Beschlussvorlage - 2019/BV/0477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme 6654300201200614 – Verkehrsmanagement Landesstraßen in Höhe von 130.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654300201200614 - Verkehrsmanagement Landesstraßen in Höhe von 130.000 EUR Produkt: 54300 Landesstraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201801716 städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto 78532000 in Höhe von 130.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz /HAR

 

               0

152.171,55

offene Aufträge (AU)

 

             0

102.474,72

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

        2.970,24

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

130.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

282.171,55

 

 

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

406.222

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.462.667

11.559.290

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.795.667

-11.153.068

     

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54300Bezeichnung: Landesstraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300201200614

Verkehrsmanagement Landesstraßen

Investitionsposition

4

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

 

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

152.171,55

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

2.970,24 

Aufträge

-

102.474,72

noch verfügbar

=

46.726,59

Neue Haushaltsüberschreitung

 

130.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

a) Unabweisbarkeit:

 

Die Überarbeitung der Signalsteuerung in der Bertolt-Brecht-Straße ist eine durch den Ortsbeirat Evershagen initiierte Arbeitsaufgabe aus dem Jahr 2015/2016 um die Verkehrssicherheit und die anhaltend kritisierte Verkehrssituation entlang der Strecke insbesondere für Fußgänger und den ÖPNV zu verbessern.

Zwischenzeitliche Entscheidungen der Obersten Verkehrsbehörde zur Signalisierung von Gleisquerungen in Rostock (Ministerium Schwerin im Jahr 2018), höhere Mindeststandards für das barrierefreie Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Rostock (Handlungsrichtlinie der HRO aus 2019) und gesetzliche Änderungen zum elektrischen Anschluss signaltechnischer Anlagen führen zu unabweisbaren Mehrleistungen, ohne die eine Umsetzung nicht möglich ist.

 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Der Bauausführung liegt eine verkehrstechnische Planung zugrunde, die auf Grund geänderter Rahmenbedingungen (siehe Pkt. a) mehrfach angepasst werden musste.

Erst nach Freigabe und abschließender Überarbeitung einer Lösungsvariante (in 08/2019) war es möglich, den konkreten Umfang der hardwaretechnischen Anpassungen zu bestimmen und Angebote bei dem mit der Wartung und Instandhaltung beauftragten Unternehmen einzuholen (Stadtwerke Rostock AG).

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2018/2019 war noch nicht bekannt und damit unvorhersehbar, dass sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung erheblich ändern werden und bei den Marktpreisen ein steiler und anhaltender Aufwärtstrend einsetzt.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 130.000 EUR

 

Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

durch Minderauszahlungen in Höhe von 130.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801716

Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck

Investitionsposition

2

Städtischer Anteil

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Ansatz

 

1.100.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

-

605.000

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

495.000

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

130.000

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54300

Landesstraßen

 

 

 

Produktkonto:

54300

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654300201200614

Verkehrsmanagement Landesstraßen

Investitionsposition

4

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen