jüngste Novellierung der Gewerbeabfallverordnung hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die gegenwärtigen Gegebenheiten der Mülltrennung und Müllentsorgung an den Verwaltungsstandorten und Schulen zu überprüfen. Im Rahmen der nunmehr erforderlichen Dokumentationspflicht wurden erste standortbezogene Abfallentsorgungskonzepte in Auftrag gegeben. Die bereits vorliegenden Konzepte (siehe Anlagen) befinden sich derzeit in der Umsetzungsprüfung. Im Jahresverlauf 2020 werden weitere Konzepte in Auftrag gegeben, welche dann auch die Objekte der Schulen umfassen werden. In diesem Zusammenhang werden bereits laufende Projekte an den Schulen mit in die Konzeption aufgenommen, um sie ggf. auf andere Schulen zu übertragen. Ziel ist es für jedes Gebäude (Verwaltung und Schule) ein objektbezogenes Abfallentsorgungskonzept zu erstellen. Nach erster Einschätzung der Umsetzungsempfehlungen der vorliegenden Konzepte, werden angepasste Mülltrennbehälter in den Sammelstellen (Teeküchen) zu beschaffen sein, welche einen Investitionsaufwand darstellen. Die Höhe kann gegenwärtig noch nicht eingeschätzt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanziellen Auswirkungen können gegenwärtig nicht beziffert werden.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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