Stellungnahme - 2020/AN/0736-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Um der Feldstraße entlang in Nord/Süd-Richtung zu folgen, muss die Arnold-Bernhard-Straße gequert werden. Hierfür ist eine Fußgängerlichtsignalanlage an dieser Stelle eingerichtet worden. Dies ist die sicherste Querungsmöglichkeit, da hier die Verkehrs-ströme am wirksamsten getrennt werden. Zudem ist in der Arnold-Bernhard-Straße aus beiden Richtungen kommend das Gefahrzeichen „Kinder“ + „Schulweg“ bereits aufgestellt.

 

Der Verkehrsteilnehmer aus der Feldstraße, welcher in die Arnold-Bernhard-Straße ein-biegen möchte, ist wartepflichtig und hat entsprechend Vorfahrt zu gewähren. Das Ver-kehrszeichen (VZ) 205, welches hier angeordnet ist, weist dies aus. Notfalls hat sich der Verkehrsteilnehmer vorsichtig und rücksichtsvoll in den Straßenraum hineinzutasten.

 

Für Radfahrer ist eine beidseitige Benutzung der Radwege der Arnold-Bernhard-Straße nicht angeordnet. Die VZ 237 auf der Nord- und Südseite der Arnold-Bernhard-Straße geben die jeweils zu benutzenden Radwege vor.

 

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Beschlüsse

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27.02.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.03.2020 - Bürgerschaft - vertagt