Stellungnahme - 2019/AN/0471-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die mit dem Antrag intendierten Änderungen sind in der Beschlussvorlage
Nr. 2019/BV/0549 zur Änderung der Hauptsatzung berücksichtigt worden. Eine Beschlussfassung über diese Vorlage führt zu der mit dem Antrag verfolgten Berücksichtigung des Beirates für Bürgerbeteiligung und zur angeregten Streichung der Doppelung. Eine gesonderte Entscheidung über den Antrag wird damit entbehrlich.

 

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen