Antrag - 2019/AN/0374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen          03.1/Wo. 04.11.19

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Land MV aufzufordern,

  1. den Erlasses des Innenministeriums vom 01.07.2019 zurückzunehmen
  2. Abschlagszahlungen nach Anforderung umgehend zu leisten.

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, sich mit weiteren Kommunen bzw. Bürgermeister*innen von MV für diese Initiative zusammenzuschließen.

 

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Sachverhalt:

Die Straßenausbaubeiträge sind per Gesetz für die Bürger*innen abgeschafft worden.

Die Beträge werden den Kommunen durch das Land erstattet. Der Innenminister von MV hat mit Rundschreiben vom 01.07.19 festgelegt, dass die Gemeinden erst ab 01.07.2020 Anträge zur Kompensierung des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge stellen können. Dies, obwohl die Gegenfinanzierung, die Anhebung der Grunderwerbsteuer, bereits in 2020 umgesetzt wird. Die verspätete Zahlung durch das Land führt dazu, dass Rechnungen aus Baumaßnahmen entweder durch die Aufnahme von Kassenkrediten oder die Rückstellung anderer Investitionen gedeckt werden, oder aber Zahlungsverzögerungen zu Lasten der ausführenden Unternehmen Arbeitsplätze gefährden. Offen bleibt damit auch, wie die Kommunen ihre Haushalte für 2020 aufstellen sollen, wenn frühestens in der 2. Jahreshälfte 2020 die Höhe der Ausgleichszahlungen durch das Land MV feststeht.

 

Gefordert wird, dass die Landesregierung ihre Anweisung widerruft und zumindest über Abschlagszahlungen sicherstellt, dass die Gemeinden nicht noch weiter ins Minus rutschen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Erstattung von Straßenausbaukosten durch das Land MV entsprechend Zeitpunkt des Aufwandsanfalls

 

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Beschlüsse

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24.10.2019 - Finanzausschuss - abgelehnt