Stellungnahme - 2019/AF/0580-01 (SN)

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Beratungsfolge

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  1. Welche Planungsschritte zur Vorbereitung der BUGA 2025 werden bis zur Vorlage des Haushaltes 20/21 eingeleitet bzw. umgesetzt werden?
  2. Welche Ausgaben und Verpflichtungen sind mit diesen Schritten verbunden?

 

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Für die Bundesgartenschau als Veranstaltung im Jahre 2025 sind keine Planungsschritte vorgesehen. Sofern die Vorbereitungen für die Dauerhaften Investitionen gemeint sind, stellen sich die Schritte wie folgt dar:

 

Stadthafen

-          Vorbereitung/Durchführung WB-Stadthafen, Preisgericht Honorar, Preisgeld Preisträger WB 1. – 3. Preis, Ankauf, Unkosten Teilnehmer, insgesamt circa 130.000,- €, zzgl. Unkosten für die Durchführung der Veranstaltungen circa 2.500,- €

 

Warnowbrücke

-          Antragstellung Förderantrag, Auf Grundlage der positiven Entscheidung zur Förderfähigkeit des Bauvorhaben durch das Bundesamt für Güterverkehr ist ein Förderantrag vorzubereiten

-          Fachliche Begleitung bei der Erarbeitung der Leistungen durch den Generalplaner aus der Beauftragungsstufe I (Leistungsphase 1-2)

-          Vorbereitung der Ausschreibung, Durchführung Vergabeverfahren für erforderliche Gutachten/sonstige erforderliche externe Leistungen, z.B. Kampfmittelsondierung, Baugrunduntersuchung, Nachtrag Artenkartierung, Bindung Prüfingenieur, Bindung örtliche Bauüberwachung

-          Kosten, sind derzeit nicht zu benennen, weil für die einzelnen Leistungen noch keine Angebote vorliegen

 


Fährberg

-          Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Auslobung eines Freiraumwettbewerbs, Abstimmung der formalen und inhaltlichen Vorgaben für die Durchführung des Wettbewerbs

-          Vorbereitung der Anfrage/ Beauftragung der Leistungen zur Baugrunduntersuchung im Uferbereich Fährberg/Wellenweg, zur Ermittlung der Ausgangslage zur Entwicklung eines öffentlichen Badestrands entsprechend der BUGA-Bewerbung

-          Kostenschätzung für die Baugrunduntersuchung/Sedimentuntersuchung insgesamt für Fährberg und Warnowquartier, circa 100.000,- €

 

Hechtgrabenniederung

-          Erarbeitung der inhaltlichen Zielstellung durch das Umweltamt,

-          Stellen des Förderantrags beim Landwirtschaftsministerium des Landes M-V bis Ende Februar für die Planungsleistungen

-          Beauftragung bzw. Einhole der Ergebnisse aus externen Gutachten bis Ende Juni 2020

-          Derzeit keine konkreten Kosten zu erwähnen

 

Stadtpark

-          Veröffentlichung und Durchführung des EU-weiten Wettbewerbs ab Februar 2020, Preisgericht, Preisgeld Preisträger WB 1. – 3. Preis, Ankauf, Unkosten Teilnehmer, insgesamt 200.000,- €, zzgl. Unkosten für die Durchführung der Veranstaltungen circa 2.500,- €

 

Warnowquartier

-          Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes bis September/Oktober 2020

-          Hinzuziehen externe Planungsbüros, Gutachter, Nachtrag Artenkartierung, Baugrunduntersuchung/Sedimentuntersuchung zur Klärung der Bestandssituation für das Bauen auf dem Wasser entsprechend BUGA-Masterplanung usw.

-          Kosten für externe Aufträge circa 150.000,- €

 

Brücke Osthafen/ Holzhalbinsel

-          Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Bindung eines Planungsbüros

-          Eventuell Bindung einer RA-Kanzlei zur Unterstützung der rechtlichen, formellen Durchführung des Vergabe/Verhandlungsverfahrens

-          Kosten für externe Aufträge circa 40.000,- €

 

Hinzu kommen  90.000 Euro für Bürger-und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

  1. Wann ist die sogenannte Leitentscheidung der Bürgerschaft zur Durchführung der BUGA 2025 in Rostock geplant?

    Die Leitentscheidung bezieht sich  auf die Umsetzung einzelner Investitionen am Rostocker Oval. Erst auf Grundlage dieser Leitentscheidung wird die Konzeption der BUGA erfolgen.
     

Die Bundesgartenschau 2025 soll ein finanzieller und zeitlicher Katalysator für eine echte ökologische, ökonomische und verkehrliche Modernisierung sein.
 

Es gilt, die Stadt wirtschaftlich, gestalterisch und touristisch weiter zu entwickeln und die richtigen Weichen zu stellen, damit Rostock in den kommenden 15 Jahren mit vergleichbaren Städten der alten Bundesländer auf Augenhöhe ist.

 

Insbesondere soll die Bundesgartenschau dazu dienen, Rostock bei den anstehenden Aufgaben der Stadtentwicklung finanziell zu entlasten.
 

Entsprechend gilt es, im Rahmen der Leitentscheidung rational und sachlich abzuwägen, wie die Katalysatorfunktion am wirtschaftlichsten und effektivsten für Rostock erfüllt wird.
 

Hierzu bedarf es fundiertes Wissen über Kosten, Risiken  und Fertigstellungstermine der einzelnen Projekte. Erst dann kann die Leitentscheidung in der Bürgerschaft seriös gefällt werden. Die Leitentscheidung wird dann der Bürgerschaft vorgelegt, wenn dieses Wissen erreicht ist. Laut Bürgerschaftsbeschluss zur Bewerbung Rostocks vom 16. Mai 2018 ist dafür das Jahr 2020 vorgesehen.

 

  1. Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung für geplante Ausgaben zur Vorbereitung einer BUGA?

    Die Bundesgartenschau 2025 ist mit 15 Mio Euro veranschlagt. Im Laufe der kommenden Jahre kann dieser Betrag angespart werden. Für das Haushaltsjahr  2020 ist vorgesehen 1,5 Mio Euro anzusparen.

 

Hinsichtlich der dauerhaften Investitionen am Rostocker Oval ist es sehr gut möglich, im Rahmen der Haushaltsdiskussion ein Kostenbudget festzulegen.

 

Bereits mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 16. Mai 2018 ist ein Kostendeckel festgesetzt worden. Dieser Kostendeckel ist mit 56,5 Mio. benannt worden.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Kostendeckel ausreichend ist.

 

  1. Die HURO soll sich in Höhe von 15 Mio. Euro an den Baukosten für ein Archäologisches Landesarchäologiemuseum beteiligen. Wann ist ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft geplant?

    In der Sitzung am 03.04.2020.

 

  1. Einerseits sind hohe städtische Ausgaben für eine BUGA und eine dazugehörige BUGA-GmbH vorgesehen, andererseits soll aus finanziellen Gründen die Neubeschaffung von Straßenbahnen zeitlich verschoben werden und ein Einstellungsstopp für städtisches Personal erfolgen. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären.

 

Zwischen den genannten Punkten besteht kein Widerspruch.

 

Die Landesregierung hat unmissverständlich klargestellt, dass es ohne die Bundesgartenschau keine Begründung für eine Förderung Rostocks gibt.


Die Vorhaben am Rostocker Oval dienen der zukünftigen Haushaltsentlastung und sollen mit hohen Landes-und Bundesförderungen errichtet werden.


Die Kosten für die BUGA 2025 werden durch die Erschließung innerstädtischer Areale und höhere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur neutralisiert.

Insofern ist die Bundesgartenschau die größte Chance, Stadtentwicklung in Rostock voranzutreiben und gleichzeitig die kulturellen und sozialen Projekte umzusetzen.


Insbesondere ist dieses Stadtentwicklungsprojekt ein echter Meilenstein zur Segregationsminderung.

 

Gleichzeitig ist die Umsetzung der Projekte am Rostocker Oval eine erhebliche Wirtschaftsfördermaßnahme, da mit Folgeinvestitionen  zwischen 300 und 400 Mio. Euro zu rechnen ist.

 

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat sich seit 01.01.2017 um 176 Personen erhöht, und es wird auch in Zukunft Einstellungen geben. Hinsichtlich der personellen Entwicklung gilt es aber, unabhängig von zukünftigen investiven Projekten, finanziellen Schieflagen vorzubeugen. Leitgedanke dabei ist, die laufenden Ein- und Ausgaben der HRO dauerhaft so im Gleichgewicht zu halten, dass besondere Projekte zur Stadtentwicklung, zur Wirtschafts- und Kulturförderung oder zur Verbesserung der sozialen Situation durchgeführt werden können, ohne die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu überfordern.

 

 

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Beschlüsse

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22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben