Änderungsantrag - 2019/AN/0376-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 01.11.2019;  es liegt Nr. 2019/AN/0376-03 (ÄA) vor

 

Beschlussvorschlag:

In Pkt. 2 wird vor „zu prüfenergänzt: „zum gegebenen Zeitpunkt

In Pkt. 4 wird gestrichen: „im IV. Quartal 2019

 

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Sachverhalt:

Zu 1: Einforderung einer stärkeren Beteiligung des Landes

 

Die Verwaltung erklärt, dass es zahlreiche Bemühungen gegeben hat, das Land zur Einhaltung der Konnexität zu bewegen, was der Gesetzgeber jedoch nicht berücksichtigt habe.

Die Forderung der Stadt Rostock hat sich somit nicht erledigt. Nach Kenntnis der konkreten Zahlen sollte sie zwingend erneuert werden. Dieser Schritt sollte einer Klage vorangehen.

 

Zu 2: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Konnexitätsklage

Zu 3: Prüfung der Unterstützung der Klage durch kommunale Gremien

Zu 4: Vorlage des Prüfergebnisses

 

Laut Stellungnahme unterstützt die Verwaltung die Prüfung einer Konnexitätsklage. Eine Erfolgsaussicht wird jedoch erst gesehen, wenn konkrete Auszahlungen seitens des Landes vorliegen und somit ein Nachweis über die tatsächliche Benachteiligung geführt werden könne. Die Verwaltung geht von April 2020 aus.

 

Der Änderungsantrag nimmt dieses Anliegen der Verwaltung auf.

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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22.10.2019 - Hauptausschuss - abgelehnt

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24.10.2019 - Finanzausschuss - abgelehnt

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29.10.2019 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt