Änderungsantrag - 2019/BV/0549-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anlage 4 zur Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist unter Punkt 1 Buchstabe (d) Spalte 3 wie folgt zu ändern:

                                                                          100 EUR

 

 

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Sachverhalt:

Der Sockelbetrag ist sitzungsunabhängig und animiert nicht zur Teilnahme an Sitzungen.

Bei einem Sockelbetrag in Höhe von 300,- EUR und 4 Fraktionssitzungen/Monat ergibt sich eine Steigerung der Aufwandsentschädigung für Bürgerschaftsmitglieder ohne funktionsbezogene Entschädigung um 420 %. Das ist den Einwohner*innen schwer zu vermitteln.

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt