Stellungnahme - 2020/AN/0666-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen Satz 2 des avisierten Beschlusses Bedenken. Personenkreis und Auftrag sind denkbar weit gefasst. Die Bürgerschaft ist für die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Der Schutz vor Gewalttaten ist sicherlich eine wichtige Angelegenheit.

 

Den Bürger vor Gewalttaten zu schützen ist nur in einem begrenzten Umfang (Prävention) Aufgabe der Gemeinde. Landes- und Bundesbeamte vor Gewalttaten zu schützen ist nicht Aufgabe der Gemeinde. Für deren Schutz zu sorgen sind die Dienstvorgesetzten der jeweiligen Behörde zuständig, bei denen der Beamte seinen Dienst versieht.

 

Der Schutz vor unmittelbar drohenden Gewalttätern obliegt ausschließlich der Polizei.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist der Kommunale Präventionsrat als behördenüberprüfendes Gremium sehr aktiv. In diesem Rat sind VertreterInnen von Behörden, Einrichtungen und Verbänden vertreten, die gemeinsam auf eine eng verzahnte Prävention hinwirken können.

 

Der Schutz der Beschäftigten als Ausdruck der Fürsorgepflicht obliegt dem Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzten. Dieser Schutz fällt nicht in die Kompetenz der Bürgerschaft. Weiterhin ist der mit dem Antrag beabsichtigte Auftrag  „alle Möglichkeiten auszuschöpfen… um zu schützen“ zu weit gefasst und daher zu unbestimmt, um den Oberbürgermeister verbindlich zu beauftragen.

 

Was der Oberbürgermeister im Einzelnen unternehmen soll, geht weder aus Tenor des zu fassenden Beschlusses noch aus einer Begründung des Antrages hervor. 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock greifen unterschiedliche Maßnahmen, die Gewaltpotentiale gegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingrenzen sollen.

Im Jahr 2015 unterzeichnete der Oberbürgermeister eine Gewaltverzichtserklärung. Diese wurde öffentlich in allen Verwaltungsobjekten ausgehängt. Sie verpflichtet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für NULL Toleranz bei Gewalt einzutreten. Sie verurteilt

        jegliche Form körperlicher und physischer Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen oder Nötigungen, sexuelle Übergriffe oder sexistische Belästigungen,

        das Mitbringen und Zeigen oder den Einsatz von Waffen jeglicher Art,

        Androhung von Gewalttaten, Erpressungen, Stalking, Mobbing und Sachbeschädigungen.

 

Neben Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden Sicherheits- und Wachdienstleister an folgenden Standorten beauftragt:

        Rathauskomplex Pforten- und Sicherheitsdienst,

        Neuer Markt 3 Sicherheitsdienst (Standort Migrationsamt),

        Sicherheitsdienst Standorte des Amtes für Jugend und Soziales (St.-Georg-Str., H.-Fallada.-Str., A.-Tischbein-Str., J.-Nehru-Str.),

        ab April 2020 Pforten- und Sicherheitsdienst Haus des Bauens und der Umwelt (Auftragsvergabe läuft noch).

Der Oberbürgermeister unterzeichnete darüber hinaus 2015 die Hausordnung für Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung. Sie ist in allen Gebäuden gut sichtbar platziert. Darin heißt es: „Die Hausordnung dient zur Wahrung des Hausfriedens und sichert den ungestörten Dienstbetrieb in allen Verwaltungsgebäuden...“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Alle Amtsleiter können bei Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot aussprechen. Alle Mitarbeiter können bei empfindlichen Störungen des Dienstbetriebes den Störer aus dem Dienstzimmer verweisen.

Alle Übergriffe gegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden statistisch erfasst. Im Jahr 2019 kam es zu 33 Übergriffen, bei denen insgesamt 81 Personen betroffen waren. Im Jahr 2018 waren es 16 Übergriffe und 2017 49 Übergriffe.

Die Beobachtung der Entwicklung aller Übergriffe ist geboten, um Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und um den betroffenen Personen jegliche Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

22.01.2020 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

 

Reduzieren

04.03.2020 - Bürgerschaft - vertagt