Beschlussvorlage - 2019/BV/0477
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654300201200614 - Verkehrsmanagement Landesstraßen in Höhe von 130.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.11.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
|
Entscheidung
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|
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10.12.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme 6654300201200614 – Verkehrsmanagement Landesstraßen in Höhe von 130.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654300201200614 - Verkehrsmanagement Landesstraßen in Höhe von 130.000 EUR Produkt: 54300 Landesstraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201801716 städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto 78532000 in Höhe von 130.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz /HAR |
| 0 | 152.171,55 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 102.474,72 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
| 0 | 2.970,24 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 130.000,00 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 282.171,55 |
☒ überplanmäßig☐außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 406.222 |
|
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.462.667 | 11.559.290 |
|
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.795.667 | -11.153.068 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54300Bezeichnung: Landesstraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654300201200614 | Verkehrsmanagement Landesstraßen |
Investitionsposition | 4 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532001.09612001 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Ansatz |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 152.171,55 |
überplanmäßige Auszahlungen | + | 0 |
AO | - | 2.970,24 |
Aufträge | - | 102.474,72 |
noch verfügbar | = | 46.726,59 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 130.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Die Überarbeitung der Signalsteuerung in der Bertolt-Brecht-Straße ist eine durch den Ortsbeirat Evershagen initiierte Arbeitsaufgabe aus dem Jahr 2015/2016 um die Verkehrssicherheit und die anhaltend kritisierte Verkehrssituation entlang der Strecke insbesondere für Fußgänger und den ÖPNV zu verbessern.
Zwischenzeitliche Entscheidungen der Obersten Verkehrsbehörde zur Signalisierung von Gleisquerungen in Rostock (Ministerium Schwerin im Jahr 2018), höhere Mindeststandards für das barrierefreie Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Rostock (Handlungsrichtlinie der HRO aus 2019) und gesetzliche Änderungen zum elektrischen Anschluss signaltechnischer Anlagen führen zu unabweisbaren Mehrleistungen, ohne die eine Umsetzung nicht möglich ist.
b) Unvorhersehbarkeit:
Der Bauausführung liegt eine verkehrstechnische Planung zugrunde, die auf Grund geänderter Rahmenbedingungen (siehe Pkt. a) mehrfach angepasst werden musste.
Erst nach Freigabe und abschließender Überarbeitung einer Lösungsvariante (in 08/2019) war es möglich, den konkreten Umfang der hardwaretechnischen Anpassungen zu bestimmen und Angebote bei dem mit der Wartung und Instandhaltung beauftragten Unternehmen einzuholen (Stadtwerke Rostock AG).
Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2018/2019 war noch nicht bekannt und damit unvorhersehbar, dass sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung erheblich ändern werden und bei den Marktpreisen ein steiler und anhaltender Aufwärtstrend einsetzt.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 130.000 EUR
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 130.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801716 | Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck |
Investitionsposition | 2 | Städtischer Anteil |
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz |
| 1.100.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | - | 605.000 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 495.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 130.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54300 | Landesstraßen |
|
|
|
Produktkonto:
54300 | 78532001.09612001
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Investitionsnummer | 6654300201200614 | Verkehrsmanagement Landesstraßen |
Investitionsposition | 4 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Claus Ruhe Madsen