Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/0820

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Nachdem in der Bürgerschaftssitzung im April 2018 durch die Bürgerschaft abgelehnt wurde, der städtischen Gesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH zu untersagen, Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Spielbank im Stadthafen an einen privaten Betreiber zu vermieten und vor dem Hintergrund der derzeit auch laufenden Diskussionen einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrages bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1. Wurde bereits der entsprechende Vertrag mit dem zukünftigen Betreiber der Spielbank geschlossen?
  2. Für den Fall, dass die Frage 1. mit ja beantwortet wurde, ab wann ist mit der Aufnahme des Spielbetriebes in den fraglichen Räumlichkeiten zu rechnen?
  3. Für den Fall, dass die Frage 1. mit nein beantwortet wurde, welche Gründe hat der verzögerte Vertragsschluss mit dem Betreiber, da es aufgrund rechtlicher Voraussetzungen nur eine begrenzte Gültigkeit der vergebenen Konzession gibt?

 

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