Stellungnahme - 2020/AM/0697-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

  1. Welches ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baus eines sog. Uecker-Kastens?

 

Auf Initiative des Vereins „pro kunsthalle e.V.“ gibt es die Idee, gemeinsam mit dem Künstler Günther Uecker im Umfeld der Kunsthalle eine Dauerausstellung für Exponate aus der Ausstellung des Künstlers „Der geschundene Mensch“ zu schaffen.

Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3142  beauftragte die Verwaltung, „ (…) die Planungen für einen „Uecker-Kasten“ im Schwanenteichpark fortzuführen, indem unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates und unter Einbeziehung des Pro Kunsthalle e.V. eine Standortanalyse initiiert wird, die sowohl den frei- und grünräumlichen Belangen als auch denkmalpflegerischen und kulturpolitischen Anliegen Rechnung trägt.“

Um eine umfassende Standortanalyse einschließlich einer notwendigen Konzeption für einen „Uecker-Kasten“ zu erstellen, wurde durch die Verwaltung gemeinsam mit der „pro kunsthalle e.V.“ das Verfahren einer Mehrfachbeauftragung gewählt. Ziel des konkurrierenden Verfahrens war es, für die Planungsaufgabe im denkmalgeschützten Park und im Umfeld der denkmalgeschützten Kunsthalle einen Vorzugsstandort zu finden.

 

Favorit im Rahmen der Standortanalyse war zunächst ein unterirdischer Baukörper vor der Kunsthalle.

Die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes wird in jedem Fall dringend empfohlen.

Im Anschluss an das Ergebnis und in Auswertung der Mehrfachbeauftragung fand im Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen (45) eine vertiefende Prüfung der Arbeiten aller beteiligten Büros statt. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die optimale Standortfindung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Ziele zum Schutz des Erscheinungsbildes der Kunsthalle gelegt.

 

In Bezug auf eine unterirdische Variante muss festgestellt werden, dass in den vorliegenden Darstellungen und Untersuchungen die baulichen Auswirkungen für erforderliche Rettungswege sowie Treppen- und Lüftungsanlagen bei der unterirdischen Lösung nicht oder nur unzureichend thematisiert und dargestellt wurden.

 

Da diese unmittelbar vor der Hauptfassade der Kunsthalle in Erscheinung treten werden, sind diese Darstellungen und Untersuchungen jedoch entscheidend, um eine Beeinträchtigung des Denkmals zu beurteilen und auszuschließen.

 

Wie in der Aufgabenstellung festgeschrieben, sind die Hauptwegebeziehungen und die Hauptsichtachsen von und zur Kunsthalle frei zu halten und nicht zu beeinträchtigen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesamt kann bis zur Klärung dieser Details eine denkmalpflegerische Zustimmung für eine unterirdische Lösung nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Der Vorzugsstandort aus Sicht des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen ist vor einer unterirdischen Variante ein  Standort an der Linzer Straße als Solitärbau, auch um der Idee, dem Künstler Günther Uecker einen würdigen Ort für eine Dauerausstellung zu schaffen, gebührend gerecht zu werden.

 

Mit Verweis auf die Haushaltslage und den Sanierungsstau wichtiger städtischer Kulturbauten (Beispiele: Wasserturm oder das (erste und älteste) städtische Museumsgebäude der Stadt, die ehemalige Sozietät in der August-Bebel-Straße) ist das Projekt Uecker-Kasten derzeit nicht Bestandteil der zu realisierenden Maßnahmen und Projekte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Seitens des Amtes 45 wird vorgeschlagen, bis zur baulichen Realisierung eines Uecker-Kastens jährliche Günther Uecker – Wochen aus den Beständen des Museums heraus zu veranstalten.

 

 

  1. Wer soll der Bauträger sein? Wurde dieser bereits beauftragt?

 

Bauträger kann nur die Hanse- und Universitätsstadt Rostock / KOE sein.

Alle potentiellen Baufelder befinden sich auf städtischem Grund und Boden und sollten nicht privatisiert und in Einheit mit den Städtischen Museen (hier: Kunsthalle) entwickelt werden.

 

Darüber hinaus befinden wir uns hier nach §35 LBO im Außenbereich. Außer im Randbereich des Parks (Vorzugsvariante Amt 45) Linzer Straße kann ein Baurecht hier nur  innerhalb eines VEP (Vorhaben- und Erschließungsplanes) oder eines B-Planes erstellt werden.

 

 


  1. Wie hoch werden die Baukosten ausfallen?

 

Erst nach finaler Standortentscheidung, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes  können Baukosten ermittelt werden.  

 

  1. Wer ist als künftiger Betreiber vorgesehen?

 

Noch keine Angaben. Interessensbekundungen von pro kunsthalle e.V., jedoch noch keine Vorlage eines  Ausstellungs- und Nutzungs-/ Betreiberkonzeptes.

 

 

  1. Wie hoch werden die künftigen Betriebskosten ausfallen?

 

Noch nicht benennbar. Können erst nach Vorlage eines detaillierten Entwurfes und des  Ausstellungs- und Nutzungskonzeptes ermittelt werden.

 

 

  1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Sanierung der Kunsthalle und dem geplanten Bau des Uecker-Kastens? Wenn ja, welche?  

 

Ein Zusammenhang besteht nicht. Die Sanierung der denkmalgeschützten Kunsthalle ist unabhängig einer möglichen zukünftigen baulichen Entwicklung im Umfeld zu sehen.

 

 

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